Die Fraktion DIE LINKE./Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 30. Oktober 2019 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, bzw. berechtigt sind, Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket BUT in Anspruch zu nehmen, erhalten vom Wetteraukreis jeweils zu Weihnachten eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro als Einmalzahlung.
(Nach SGB II § 11a (Nicht zu berücksichtigendes Einkommen) Abs. 5 gilt: Geschenke und Zuwendungen, die ohne „eine rechtliche oder sittliche Pflicht“ erbracht werden, „sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“)
Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden Anträge der Linken/Piraten auf eine Weihnachtsbeihilfe für Wetterauer Kinder im Kreistag abgelehnt.
Mit wechselnden Begündungen: Z.B. man könne keine einmaligen Leistungen bewilligen, da man dann gegen die im SGBII intendierten Absichten angehe. Oder: Mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BUT) sei das sozio-kulturelle Existenzminimum von hilfebedürftigen Kindern ausreichend gesichert.
Immer war klar: Diese Begündungen sind mehr als abenteuerlich und dienen nur dazu, sich nicht mit dem eigentlichen Kern der Angelegenheit zu beschäftigen: Hartz4 sichert vor allem für Kinder nicht die Teilhabe an der Gesellschaft – weder in der Bildung, noch am kuturellen Leben.
Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland müssen von Hartz4 leben. Immer noch sind alleinerziehende Eltern am höchsten von Armut betroffen. Der Kinderschutzbund geht davon aus, dass 4,4 Millionen Kinder in einkommensschwache Haushalten leben.
Eine Kindergrundsicherung statt Hartz4 wäre dringend nötig. Dazu müsste das Kindergeld deutlich aufgestockt und vor allem nicht auf die Transferleistungen angerechnet werden. Ebenso müssten die bestehenden sozialstaatlichen Unterstützungssysteme leichter zugänglich gemacht und ausgebaut werden.
Richtig! Dies liegt nicht im Aufgabenbereich des Wetteraukreises. Aber jede Hilfe für eine einkommensschwache Familie mit Kindern hilft, die Benachteiligung abzumildern. So eben auch eine Weihnachtsbeihilfe.
Seit 1.1.2011 erhalten Harz4-Empfänger/innen kein Geld mehr für einen Mehraufwand an Weihnachten. Die Abschaffung einer Weihnachtsbeihilfe steht im Widerspruch zur Bedeutung des Weihnachtsfestes in unserer Gesellschaft. Einkommensschwache Eltern wissen das und sparen sich ein Geschenk für ihre Kinder oft monatelang förmlich vom Munde ab. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet auch, dass man sich kleine Weihnachtsgeschenke oder einen Weihnachtsbaum leisten kann.
Die gut gemeinten und engagierten Wohltätigkeitsveranstaltungen vor Weihnachten können diese Probleme nicht lösen. Mildtätigkeit ersetzt nicht soziale Rechte auf Teilhabe.