TOP 21
Übergang der Geflüchteten vom Sozialamt zum Jobcenter
Kreistagssitzung am 5. 10. 2023
Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
Sie können in unserem Antrag lesen, dass wir eine Frist von mindestens vier – besser sechs – Wochen fordern, die den betroffenen Geflüchteten die Einstellung der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und den notwendigen Wechsel zum Jobcenter ankündigen.
Werden Leistungen beim Jobcenter erstmals beantragt, dauert es vier bis sechs Wochen, bis der Antrag abgearbeitet ist und die Zahlungen gewährt werden.
Wenn zwischen der Aufkündigung der Zahlungen nach Asylbewerberleistungsgesetz durch den Fachdienst Migration/Leistungen
nur ein/zwei Tage Zeit ist, einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, bleiben die Menschen wochenlang ohne jegliches Geld zum Leben.
Oft kann auch die Miete nicht bezahlt werden. Und das führt zu weiteren Verwicklungen mit den Vermietern und zu Angst vor Wohnungsverlust.
Wir haben auf einen Fall verwiesen, bei dem eine alleinerziehende Mutter am 15. Mai 2023 einen Brief im Briefkasten vorfand.
Mit Datum vom 29. April 2023 enthielt dieser Brief die Information, dass die Asylbewerberleistungen zum 30. April eingestellt werden!
Die Frau blieb zwei Monate ohne existenzsichernde Leistungen!
Dieser Fall kann nicht als Einzelfall abgetan werden! Der Wechsel vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Rechtskreis des SGB II stellt viele Betroffen vor das gleiche Problem – auch wenn nicht in jedem Fall nur ein Tag Zeit zur Antragstellung beim Jobcenter bleibt. Es ist auch nicht zu bewerkstelligen einen sicheren Übergang hinzukriegen, wenn eine Woche oder 10 Tage vorher die Ankündigung kommt.
Meine Damen und Herren,
stellen Sie sich ähnliche Zeitabläufe in anderen Bereichen der Verwaltung vor!
Da würde es Beschwerden hageln. Vermutlich auch Klagen.
Da würde dann zügig für rechtmäßige Zeitabläufe und Organisation gesorgt.
Warum also kommen die von uns im Antrag geschilderten Fälle bei den Leistungen für Migrantinnen und Migranten vor?
Es ist muss doch möglich sein, für Geflüchtete die die gesetzliche Existenzsicherung herzustellen.
Wir bitten um Zustimmung für unseren Antrag.