Sparkasse Oberhessen soll Bilanzgewinnanteil abführen

Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 23. August 2017 folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:
Bezugnehmend auf die 156. Vergleichende Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“, appelliert der Kreistag des Wetteraukreises an den Kreisausschuss des Wetteraukreises, sich dafür einzusetzen, dass die Sparkasse Oberhessen –
entsprechend des Hessische Sparkassengesetzes –
Bilanzgewinne an die Trägerlandkreise Wetterau und Vogelsberg abführt.

Eine Beteiligung an der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der Trägerkreise wird in der 156. Vergleichen Prüfung „Betätigung bei Sparkassen“ ausdrücklich eingefordert und ist laut Sparkassengesetz bis zu einer Höhe von 66 Prozent der Bilanzgewinne zulässig.

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten schlägt einen namhaften Beitrag in Höhe von 40 % des jährlichen Bilanzgewinnes vor, der zweckgebunden in die Finanzierung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft eingebracht werden sollte.

Begründung:

Das Hessische Sparkassengesetz lässt Gewinnabführungen in Höhe von 66% an die jeweiligen Träger zu. Hier sei beispielhaft der Kreis Gross Gerau erwähnt, der von seiner Sparkasse 54,3% der Bilanzgewinne erhält.

Angesichts der kritischen Lage auf dem Wohnungsmarkt, fordert die Fraktion DIE LINKE. / Piraten die Einnahmepotentiale aus der Beteiligung des Wetteraukreises an der Sparkasse Oberhessen in Anspruch zu nehmen.

Die zweckgebundene Verwendung ergibt sich aus der dramatischen Wohnungssituation besonders für Menschen im unteren Einkommensbereich.
Das Institut für „Wohnen und Umwelt“ hat im April 2017 eine Studie veröffentlicht, die von der Hessischen Landesregierung in Auftrag gegeben worden war.
Darin wird festgestellt, dass bis 2040 im Wetteraukreis 24 200 neue Wohnungen nötig wären. Um dies zu erreichen, müssten schon bis 2020 jährlich 1900 Wohnungen fertiggestellt werden. Das ist derzeit bei Weitem nicht der Fall und besonders nicht im Bereich der bezahlbaren Wohnungen/Sozialwohnungen.
Die aktuelle Situation sieht so aus: Seit 2014 entstanden nur 810 Wohnungen pro Jahr. Dabei wurden in erster Linie keine Mietwohnungen gebaut.
Das muss dringend geändert werden, damit einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig noch die Möglichkeit haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Problematik, dass nicht genug Wohnraum neu entsteht. Die Zahl der öffentlich geförderten Mietwohnungen hessenweit erneut dramatisch zurückgegangen. Im Zeitraum von vier Jahren – 2013 bis 2016 – sank die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen von 119.945 auf nur noch 93.207 Wohneinheiten. Während in den zurückliegenden Jahren im Schnitt 4.000 Wohnungen jährlich aus der Sozialbindung fielen, ist insbesondere in den letzten beiden Jahren ein Minus von 12.000 Wohnungen im Jahr 2015 und ein Minus von 7450 Wohnungen im Jahr 2016 zu verzeichnen. Die Entwicklung zeigt nun in aller Deutlichkeit die verfehlte Wohnungspolitik der letzten Jahre in Hessen auf, die offenbar ungebremst weitergeht.
Auch im Wetteraukreis wurden Sozialwohnungen abgebaut. Die Bautätigkeit einiger Kommunen reicht bei Weitem nicht, um auch nur den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen.

Um die Wohnungsnot im unteren Einkommenbereich endlich anzugehen, kann sich die Politik in der Wetterau keine weitere Ignoranz leisten! Jetzt muss eine Kehrtwende erfolgen, um den Notstand bei bezahlbaren Wohnungen im Wetteraukreis zu beenden bzw. abzumildern.
Deshalb sind alle Einnahmequellen für den Wohnungsbau heranzuziehen!
Die vorgeschlagene Abführungen von 40% der bilanzierten Gewinne sind keinesfalls überzogen und berücksichtigt, dass sich die Sparkasse Oberhessen in gemeinnützigen Projekten einbringt und gesetzlich festgelegte Rücklagen bilden muss.