Die Anfrage wurde am 18. 5. 2023 von Landrat Weckler beantwortet.
Es wird erfragt, was von den Zusagen der ersten Anfrage umgesetzt worden ist. Und es werden weitere Fragen gestellt. Beantwortet wurden die Fragen 1 bis 6. Alle anderen Fragen wurden nicht beantwortet.
Inzwischen wurden alle Fragen Beantwortet. Sie sind hier zu finden und unter „Die Hälfte vergessen“ (23. 2. 2024).
Vorbemerkung:
Am 8. Dezember 2021 wurde im Kreistag beschlossen:
„Ab dem Jahr 2022 werden für alle Mitarbeiter*innen des Wetteraukreises, insbesondere für die Mitarbeiter*innen mit regelmäßigem Kontakt zu Bürger*innen Weiterbildungen zum Thema „LGBTIQA* und Geschlechtliche Vielfalt“ angeboten.
Die Kosten übernimmt der Landkreis.
Schwerpunkte der Weiterbildung sollen vor allem „Umgang mit trans*- und intergeschlechtlichen Personen“, „Umgang mit Namens-, sowie Personenstandsänderungsoptionen, insbesondere dem dritten Geschlechtseintrag sowie dem Ergänzungsausweis der dgti e.V.“ sein.
Ebenfalls sollen Erfahrungen mit geschlechtlicher Vielfalt im eigenen Umfeld und nicht-diskriminierende Umgangsweisen zur Sprache kommen.“
Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Stand der Umsetzung dieses Beschlusses folgende Fragen:
1. Wie viele Weiterbildungen gab es in der Kreisverwaltung zum Thema „LGBTIQA* und Geschlechtliche Vielfalt“ ?
Antwort: Gemäß Kreistagsbeschluss vom 8. 12. 2021 hat er Wetteraukreis eine Fortbildung zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt“ in das Zentrale Fortbildungsprogramm aufgenommen. Die geplante Veranstaltung musste für 2022 jedoch aufgrund mangelnder Anmeldungen abgesagt werden.
Für das Jahr 2023 ist im Herbst erneut eine Forbildung zu diesem Thema vorgesehen.
2. Sind die Informationen zu Angeboten zum Thema LGBTIQA* noch auf der Vielfaltshomepage vorhanden? Wenn ja, wo?
3. Warum sind keine Hinweise für Notfallnummern und Zufluchtsstellen auf der Vielfaltshomepage auffindbar?
Antwort: Die Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Die Anregungen werden aufgenommen und eine Umsetzung ist geplant. Entsprechende Informationen und Daten werden derzeit zusammengetragen und abgefragt. Die Sammlung dieser Informationen soll zukünftig auf der Vielfaltshomepage wiederzufinden sein.
4. Besteht zum Thema Gewalt gegen queere Personen ein Austausch mit dem Frauennotruf als Beratungsstelle?
Antwort: Der Frauen-Notruf Wetterau e.V. ist eine Beratungs- und Interventionsstelle, die Hilfe für Frauen, Mädchen und Trans bei körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt anbietet.
Zwischen dem Fachdienst Frauen und Chancengleichheit und dem Frauen-Notruf besteht grundsätzlich ein sehr enger Austausch und Kontakt zu einer Vielzahl von Themen, einschließlich dem der Gewalt gegen qeere Personen.
5. Wie unterstützt der Wetteraukreis den Aufbau von Selbsthilfegruppen für LGBTIQA* Personen?
Antwort: Der Wetteraukreis steht grundsätzlich allen Selbsthilfeinteressierten beratend zur Seite. Über die Selbsthilfe-Kontaktstelle des Kreises können sich Interessierte Informationen über bereits bestehende Gruppen einholen unbd selbstverständlich auch Unterstützung bei der Gründung von neuen Gruppen erhalten, bspw. wenn keine Selbsthilfegruppe zum gesuchten Thema vorhanden ist oder es keine passende Gruppe in der Nähe gibt.
In Kooperation mit der Selbsthilfekontaktstelle Bürgeraktive Bad Vilbel e.V. hat die Selbsthilfe-Kontaktstelle des Wetteraukreises die Frage „Wie gründe ich eine Selbsthilfegruppe?“ im Sommer 2021 zum Thema der 42. Ausgabe der Selbsthilfezeitung für die Wetterau gemacht. Die Ausgabe sowie weitee Informationen zur Selbsthilfe sind online zu finen unter Wetteraukreis.de/Selbsthilfe.
6. Wird in den Verwaltungsbereichen ein Unterangebot von Unterstützung und Beratung zu diesem Thema deutlich? Wenn ja, wie?
Antwort: Ja. Beispielsweise begleitet das WIR-Vielfaltszentrum mit er Fachstelle Jugendarbeit das Projekt „Queere Jugendliche im ländlihen Raum“, welches seit Ende 2022 etabliert ist.
Unbeantwortete Fragen:
7. Unterstützt der Wetteraukreis seine Schulen bei der Ausrichtung von Aufklärungsveranstaltungen für Schüler*innen und Lehrkräfte zum Thema geschlechtliche Vielfalt?
8. Wie viele der Gebäude des Wetteraukreis haben mindestens eine Unisex-Toilette?
9. Kann der Wetteraukreis auch selbst unterstützen, sollte jemand in einer Akutsituation Hilfe benötigen, etwa wenn es um eine Bedrohungssituation bezüglich einer eventuellen Wohnungslosigkeit geht?
10. Warum bietet der Wetteraukreis keine eigenen Lösungen zur Nothilfe für queere Personen?
11. Haben queere Personen gegenüber anderen Personengruppen Vorrang beim Bezug von Notwohnungen? Wenn ja, vor welchen?
12. Bietet der Wetteraukreis rechtsberatende Unterstützung für LGBTIQA*
Personen, etwa im Umgang mit dem kommenden Selbstbestimmungsgesetz, dem aktuellen „Transsexuellengesetz“ oder dem §45b PstG? Unterstützt er die Standesämter in einer solchen Beratung?
Im Februar 2024 nachgereichte Antworten:
Frage 7: Unterstützt der Wetteraukreis seine Schulen bei der Ausrichtung von Aufklärungsveranstaltungen für Schüler*innen und Lehrkräfte zum Thema geschlechtergerechtliche Vielfalt?
Antwort: Dieser Aufgabenbereich fällt in die Zuständigkeit des Landes.
Frage 8: Wie viele Gebäude des Wetteraukreises haben mindestens eine Unisex-Toilette?
Antwort: Im Kreishaus befinden sicjh zwei Unisex-Toiletten neben dem Foyer in Gebäude B. In den Schulen hält der Wetteraukris in der Regel geschlechterspezifisch ausgewiesene Toiletten vor. Wenn jedoch an einer Schule eine Sanierung oder Erweiterung geplant ist und im Rahmen dieser Maßnahme auch Toilettenanlagen erweitert oder saniert werden sollen, so kann in Absprache mit der Schule auch der Bedarf von Unisex-Toiletten in den Blick genommen werden. Jedoch verfügt der Schulträger nicht über die personellen Ressourcen und finanziellen Mittel, um eine solche Veränderung als Einzelwunsch außerhalb einer größeren Maßnahme auf den Weg zu bringen. Ist an einer Schule keine entsprechende Maßnahme geplant, besteht jedoch die Möglichkeit, von den vorhandenen Toilettenanlagen eine Anlage, die aktuell geschlechterspezifisch ausgewiesen ist, künftig als Unisex-Toilette, z. B. durch Anbringen eines entsprechenden Türschildes, auszuweisen. Eine solche Veränderung kann die Schule in Abstimmune mit dem Schulträger eigenverantwortllich auf den Weg bringen; der Schulträger ist bereit, hier zu unterstützen.
Frage 9: Kann der Wetteraukreis auch selbst unterstützen, sollte jemand in einer Akutsituation Hilfe benötigen, etwa wenn es um eine Bedrohungssituation bezüglich einer eventuellen Wohnungslosigkeit geht?
Frage 10: Warum bietet der Wetteraukreis keine eigenen Lösungen zur Nothilfe für queere Personen?
Frage 11: Haben queere Personen gegenüber anderen Personengruppen Vorrang beim Bezug von Notwohnungen? Wenn ja, vor welchen?
Antwort: Die Fragen werden gemeinsam beantwortet: Der Fachdienst Frauen- und Chancengleichheit berät selbstverständlich auch queere Frauen bzw. Frauen unabhängig des Geschlechts, welches ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, bei sozialen Problemlagen wie z. B. Wohnungslosigkeit, Gewalt etc. Im Sinne der Gelichbehandlung kann diesem Personenkreis jedoch kein Vorrang gewährt werden, Der Kreis muss alle Dimensionen der Diversität im Blick haben.
Frage 12: Bietet der Wetteraukreis rechtsberatende Unterstützung für LGBTIQA*
Personen, etwa im Umgang mit dem kommenden Selbstbestimmungsgesetz, dem aktuellen „Transsexuellengesetz“ oder dem §45b PstG? Unterstützt er die Standesämter in einer solchen Beratung?
Antwort: Grundsätzlich kann der Wetteraukreis gem. §8 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) nur Rechtsdienstleistungen im Rahmen seines Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbringen. Rechtsberatende Üntertsützung für LGBTIQA*Personen stellt im konkreten Einzelfall eine Rechtsdienstleistung außerhalb des Aufgaben. und Zuständigkeitsbereichs des Wetteraukreises dar und wird daher nicht angeboten. Sollten seitens der Standesämter und Gemeinden Fragen in Zusammenhang etwa im Umgang mit dem Selbstbestimmungsgesetz, dem Transsexuellengesetz oder dem §45b PstG an uns herangetragen werden, wird die Standesbeamtenaufsicht prüfen, inwieweit eine Unterstützung notwendig und möglich ist.