Jetzt Mittel für eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft in den Haushalt einstellen!

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten stellt zur Haushaltssatzung 2017/2018 den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen,

1. in den Haushalt 2017/2018
/ dort Teilhaushalt 10001 „Wohnbauförderung“/ 
Mittel zur Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft auf gemeinnütziger Basis in Höhe von 10 Millionen Euro einzustellen.

2. den Fachdienst 4.1 um eine Fachstelle zu erweitern und diesen mit dem Immobilien- Management zu beauftragen.

Begründung:

Das Problem ist bekannt, Wetterauer Kommunen haben sehr zaghaft begonnen selbst zu bauen – aber das reicht bei Weitem nicht aus.

Deshalb müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Wende in der Wohnungspolitik zu erreichen.

Diesem Antrag hängt eine Presserklärung des Main-Taunus-Kreises an, der versucht, den erhöhten Anforderungen an den kommunalen Wohnungsbau mit einer Weiterentwicklung seiner „Personalwohnhausgesellschaft“ gerecht zu werden. Das Beispiel zeigt, dass es durchaus möglich ist, auch bestehende Strukturen des Wetteraukreises auszuweiten.

Folgende Möglichkeiten der (Anschub-)Finanzierung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft sehen wir:

1. Endlich die Forderung des Hessischen Rechnungshofes erfüllen:
Einforderung einer Gewinnbeteiligung der Sparkasse Oberhessen – realistisch erscheint uns eine Höhe von 40 Prozent. Der Bilanzgewinn der Sparkasse beläuft sich auf über 10 Millionen Euro. Damit käme bei einer Gewinnbeteiligung von 40 Prozent (minus Abzüge) ein Betrag von etwa 3 Millionen Euro dem Kreis zugute.

2. Einen namhaften Beitrag zur Finanzierung könnte auch die OVAG durch eine Beteiligung an der WoBau leisten. (Es gab in der Vergangenheit Beteiligungen vergleichbarer Art, z.B. die Beteiligung am Kraftwerk in Bremen mit über 20 Millionen Euro und einem Anteil von 4,95%.)
Eine moderate Beteiligung würde den Bestand der OVAG nicht in Gefahr bringen, hätte aber einen enormen Nutzen für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum.

3. Dazu kann die Anschubfinanzierung durch eine Kreditaufnahme des Kreises aufgestockt werden. Bei den derzeitigen Zinskonditionen auf dem Finanzmarkt entstehen keine unüberwindlichen Hidernisse durch hohe Zinsbelastungen. Einem Kredit stünden im Falle einer WoBau entsprechende Werte gegenüber.

Bezahlbarer Wohnraum ist für einkommenschwache Bürgerinnen und Bürger – aber auch für Normalverdiener/innen – besonders im Westkreis der Wetterau, immer schwerer zu finden.

Viele Haushalte zahlen inzwischen schon die Hälfte des Familieneinkommens oder mehr für Miete. Gleichzeitig nimmt der Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen (also maximal 1/3 des Familieneinkommens für Miete) immer noch ab.

Der Wohnungsmarkt kann dieses Problem nicht regeln. Private Investoren und private Wohnungsbaugesellschaften bauen und betreiben natürlich Wohnungen im höheren Preissegment, die entsprechende Profite abwerfen. An einer ausreichenden Wohnraumversorgung der Bevölkerung sind sie nicht interessiert.

Wir sehen unseren Vorschlag, eine kreiseigene WoBau zu gründen, nicht als Konkurrenz zu den Wohnungsbaugesellschaften der Städte und Gemeinden, sondern in erster Linie soll Wohnungsbau vor allem dort, wo es keine eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gibt, ermöglicht werden. Aber auch als erweiternde Möglichkeit in den Städten und Gemeinden, die WoBau-Gesellschaften haben und das wünschen.

Wichtig ist uns, dass keine mietpreisgeförderten Wohnungen entstehen, die nach einigen Jahren wieder aus der Mietpreisbindung fallen, sondern dass der Wetteraukreis öffentlichen Dauerbesitz schafft. Dies erfordert eine Gesellschaft auf gemeinnütziger Basis. Gewinne verbleiben in der Gesellschaft und werden für weitere Investitionen und Erhaltungsmaßnahmen des Bestandes genutzt.

 

Antrag Haushalt 2017 18 Media