Schülerbeförderung: Kündigung des VGO-Vertrags

Kündigung des Vertrags über die Schülerbeförderung zwischen Wetteraukreis und VGO

Rede in der Kreistagssitzung vom 1. Oktober 2014

 

„Die Schülerbeförderung ist eine Aufgabe, die entweder vom Kreis selbst übernommen werden muss oder der Kontrolle des Kreises unterliegen sollte. Wenn das offensichtlich mit dem derzeitigen Vertrag mit der VGO nicht möglich ist, dann müssen neue Festlegungen getroffen werden, die das möglich machen. (…)

Da wir das so sehen, dass Schulpolitik auch immer Sozialpolitik ist, sollte der Kreistag bei einer neuen Regelung zukünftig beachten, dass keine unterschiedlichen Gruppen von Schüler/innen entstehen. Mit der aktuellen Streichung der Fahrkartenzuschüsse wird es das nämlich geben. 

Es wird nicht nur einen Unterschied geben zwischen Schüler/innen, die kostenfrei fahren können und denen, die bezahlen müssen. Es wird auch einen Unterschied geben zwischen Eltern, die die zusätzliche finanzielle Belastung tragen können und denen, die das nicht können und deren Kinder auf jeden Fall laufen müssen.

Auch dass in ein und demselben Dorf einige Eltern die Fahrkarten bezahlen müssen und andere nicht, sollte ein Punkt der Neubestimmung sein.

Auf jeden Fall aber muss der Kreis die Hoheit über die Aufgabe der Schülerbeförderung haben bzw. zurückholen.“