Wohnkostenlücke schließen! Bedürftigen Haushalten mit Kindern werden Wohnkosten vorenthalten.

Sehr geehrter Herr Häuser,

die Fraktion DIE LINKE. stellt zur Kreistagssitzung am 20. Dezember 2023 den folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Berechnungen zu den Mietobergrenzen des Wetteraukreises (Schlüssiges Konzept) – die derzeit höchstwahrscheinlich überarbeitet werden, weil sie turnusgemäß am 1. 1. 2024 neu in Kraft treten müssten – sollen so erfolgen, dass endlich die Differenz zwischen den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und den laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft geschlossen wird.
Insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern darf kein Geld mehr vorenthalten werden.

Begründung:

In regelmäßigen Abständen erfragt die Linkspartei im Bundestag mit einer kleinen Anfrage die konkrete Umsetzung der im SGB II festgeschriebenen Übernahme der Kosten bis zu einer „angemessenen“ Obergrenze für Unterkunft und Heizung (KdU). Die letzte Anfrage erfolgte am 20. 11. 2023, sie ist aber noch nicht beantwortet. Die letzte Antwort der Bundesregierung auf eine solche Anfrage stammt vom 5. 8. 2022 (Drucksache 20/3018) – auf diese beziehen wir uns in diesem Antrag.
Im Februar 2020 brachte die Fraktion DIE LINKE. das Thema Unterdeckung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für Bedarfsgemeinschaften des Jobcenters zuletzt in den Kreistag ein.
Damals betrug die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) mit einer Differenz zwischen den tatsächlichen KdU und den vom Jobcenter anerkannten KdU 20,7 Prozent, das waren 1.518 BGs. Bei den damals 736 BGs mit Kindern betrug die Unterdeckung 26,7 Prozent. Bei den 397 BGs von Alleinerziehenden mit Kindern betrug die Unterdeckung damals sogar 28,1 Prozent.
Konkret bedeuten diese Zahlen, dass sich insbesondere Haushalte mit Kindern die Unterdeckung bei der Miete vom Mund absparen müssen. Die Differenz der bewilligten KdU zur tatsächlichen KdU muss aus der Grundsicherung gedeckt werden – die aber bekanntlich das gesetzlich gesicherte Existenzminimum darstellt.
2020 hatte sich die Kreisspitze bemüht, im Ausschuss JSFGG die Differenz zwischen den tatsächlichen KdU und den bewilligten KdU so herunterzurechnen, dass nur wenige „Einzelfälle“ übrig geblieben waren.
Nun zeigen die neuen Zahlen der Bundesregierung für 2021 für den Wetteraukreis zwar durchaus eine Verbesserung, aber keine Entwarnung. Immer noch rechnet der Wetteraukreis seine Mietobergrenzen so herunter, dass es für 1337 BGs eine Unterdeckung bei der KdU gibt. Das sind immer noch 19,9 Prozent – ein Fünftel – aller Bedarfsgemeinschaften.
Und bei BGs mit Kindern ist die Unterdeckung nach wie vor sehr hoch und es hat sich nicht wesentlich gebessert: ca. minus 2 Prozent . Es ist für Alleinerziehende eine deutliche Belastung, wenn durchschnittlich im Jahr 1.438,08 Euro für die Miete fehlen, die aus der Grundsicherung abgezwackt werden müssen!
Alle Parteien wollen etwas gegen Kinderarmut tun. Hier besteht die Möglichkeit dazu!

Die Bundesregierung veröffentlichte im Juli 2022 für das Jahr 2021 folgende Zahlen für den Wetteraukreis:

-Bedarfsgemeinschaften insgesamt: 7.467
– Davon mit der Unterkunftsart Miete: 6.726
– Das Jobcenter gewährt KdU für 6.725 Bedarfsgemeinschaften.
– BGs mit einer Differenz zwischen tatsächlicher KdU und anerkannter KdU: 1.337 – das sind 19,9 Prozent der BGs.
– Die BGs mit Unterdeckung müssen im Durchschnitt monatlich 113,76 Euro aus der Grundsicherung für Miete aufbringen.

Bedarfsgemeinschaften mit Kindern: 2.577
– Davon mit der Unterkunftsart Miete: 2.463
– Das Jobcenter gewährt KdU für 2.463 dieser Bedarfsgemeinschaften.
– BGs mit einer Differenz zwischen tatsächlicher KdU und anerkannter KdU: 600 – das sind 24,4 Prozent der BGs.
– Die BGs mit Unterdeckung müssen im Durchschnitt monatlich 130,90 Euro aus der Grundsicherung für Miete aufbringen.

Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende und ihre Kinder: 1.328
– Davon mit der Unterkunftsart Miete: 1.256
– Das Jobcenter gewährt KdU für 1.256 Bedarfsgemeinschaften.
– BGs mit einer Differenz zwischen tatsächlicher KdU und anerkannter KdU: 329 – das sind 26,2 Prozent der BGs.
– Die BGs mit Unterdeckung müssen im Durchschnitt monatlich 119,84 Euro aus der Grundsicherung für Miete aufbringen.