Wie geht der Wetteraukreis mit „unbeschulbaren“ Kindern und Jugendlichen um?

Anfrage vom 8. Mai 2020
Antwort vom 12. Mai 2020

Sehr geehrter Herr Häuser,

wir bitten Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler, gelten in der Wetterau als unbeschulbar. Bitte den Stand Ende April 2020 angeben.
2. Welche Gründe werden für die Umbeschulbarkeit angegeben?
3. Was geschieht mit den unbeschulbaren Kindern und Jugendlichen?

Antwort: Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet:
Gemäß des Hessischen Kultusministeriums sind alle Schülerinnen und Schüler zu beschulen. eine Unbeschulbarkeit gibt es ausdrücklich nicht.

4. Wie viele waren/sind in kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen?
Bitte für 2019 angeben und in 2020 bis Ende April.
5. Wie viele werden von Einrichtungen im Wetteraukreis betreut und von welchen?

Antwort: Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet:
Differenzierte Angaben zur Zahl der Kinder und Jugendlichen in psychiatrischer Behandlung liegen der Verwaltung nicht vor.

6. Für wie viele hat das Jugendamt/ Schulamt eine Lösung bereitgestellt? Bitte nach Ämtern und für die Zeit 2019 bis Ende April 2020 aufschlüsseln.

Antwort: Unklare Fragestelltung.

7. Welche Lösungen für die Beschulung wurden in wie vielen Fällen gefunden?
8. Wei viele der Kinder und Jugendlichen werden gar nicht beschult?

Antwort: Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet:
Mit der Schule für Kranke/Ballhausschule werden 50 Schulplätze im Wetteraukreis für junge Menschen mit psychiatrischem Behandlungsbedarf bereit gestellt.

9. Wie und von wem werden die Eltern der unbeschulbaren Kinder und Jugendlichen beraten und unterstützt?

Antwort: Siehe Antwort zu den Fragen 1 bis 3.
Im Übrigen stehen bei Problemen mit der Schule das Staatlichen Schulamt und / oder das Jugendamt zur Verfügung.