Die Koalition aus CDU und SPD im Wetteraukreis beantragt am 2. Juli 2025 einen Kreistagsbeschluss zur kommunalen Unterfinanzierung – und bekam dann Angst vor der eigenen Courage.
Das war unsere Rede:
Änderungsantrag Kommunale Finanzen
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
wir haben einen Änderungsantrag geschrieben, weil uns der Antrag der Koalition zu den kommunalen Finanzen völlig unzureichend erscheint.
Angesichts der desolaten Situation der Finanzlage von Landkreisen, Städten und Gemeinden reicht es nicht, lediglich hintersinnig „zu erfragen, welche Verbesserungen es durch die KFA Reform 2026“ geben soll.
Es ist heute schon klar, dass eine ausreichende finanzielle Ausstattung mit einer partiellen Abänderung des Kommunalen Finanzausgleichs 2026 nicht erfolgen wird.
Dafür gibt es keine ernsthaften Anzeichen.
Und kosmetische Veränderungen reichen unseres Erachtens nicht mehr aus.
Es ist an der Zeit, mit Forderungen an die Landesregierung heranzutreten.
Wir haben zwei Forderungen in unserem Änderungsantrag formuliert:
Erstens muss es eine echte Reform des Kommunalen Finanzausgleichs geben, die eine ausreichende Finanzierung der kommunalen Aufgaben ermöglicht.
Und zweitens müssen alle zukünftigen Gesetzesvorhaben dahingehend geprüft werden, welche Auswirkungen sie auf die Landkreise, Städte und Gemeinden haben.
Durch Beschlüsse gesetzgebender übergeordneter Parlamente darf die finanzielle Handlungsfähigkeit und damit die kommunale Selbstverwaltung nicht gefährdet werden!
Es gibt keinen Grund mehr für nette Nachfragen. Das hilft nichts.
Erinnern Sie sich, dass die Stadt Alsfeld 2019 erst eine Verfassungsbeschwerde gegen das Land Hessen einreichen musste, ehe beim Kommunalen Finanzausgleich wenigstens einige Änderungen zugunsten der Kommunen erreicht werden konnten.
Für eine bessere Finanzierung müssen wir uns auf die Hinterbeine stellen!
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag