Die Fraktion DIE LINKE. bat am 10. August 2021 um die Beantwortung der unten stehenden Fragen:
Antwort des Wetteraukreises vom 1. 9. 2021
1. Welche rechtlichen, gesundheitlichen und sozialen Beratungsstellen hat der Wetteraukreis für LGBTIQA*-Personen?
2. Welche Beratungs- und Informationsstellen des Wetteraukreises gibt es für Angehörige?
3. Welche Zufluchtsorte bietet der Wetteraukreis für volljährige obdachlose trans*, inter* und non-binäre Personen?
4. Welche Zufluchtsorte bietet der Wetteraukreis für minderjährige trans*, inter* und non-binäre Personen, die im Elternhaus mit Diskriminierung konfrontiert sind?
5. Welche Zufluchtsorte bietet der Wetteraukreis für obdachlose trans*, inter* und non-binäre Personen ohne geänderten Namen und Personenstand?
6. Falls es keine Zufluchtsorte für obdachlose trans*, inter* und non-binäre Personen ohne geänderten Namen und Personenstand gibt: Wie wird verhindert, dass die Personen in Frauenhäusern bzw. Obdachlosenunterkünften Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind?
Antwort: Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im Wetteraukreis gibt es folgende Beratungsmöglichkeiten, die auch zu möglichen Zufluchtsorten in der Wetterau beraten.
Beratung: Selbsthilfegruppe für Partnerinnen von Mann zu Frau Transidenten
Beratung: Profamilia Friedberg ( Für (jugendliche) Trans*- Personen)
Beratung: Transident.Nordhessen (Für Trans*-Personen)
Beratung: schlauhessen.de (Aufklärungsprojekt an Schulen unter anderem auch zum Thema queer, trans*)
7. Wie macht der Wetteraukreis auf die vorhandenen Angebote aufmerksam?
Antwort: Informationen rund um das Thema LGBTIQA* sind auf der Vielfalts-Homepage des Wetteraukreises abrufbar.
8. Ist geplant, die vorhandenen Angebote auszubauen und/ oder zu erweitern?
Antwort: Ja, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit arbeitet das Netzwerk „Queere Jugendarbeit im Wetteraukreis“ daran, das Angebot entsprechend auszubauen.
9. Welche Weiterbildungsangebote gibt es für das Personal an den Schulen des Wetteraukreises, was die Unterstützung von und den Umgang mit queeren Jugendlichen betrifft? In welcher Frequenz finden Sie statt? Sind sie verpflichtend?
Antwort: Im Rahmen der Fortbildungsreihe „Interkulturelle Kompetenz“ für pädagogische Fachkräfte in der Arbeit mit Jugendlichen, Lehrkräften, Fachkräften aus Sozial-arbeit in Schulen/Flüchtlings- und Migrationsarbeit wurde in den vergangenen Jahren eine Fortbildung zum Thema „Sexuelle Vielfalt in der Jugendarbeit“ angeboten. Die Fortbildung ist nicht verpflichtend. Eine Fortsetzung ist geplant.
10. Welche Weiterbildungsangebote gibt es für Beschäftigte in den sonstigen Einrichtungen des Wetteraukreises (z.B. der Kreisverwaltung)? In welcher Frequenz finden Sie statt? Sind sie verpflichtend?
Antwort: Innerhalb der Kreisverwaltung gibt es aktuell keine Weiterbildungsangebote für Beschäftige zum Thema.