Schutzschirm: Berichts- und Auskunftspflicht auch im Haupt- und Finanzausschuss

 
Bezugnehmend auf den Kreistagsbeschluss vom 5.12.2012 „Zustimmung zum Kommunalen Schutzschirm“, stellt die Fraktuion DIE LINKE. den folgenden Antrag:
 
„Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, die regelmäßigen Berichte sowie eventuell erforderliche Zwischenberichte gemäß § 6 Berichts- und Auskunftspflicht – Abs. 1 und 2 – des Konsolidierungsvertrages zwischen dem land Hessen und dem Wetteraukreis dem Ausschuss HFPG (Haupt-, Finanz- Personal- und Gleichstellungsausschuss) des Wetteraukreises zeitgleich, schriftlich vorzulegen.“
 
Begründung:
 
Gemäß dem oben genannten § 6 – Absatz 1 und 2 – des Konsolidierungsvertrag ist der Landkreis zur halbjährigen bzw. unverzüglichen Berichterstattung an das Hessische Ministerium der Finanzen, sowie an den Regierungspräsidenten verpflichtet.
Damit auch der Kreistag über die finanzielle Situation des Kreises unverzüglich informiert wird, hält es die Fraktion DIE LINKE. für absolut notwendig, diese Berichte zeitgleich dem Ausschuss HFPG vorzulegen.