Anfrage vom 18. Mai 2022:
Sehr geehrter Herr Häuser!
Die Fraktion DIE LINKE. stellt folgende Anfrage:
Für junge Menschen im Transferleistungsbezug fiel ab Mitte März und erneut ab Mitte Dezember 2020 von heute auf morgen das seit dem 1. August 2019 im Rahmen des »Bildungs- und Teilhabepakets« (BuT) kostenfrei zur Verfügung gestellte Mittagessen weg. Aufgrund einer Ausnahmeregelung im Sozialschutz-Paket II von CDU, CSU und SPD konnte es zwar seit Ende Mai 2020 statt in Kitas, Schulen und Jugendclubs auch zu den Familien nach Hause geliefert oder von diesen abgeholt werden. Jedoch erhielt nur ein Bruchteil der BuT-anspruchsberechtigen Kinder beispielsweise Lunchpakete, Essenslieferungen oder Gutscheine für Lebensmittelgeschäfte, um entfallende Mahlzeiten zu kompensieren.
Wir würden gerne wissen
1. Wann und wie hat der Wetteraukreis den anspruchsberechtigten Personenkreis über diese Möglichkeiten informiert? Gab es Informationen in Fremdsprachen?
2. Wie viele Kinder sind im Wetteraukreis anspruchsberechtigt und wie viele Kinder haben diese Leistungen in Anspruch genommen?