Wetteraukreis soll sich bei Dr. Gallhofer entschuldigen

Aktuelle Anfrage – Tagesordnungspunkt 2 der Kreistagssitzung am 23. 8. 2017

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten möchte um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:

1. Das Verfahren gegen den Psychiater Dr. Gallhofer wurde von der Staatsanwaltschaft als unbegründet eingestellt. Wir fragen: Wann wird sich der Wetteraukreis – namentlich Herr Landrat Arnold – für die Strafanzeige entschuldigen?

Antwort:

Zunächst ist der Vorwurf, es handele sich bei diesem Vorgang, entsprechend der Dateibezeichnung dieser Anfrage, um einen Rachefeldzug, entschieden zurückzuweisen. Ebenso ist nochmalig zu betonen, dass der Wetteraukreis keine Strafanzeige erstattet, sondern mit Blick auf den seinerzeitig bekannten Sachverhalt, der vor allem auf den damals erfolgten Äußerungen von Herrn Prof. Gallhofer beruht, die Staatsanwaltschaft um Prüfung gebeten hat, ob strafrechtliche Belange berührt sind. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde zudem ein entsprechender Anfangsverdacht bejaht, so dass das Vorgehen des Wetteraukreises angemessen war und einen Entschuldigung dafür nicht angezeigt ist.

2. Die Abschiebung des Kosovaren wurde maßgeblich damit begründet, dass auch im Kosovo seine medizinische Versorgung gewährleistet sei. Dies ist inzwischen widerlegt. Wir fragen: Was wird seitens des Wetteraukreises nun unternommen, den schwerkranken Kosovaren und seine Familie nach Deutschland zurückzuholen, damit er die Behandlung fortsetzen kann?

Antwort:

Die Abschiebung wurde – wie mehrfach ausdrücklich betont- seitens des Landes Hessen (Zentrale Abschiebebehörde beim RP Darmstadt) veranlasst und durchgeführt. Diese Frage fällt somit nicht in die Zuständigkeit des Wetteraukreises.

3. Am 16. August 2017 wurde ein psychisch kranker tunesischer Student ausgewiesen. Wir fragen: Ist es richtig, dass er sich bei seiner Verhaftung durch die Polizei in der psychiatrischen Klinik in Friedberg zur Behandlung befand?

Antwort:

Der tunesische Student wurde in der psychatrischen Klinik in Friedberg in ärztlicher Begleitung durch die Polizei verhaftet.

4. Der Student hatte im Hessischen Landtag eine Petition gestellt. In der Regel ist während der Zeit der Petitionsbehandlung und bis zur Entscheidung eine Ausweisung nicht vollziehbar. Wir fragen: Wer stellte das Ersuchen an den Hessischen Innenminister, mit einer Eilentscheidung die Abschiebung dennoch zu ermöglichen?

Antwort:

Die Ausländerbehörde des Wetteraukreises hat nach einreichen der Petition am 14.08.2017 das Hessische Innenministerium über die seit längerer Zeit geplante Abschiebung informiert. Die Entscheidung über den Vollzug der Abschiebung liegt beim Land Hessen.