Im Wetteraukreis sind Bürgerarbeitsplätze vorgesehen. DIE LINKE. fragte nach und Herr Veith antwortete am 21. Juni 2011.
Frage 1: Wie viele Bürgerarbeitsplätze sind in der Wetterau vorgesehen?
Antwort: Für den Wetteraukreis sind 400 Bürgerarbeitsplätze genehmigt.
Frage 2: In welchen Bereichen sollen die „Bürgerarbeiter“ tätig werden?
Antwort: Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter dürfen ausschließlich in Tätigkeiten eingesetzt werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
Frage 3: Sollen „Bürgerarbeiter“ von der WAUS (oder einer anderen Beschäftigungsgesellschaft) an Gemeinden oder Einrichtungen verliehen werden?
Antwort: Im Bereich der Bürgerarbeit wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung zugelassen. Damit ist es möglich, dass z.B. bei der Gemeinnützigen WAUS GmbH Bürgerarbeitsplätze eingerichtet werden.
Frage 4: Wie wollen Sie garantieren, dass mit Bürgerarbeit keine Stellen wegfallen oder Lohndrückerei betrieben wird?
Antwort: Die Bürgerarbeitsplätze werden ausschließlich nach einer Prüfung durch das Bundesverwaltungsamt genehmigt. Dieses prüft konsequent das Vorliegen von Zusätzlichkeit und öffentlichem Interesse. Die Vergütung der Bürgerarbeitsplätze wurde durch das BMAS festgelegt und liegt bei 600 Euro brutto (bei 20 Wochenarbeitsstunden) bzw. monatlich 900 Euro brutto (bei 30 Wochenstunden). Bei tarifgebundenen Arbeitgebern hat eine tarifliche Bezahlung zu erfolgen.
Frage 5: Was wollen Sie tun, um die „Bürgerarbeiter“ in ein reguläres tariflich bezahltes Arbeitsverhältnis zu bekommen?
Antwort: Während der Bürgerarbeit werden die Bürgerarbeiterinnen und Bürgerarbeiter durch das Jobcenter Wetterau weiterhin betreut und ggf. auch in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. Durch Bürgerarbeit kann die Qualifikation gesteigert und somit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Von dem jeweiligen (Bürger-)Arbeitgeber wird erwartet, dass er die Bürgerarbeiterin bzw. den Bürgerarbeiter bei der Suche nach einer nicht subventionierten und unbefristeten Arbeit unterstützt.
Frage 6: Wie sollen Existenz und Menschenwürde der „Bürgerarbeiter“ in Anbetracht der hohen Mieten und Lebenshaltungskosten gewährleistet werden?
Antwort: Je nach Konstellation kann es der Fall sein, dass Menschen durch Bürgerarbeit unabhängig von Leistungen nach dem SGB II werden. Sollte dies nicht der Fall sein, macht sich ein positiver Effekt durch die Freibetragsberechnung bemerkbar. Der Freibetrag beträgt 200 Euro bei monatlich 600 Euro brutto (20 Wochenarbeitsstunden) bzw. 260 Euro bei monatlich 900 Euro brutto (30 Wochenarbeitsstunden).