TOP 23
Mobiles Arbeiten in der Kreisverwaltung
Kreistagssitzung am 8. 12. 2021
Herr Kreistagsvorsitzender,
meine Damen und Herren,
wir werden diesen Antrag ablehnen.
In Ihrer Begründung steht: „Die Coronazeit hat gezeigt, dass mobiles Arbeiten möglich ist, funktioniert und den Betrieb aufrecht erhält.“
Ja, das stimmt: es ist möglich, funktioniert und der Betrieb wird aufrecht erhalten…
Aber reicht das für eine Kreisverwaltung aus?
Was ist eigentlich die Hauptaufgabe einer Kreisverwaltung? Ist es nicht in erster Linie der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern?
Im sozialen Bereich haben wir erlebt, wie schwierig es für die Menschen gewesen ist, ihre Angelegenheiten zu erledigen.
Die Sachbearbeiter:innen waren kaum erreichbar – auch nicht per mail oder Telefon. Digital war oft ein Problem. da eine große Zahl der Hilfesuchenden über kein ausreichendes digitales Equipment verfügt.
So verzögerten sich schon einfache Erledigungen, Fragen oder die Korrektur von Fehlern. Die Bearbeitung von Anträgen dauerte unverhältnismäßig lange.
Nach SGB I muss aber der Zugang zu Leistungen möglichst einfach und ohne Kommunikations-barrieren gestaltet sein.
Und das gilt unseres Erachtens auch für andere Leistungen, die im Landratsamt angesiedelt sind.
Da kann nicht das Kiterium sein, dass der „Betrieb aufrecht erhalten wird“.
Da muss das Kriterium sein, dass Angelegenheiten ohne Hürden erledigen werden können!