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Qualifizierter Mietspiegel
Kreistagssitzung am 12. 7. 2023
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
Herr Kreisbeigeordneter Walter hat sich in einer Pressemitteilung im August letzten Jahres gefreut, dass in der Wetterau in den letzten 10 Jahren 20.000 neue Wohnungen entstanden sind und dass sich der Zuwachs an Wohnungen auch 2022 fortsetzen würde.
Das ist schön, denn die Bevölkerung in der Wetterau wächst.
Aber was sind das für Wohnungen, die zusätzlich entstanden sind?
Es waren vor allem Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Also Wohnungen im Hochpreissegment. Wohnungen für Menschen mit einem gutem Einkommen.
Darüber kann man sich freuen aber man muss vor allem auch zur Kenntnis nehmen, dass diese Art von Bautätigkeit die drastische Wohnungsnot im unteren Mietpreissegment nicht im geringsten vermindert.
Es besteht ein Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Und wir haben zwar in der Wetterau keine großen Wohnungskonzerne,
die die Mieten in die Höhe treiben aber
die große Nachfrage nach erschwinglichen Wohnungen führt zu Goldgräberstimmung bei vielen Vermietern. Für jedes miese Loch wird eine Wahnsinnsmiete verlangt.
Und, meine Damen und Herren, dieser Wohnungsnot und dieser Fehlentwicklung wird ihr schlüssiges Konzept der Mietobergrenzen nicht annähernd gerecht.
Jetzt steht eine Überarbeitung für den 1. Januar 2024 an.
Wir machen deshalb hier rechtzeitig darauf aufmerksam, dass die Datenbasis neu erhoben werden muss – nach den gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre.
Und wir erinnern Sie auch jetzt daran, dass Sie den Wohnungsmarkt in Ihren schlüssigen Konzepten bisher noch nie angemessen berücksichtigt haben.
Beim letzten Mal waren 75 Prozent Bestandsmieten und nur 25 Prozent Mark preise in der Datenbasis.
Damit wird die Situation für die Mieter mit kleinem Einkommen natürlich nicht richtig abgebildet. Das ist eher ein Trick Ihrerseits um Geld zu sparen. Für die Wohnungssuchenden mit wenig Geld ist das eine Katastrophe.
Also: Welche Möglichkeiten gibt es, der Wohnungsnot entgegenzuwirken?
Zunächst braucht es eine Erhebung des Bedarfs und der Marktmieten.
Und um die Marktpreise angemessen zu berücksichtigen, braucht es einen qualifizierten Mietspiegel.
Im Vordergrund Ihrer Wohnungspolitik muss stehen, dass zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen Wohnungen auch wirklich frei und verfügbar sind, wie es das Gesetz fordert und dass der Wohnungsbedarf wirklich gedeckt werden kann.
Also müssen Angemessenheitsgrenzen im Sinne der Leistungsempfänger:innen so hoch gewählt sein, dass dazu auch wirklich Wohnungen anmietbar sind.
Ihre bisherigen Mietobergrenzen leisten das nicht.
Wir beantragen daher erneut, einen qualifizierten Mietspiegel als Basis für Angemessenheitsgrenzen.