Wetteraukreis enthält bedürftigen Familien mit Kindern Mietzuschüsse vor.
DIE LINKE. Kreistagsfraktion fordert angemessene Mietobergrenzen.
„Seit Jahren enthält der Wetteraukreis Hartz4-Leistungsberechtigten angemessene Mietkosten vor. Besonders betrifft diese Unterdeckung Familien mit Kindern und Alleinerziehende“, sagt die Fraktionsvorsitzende der Linken im Kreistag, Gabi Faulhaber. Sie verweist auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (Drucksache 19//13029). In der Antwort der Bundesregierung sind dort auch die Zahlen für den Wetteraukreis zu lesen.
Im Jahr 2018 wurden für 1133 so genannte Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die tatsächlichen Mietkosten nicht anerkannt. Im Jahr müssen diese bedürftigen Familien einen Fehlbetrag zwischen 1300 und 1400 Euro selbst aufbringen.
Faulhaber kritisiert vor allem, dass fast ein Drittel der Hartz4-leistungsberechtigten Familien mit Kindern betroffen ist: „Die ärmsten Familien müssen dann am Essen sparen oder können ihren Kindern notwendige Dinge nicht kaufen. Selbst kleine Freuden, wie ein Eis im Sommer oder ein Weihnachtsgeschenk fallen oft aus! “
Die Fraktion der Linken stellt für die nächste Sitzung des Kreistags deshalb einen Antrag, mit dem sie diese Unterdeckung beenden will. Der Wetteraukreis legt Mietobergrenzen fest. Damit werden die Mietkosten bei Sozialleistungsberechtigten gedeckelt. Seit Jahren kritisiert DIE LINKE., dass diese Mietobergrenzen dem explodierenden Wohnungsmarkt nicht gerecht werden. Es ist äußerst schwer, eine Wohnung unter den Mietobergrenzen zu finden.
„Wir möchten, dass die kürzlich neu berechneten Mietobergrenzen des Wetteraukreises nochmal überarbeitet werden“ fordert Faulhaber. „Vor Wahlen beklagen alle Parteien die Kinderarmut und wollen etwas dagegen tun. Aber dann werden unzureichende Mietobergrenzen beschlossen. Der Wetteraukreis muss nacharbeiten! Wohnen darf nicht arm machen!“
Anja ElFechtali, ebenfalls Kreistagsabgeordnete und Vorsitzende der Linken Hartz4-Hilfe hat noch weitere Kritikpunkte: „Es gibt sowieso gute Gründe, die Mietobergrenzen nochmal neu zu berechnen. Die aktuellen Vorgaben weisen nämlich einige unlogische Brüche auf. Ich vermute, dass der Wetteraukreis für die Berechnung der neuen Mietobergrenzen in einigen Kommunen keine ausreichende Datenbasis zugrunde gelegt hat. So gelten beispielsweise in Butzbach oder Altenstadt für vierköpfige Familien immer noch die gleichen Mietobergrenzen wie im Jahr 2018. Steigende Mietpreise wurden nicht berücksichtigt. Und dass die Mieten in Gedern oder Hirzenhain für einen Vier-Personen Haushalt gesunken sein sollen, ist fast schon abenteuerlich! Auch bei den Betriebskosten (kalten Umlagen) berechnete der Wetteraukreis für vier Personen weniger als für einen Drei-Personen-Haushalt. So etwas geht nicht!“