Anträge der Fraktion DIE LINKE./Piraten im ZOV: Veröffentlicht: 22. August 2017
Viele Unternehmen, aber auch der Bund und das Land Hessen, haben inzwischen einen sogenannten Corporate Governance Kodex.
„Hinter diesem Wortungetüm versteckt sich eine äußerst sinnvolle Sache“, erklärt Dietmar Schnell, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE./Piraten im ZOV. Unternehmen geben sich dabei Regeln, die oft über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Sie versprechen, nach diesen Regeln zu handeln. Zum Beispiel: ein transparentes und demokratischen Ansprüchen genügendes Verfahren, mit dem Vorstände und Aufsichtsräte vorgeschlagen und gewählt werden.
„Leider verstecken sich der ZOV und seine Töchter stets hinter angeblichen gesetzlichen Vorschriften und lassen Transparenz und Offenheit vermissen“, so Schnell. Jetzt stehen Wahlen der Aufsichtsräte an und die Neubestellung zunächst eines und in einem Jahr auch des zweiten Vorstands. Aus diesem Anlass fordert die Fraktion DIE LINKE./Piraten nun, das Unternehmen solle sich einen eigenen Kodex geben und darin Transparenz und demokratische Prinzipien festschreiben. In den meisten Unternehmen sei es heute gang und gäbe, die Gehälter der Geschäftsführer und die Vergütung der Aufsichtsräte offenzulegen. Der ZOV aber – obwohl ein Unternehmen der öffentlichen Hand – sperre sich mit Händen und Füßen dagegen. Das dürfe so nicht bleiben, fordert Schnell.
In einem zweiten Antrag möchte die Fraktion erreichen, dass die OVAG das jüngst vom Bundestag beschlossene Mieterstromgesetz für ihren Bereich mit Leben erfüllt. Damit könnten Mieter, insbesondere in den städtischen OVAG-Gebieten, aber auch im ländlichen Raum, im Bereich Photovoltaik Teilhaber an der Energiewende werden.
Denkbar sei, dass Mieter unter Beratung der OVAG selbst Anlagenfinanzierer und -betreiber werden. Oder dass die OVAG in Verbindung mit Energiegenossenschaften als Betreiber auftritt. In jedem Fall würde der gesetzliche Mieterstromzuschlag gezahlt, was den vom Dach des Mietshauses gelieferten ökologischen Strom auch noch billiger als den Reststrom machen würde. Ein weiterer Vorteil wäre, dass die Stromsteuer nicht fällig würde und auch nicht die sonst bei der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes fälligen Abgaben und Netzentgelte.