Zweite Anfrage zu Störfallbetrieben in der Wetterau
Sehr geehrter Herr Häuser,Neu- und Änderungsbaugenehmigungen sowie ggf. auch Nutzungsänderungsgenehmigungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bauamtes bzw. des Fachdienstes Bauordnung des Wetteraukreises. Dabei sind kommunale Bauaufsichtsbehörden angehalten, sich im Hinblick auf die Problematik des Abstandsgebotes von und zu Störfallbetrieben bei der … weiterlesen