Nachteilsausgleich für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache

In der „Verordnung Zur Gestaltung der Schulverhältnisse“ werden im Siebten Teil (§ 45)für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache folgende allgemeine Regelungen getroffen:„Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sollen in Erfüllung der in den § 3 Abs. 14 des Hessischen Schulgesetzes niedergelegten Grundsätze so … weiterlesen