Bekommt das Jobcenter Arbeitsanweisungen vom Wetteraukreis?

Anfrage vom 7. April 2017

Vorbemerkung: Die Linke Hartz4-Hilfe begleitete einen jungen Mann zum Jobcenter Wetterau. Er wollte den Umzug in eine gemeinsame Wohnung mit seiner Freundin und den 4 Kindern beantragen. In dieser Patchworkfamilie hat der Vater das Sorge- und Umgangsrecht für seine 2 Kinder. Das Jobcenter verweigerte ihm mit Hinweis auf eine „kommunale Anordnung“ zunächst eine Umzugsgenehmigung. Er sollte eine Sorgerechtsbescheid vom Gericht einholen. Diese sei angeblich nötig für eine Umzugsgenehmigung. Der Mann erhielt vom Amtsgericht Friedberg jedoch die Auskunft, dass solche Bescheinigungen nicht ausgestellt werden, da das Sorgerecht im Scheidungsverfahren geregelt wird. Da sich die Eltern vor der Scheidung auf ein geteiltes Sorgerecht geeinigt hatten, gab es darüber kein schriftliches Urteil.

Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten hat folgende Fragen:

1. Hat der Kreisausschuss Wetterau oder eine andere kommunale Instanz dem Jobcenter Wetterau eine Anweisung gegeben, die besagt, dass ein Umzug in eine Wohnung nur dann genehmigt wird, wenn der betroffene Elternteil ein gerichtlich bestätigtes Sorgerecht besitzt? Oder woher hat diese Sachbearbeiterin diese Anweisung?

ANTWORT: Die Zustimmung zum Umzug in eine Wohnung ist immer abhängig von der Größe der Familie, da sich die anzuerkennende Miete nach der geltenden Mietobergrenze des Wetteraukreises nach der Personenzahl ausrichtet. Eine Anweisung des Wetteraukreises wurde nicht erteilt.

 

2. Wenn ja, auf welcher Gesetzesgrundlage wurde diese Anweisung gegeben?

ANTWORT: Siehe Frage 1

 

3. Wurden vor Erteilung dieser Anweisung eventuelle Gerichtsurteile, die gegen dieses Verfahren sprechen, geprüft?

ANTWORT: Nein

 

4. Gibt es noch andere „kommunale Anordnungen“, die das Jobcenter betreffen?

ANTWORT: Zu den kommunalen SGB II – Leistungen, seien es die Mietobergrenzen, Mietnebenkosten, einmalige Beihilfen oder Leistungen nach § 16a SGB II etc. gibt es seitens des Wetteraukreis entsprechende interne fachliche Hinweise für das Jobcenter Wetterau.

 

Wir bitten um zeitnahe und schriftliche Beantwortung der Fragen.