Wird das Integrationsgeld für die Kommunen gekürzt oder gestrichen?

Anfrage vom 19. November 2021

Antwort vom 30. November 2021

1. Wurde die so genannte Kleine Pauschale – die für die sozialarbeiterische Betreuung Geflüchteter vom Land Hessen gezahlt wird und jetzt Innovatives Integrationsgeld heißt – gekürzt? Wenn ja: Wie ist die heutige Auszahlung geregelt?

Antwort: Die kleine Pauschale wurde zum 1. 1. 2021 mit Novellierung des Landesaufnahmegesetz Hessen gestrichen. An ihre Stelle trat das Integrationsgeld, das bei vorliegenden Voraussetzungen gezahlt wird. Die Integrationspauschale beträgt einmalig 3.000 Euro pro Person und ist damit um 120 Euro höher als die kleine Pauschale.

2. Hat sich der Zweck des Einsatzes der Gelder der Kleinen Pauschale verändert?
Wenn Ja: Inwiefern?

Antwort: Nein. Das Integrationsgeld dient zur Unterstützung der sozialen Betreuung (§7 Absatz 1 Nr.2 LAufnG).

3. Trifft es zu, dass der Wetteraukreis den Kommune, die in eigenen Unterkünften Geflüchtete beherbergen, die Kleine Pauschale nicht mehr auszahlt?

Antwort: Den Wetterauer Städten/Gemeinden wurde zu keinem Zeitpunkt die Kleine Pauschale ausgezahlt. Die Kleine Pauschale wurde ferner zum 1. 1. 2021 mit Novellierung des Landesaufnahmegesetz Hessen abgeschafft.

4. Trifft es zu, dass diesen Kommunen weiterhin die Kleine Pauschale ausgezahlt wird, wenn sie sich verpflichten, monatlich fünf Geflüchtete aufzunehmen?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt das?

Antwort: Die Kleine Pauschale wurde zum 1. 1. 2021 mit Novellierung des Landesaufnahmegesetz Hessen abgeschafft. Den Wetterauer Städten/Gemeinden wurde zu keinem Zeitpunkt die Kleine Pauschale ausgezahlt. Eine sogenannte „Freiwillige Zuwendung“ des Kreises, speziell für die Aufnahme und Unterbringung von Neuzugewanderten wird weiterhin ausgezahlt (ab 5 Personen). Da es sich um eine Freiwillige Zuwendung handelt, bedarf es keiner Rechtsgrundlage.

5. Welche Aktivitäten zur Integration Geflüchteter erwartet der Wetteraukreis von den Kommunen mit eigenen Unterkünften?

Antwort: Der Wetteraukreis erwartet und erhofft von allen Kommunen, unabhängig davon wer der Betreiber der örtlichen Unterkünfte ist, die große gesamtgesellschaftliche Herausforderung der Integration von Neuzugewanderten so gut wie möglich zu unterstützen.

6. Welche Unterstützung zur Integration Geflüchteter erhalten die Kommunen mit eigenen Unterkünften, im Falle, dass die Kleine Pauschale wegfällt?

Antwort: Die Kleine Pauschale wurde zum 1. 1. 2021 mit Novellierung des Landesaufnahmegesetz Hessen abgeschafft. Den Wetterauer Städten/Gemeinden wurde zu keinem Zeitpunkt die Kleine Pauschale ausgezahlt. Im Rahmen der sogenannten „Freiwilligen Zuwendungen“ des Kreises werden nach wie vor finanzielle Mittel zur Unterstützung der Integration von Geflüchteten und des Ehrenamts gewährt.