Die Koalition aus CDU und SPD will in Wiesbaden für bessere Kommunalfinanzen eintreten. Doch ihr Antrag an den Kreistag war wie der Löwe, der als Bettvorleger endet: Übrig blieb eine samtweiche Nachfrage.
Die Fraktion DIE LINKE. stellte deshalb einen Änderungsantrag, dem jedoch die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten nicht folgte.
Wir sehen nicht, dass mit netten Nachfragen ein Kurswechsel bei der Finanzierung der Landkreise, Städte und Gemeinden erreicht werden wird. Während andere Kommunen, wie der Kreis Groß Gerau oder die Stadt Offenbach ihre Forderungen ganz konkret und direkt vorbringen, traut sich die Wetterauer Koalition nicht, klare Worte in die Landeshauptstadt zu richten.
Wir haben folgendes beantragt:
Der Kreisausschuss des Wetteraukreis tritt an die Hessische Landesregierung mit zwei Forderungen heran:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs auszuarbeiten, damit zukünftig eine eine angemessene Finanzierung der kommunalen Aufgaben möglich ist. Die Neuregelung der Kommunalfinanzen muss oberste Priorität haben.
2. Alle künftigen Gesetzesvorhaben müssen die Auswirkungen auf die Kommunen und Landkreise berücksichtigen. Ohne eine kostendeckende finanzielle Ausstattung dürfen von übergeordneten Parlamenten keine zusätzlichen Aufgaben auf die kommunale Ebene übertragen werden.
Begründung:
Die Haushaltslage der kommunalen Ebene – Landkreise, Städte und Gemeinden – ist überwiegend desolat. Ohne Erhöhung der Kreisumlage sind die Pflichtausgaben nicht zu bewältigen. Freiwillige Leistungen können nur noch marginal geleistet werden. So kann nicht mehr von kommunaler Selbstverwaltung gesprochen werden!
Die Herausforderungen, vor denen Kreis, Städte und Gemeinden stehen, sind vielfältig: Steigende Kosten für soziale Dienstleistungen, steigende Personalkosten, die Notwendigkeit, in die Infrastruktur zu investieren und den Bürger:innen ein lebenswertes Umfeld zu bieten. Diese Aufgaben sind jedoch nur mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung zu bewältigen. Leider reichen die zur Verfügung stehenden Mittel keinesfalls aus, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Bund und Land verlagern immer wieder Aufgaben auf die Kreise, Städte und Gemeinden. Die entsprechende Finanzierung erfolgt jedoch nicht.
Die Kommunen sind in hohem Umfang Erfüllungsebene für bundes- und landesrechtliche Aufgaben geworden. Die Aufgaben werden auf staatlichen Ebenen beschlossen und sind mangels ausreichender Finanzierung am Ende durch kommunale Steuern zu bezahlen.
Das Recht auf einen Kitaplatz, Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule oder die Ausweitung des Wohngeldes sind nur drei Beispiele, die in jüngster Vergangenheit von Bund und Land beschlossen wurden und zu einem erheblichen Teil vor Ort finanziert werden müssen.
Wenn das Land Kostenfreiheit beschließt, dann muss es dafür auch kostendeckend aufkommen!
Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kreises und damit schlussendlich auch der Städte und Gemeinden darf nicht länger von Bund und Land gefährdet werden. Es besteht mehr als dringender Handlungsbedarf, denn die kommunale Selbstverwaltung ist dadurch nicht mehr gegeben.