Auf der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde u.a. beschlossen, dass der Verdienstausfall für Selbstständige in Zukunft begrenzt wird. In der Berichterstattung des lokalen Presseorgans Wetterauer Zeitung (die auf der Sitzung nicht anwesend war) wurden daraufhin einige grob falsche Aussagen getätigt. Diese wollen wir hiermit klarstellen.
1. In der Ausgabe vom Samstag, den 29. September 2018 steht im ersten Satz: „Ehrenamtliche Kommunalpolitiker erhalten mehr Geld“. Diese Aussage ist falsch! Vor dem Beschluß gab es die unbegrenzte Möglichkeit zum Verdienstausfall. Durch den Beschluß wurde eine Begrenzung für Seblstständige eingeführt. Wahr ist: Ein Teil der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker erhält durch den Beschluß evtl. weniger Geld. Keiner erhält mehr.
2. In der Ausgabe vom Dienstag, dem 2. Oktober 2018 wird berichtet, wir hätten beschlossen, den Stundensatz für den Verdienstausfall von 40 auf 60 € zu erhöhen. Auch dies ist nicht richtig. Es ging bei dem Beschluß nicht – wie vermittelt wird – um einen pauschalen Stundensatz, sondern um eine Höchstgrenze(!) für den Verdienstausfall bei Selbständigen! Vor dem Beschluß gab es keine Begrenzung dieser Schadenersatzleistung. Durch den Beschluss wurde eine Begrenzung eingeführt. Wahr ist, daß es im Rahmen der Diskussion unterschiedliche Vorschläge über die Höhe dieser Höchstgrenze gab. Ein Vorschlag war dabei 40 €.
Eigentlich sollte die Lokalpresse neutral und vor allem wahrheitsgemäß berichten. Wir finden es bedauerlich daß dies hier nicht geschehen ist. Das stellt einen Tiefpunkt der politischen und journalistischen Kultur dar.
Ergänzend zur Richtigstellung möchten wir zu dem Vorgang Stellung nehmen:
1. Jedes Ortsbeiratsmitglied, jedeR Stadtverordnete und jedes Magistratsmitglied hat Anspruch auf Verdienstausfall. Das ist Landesrecht. Für Beamte und Angestellte gilt dieser Verdienstausfall unbegrenzt. Bei privaten Arbeitgebern trägt die Stadt die Kosten des Verdienstausfalls. Egal ob es sich dabei um 15, 50 oder 150 € pro Stunde, bzw. 50, 500 oder 5000 € im Monat handelt. Wer Beamter oder Angestellter ist, bekommt den Ausfall voll erstattet. Und das ist auch richtig so. Wir kämen niemals auf die Idee, jemanden dafür zu kritisierten oder von einer Selbstbedienung zu sprechen. Für Selbstständige sind hierbei nun Höchstgrenzen eingeführt worden. In diesem Zusammenhang von einer Erhöhung zu berichten, ist absurd und falsch.
2. Wie oben ausgeführt werden nun beim Verdienstausfall Selbständige im Vergleich zu anderen Erwerbstätigen benachteiligt. Sie haben evtl. keinen Anspruch auf vollen Schadensersatz. Solche Ungleichbehandlungen sind schlecht für die Demokratie. Es ist deshalb unser Ziel als Linke, diese Diskriminierung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
3. Ein Stundensatz von 40 € für Selbstständige entspricht einem Einkommen von va. 22 bis 23 € pro Stunde für Angestellte. Dies ist ein durchschnittlicher Satz. Wir finden dass auch ein Einkommen 50 % über dem Durchschnitt nicht überhöht ist. Deshalb die Höchstgrenze von 60 €.
4. Wir haben zu Beginn der Sitzung beantragt, die Entschädigungssatzung von der Tagesordnung zu nehmen, um in Ruhe eine Klärung zusammen mit den anderen Fraktionen herbeizuführen. Dies wurde u.a. von UWG und SPD abgelehnt, die sich jetzt lauthals über die gefassten Beschlüsse beschweren.
5. Wir finden es sehr unglücklich, dass diese Diskussion mit der Person des Stadtrats Markus Fenske verbunden wird. Markus Fenske hat als grün-liberaler Kita-Dezernent zentral zur Einführung pauschaler Kita-Gebühren beigetragen. Dadurch sind in vielen Fällen arme Familien benachteiligt. Aber es können nicht alle selbständigen Kommunalpolitiker benachteiligt werden nur um einen Kita-Dezernenten loszuwerden.
6. Es wurde berichtet, dass es mit Markus Fenske nun quasi einen dritten Hauptamtlichen im Magistrat gäbe. Die Kosten für einen hauptamtlichen Stadtrat liegen bei über 100.000 € im Jahr. Die Kosten für einen Verdienstausfall von Magistratsmitgliedern liegen bei unter 10.000 € im Jahr. Das Verhältnis macht wohl deutlich, wie absurd diese Aussage ist.
Wir sind Freunde einer lebhaften und auch hart geführten politischen Debatte. Wenn wir dabei kritisiert werden, ist das o.k.. Die Kritik an der Vergrößerung des Magistrats z.B. haben wir hingenommen. Sie war zwar scharf aber eben nicht gelogen. Hier ist der Fall nun anders. Das ist traurig.
Wenn Presse und örtliche Parteien in Ihren Beiträgen so rücksichtslos mit der Wahrheit umgehen, wie es hier geschehen ist, verliert am Ende die Demokratie. Der politische Profit für SPD, FDP und UWG dagegen wird, wenn überhaupt, nur kurzfristig sein.
Wir fordern den politischen Gegner dazu auf, seine Kritik auf Basis der realen Sachlage vorzutragen. Gerne scharf und umfassend, aber eben nicht wahrheitswidrig. An diesem Maßstab wollen auch wir uns messen lassen.