Schluss mit den Abzockergebühren in Flüchtlingsunterkünften des Wetteraukreises

Kreistagssitzung am 20. Dezember 2023

Gebührenerhöhungen für Gemeinschaftsunterkünfte

Der Kreisausschuss stellte die Erhöhung der sowieso schon sehr teuren Gebühren für Geflüchtete um 60 Prozent zur Abstimmung. So wurden mit der Mehrheit der Kreistagsfraktionen die Gebühren erhöht:

Gebühren                            steigt um     Mietobergrenze
1 Person      284 auf 471     60%           455 Euro
2 Personen  369 auf 612     60,1%        490 Euro
3 Personen  454 auf 749     60,6%        580 Euro
4 Personen  539 auf 904     59,6%        635 Euro
5 Personen  624 auf 1036   54,9%        735 Euro
6 Personen  624 auf 1186   56,8%        820 Euro
7 Personen  724 auf 1186   61%           905 Euro
8 Personen  774 auf 1236   62,6%        990 Euro
Jede weitere P 50 Euro

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

Sie erhöhen die Gebühren für Flüchtlingsunterkünfte im Schnitt um 60%.
Für große Haushalte mit 7 Personen sogar um 61% und bei 8 Personen um 62,6 %.

Wir haben vier Beispiele herausgegriffen:
Ein-Personen-Haushalt,
3 Personen – also Eltern mit einem Kind,
4 Personen – Eltern mit 2 Kindern und
Haushalte mit 8 Personen.

Ihre neue Gebühr für eine Person liegt 16 Euro über der derzeit gültigen Mietobergrenze im Vergleichsraum 1. Das ist jetzt noch nicht so viel. Aber das ändert sich drastisch bei Familien mit Kindern.
Bei drei Personen liegt die Gebühr schon 169 Euro über der Mietobergrenze.
Wenn die Familie zwei Kinder hat, liegt die Gebühr 269 Euro über Ihrer Mietobergrenze.
Bei einer Großfamilie mit 6 Kindern überschreitet die Gebühr die gültige Mietobergrenze um 256 Euro.

Wie soll man das bewerten?

1. Wohlgemerkt: die Flüchtlingsfamilien zahlen diese Gebühr nicht für so etwas, wie eine Wohnung. Sie zahlen diese fetten Gebühren für 1, maximal 2 Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft, meist mit Gemeinschaftsdusche und Gemeinschaftsküche.
Auf dem Wohnungsmarkt könnten sie mit diesem Geld eher eine Wohnung finden, als Menschen mit Bürgergeld, die ja an die Mietobergrenzen gebunden sind. Aber wenn dann endlich ihr Aufenthalt anerkannt ist und sie zum Jobcenter wechseln können, dann zahlt das Jobcenter keine Wohnungshilfe in Höhe der von Ihnen verlangten Abzockergebühren, sondern die gültige Mietobergrenze.
Kommt Ihnen das gar nicht seltsam vor?

Und 2.: Menschen, die im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes sind und noch in einer Flüchtlingsunterkunft leben, erhalten unter bestimmten Bedingungen eine Arbeitserlaubnis.
Viele würden auch sehr gern arbeiten. Aber angesichts Ihrer Gebührenforderungen muss sich das doch jeder genau überlegen! Denn diese Arbeit würde sich überhaupt nicht lohnen. Der Verdienst würde von Ihren Gebühren aufgefressen! Sie tragen also mit Ihren Abzockergebühren nicht zur Integration ins Arbeitsleben bei!

Dann 3.: Anerkannte Geflüchtete wechseln zum Jobcenter, solange sie keine Arbeit haben, die sie ernährt. Leben sie dann weiter in einer Flüchtlingsunterkunft – zum Beispiel, weil sie keine bezahlbare Wohnung finden – übernimmt das Jobcenter Ihre Abzockergebühren.
Der Wetteraukreis verlagert also seine Forderungen hin zum Jobcenter. Und Ihre Gebühren liegen dann auch noch erheblich höher, als die Mietobergrenzen. Da stellt sich doch die Frage: Nach welcher rechtlichen Grundlage macht das Jobcenter das eigentlich mit?

Meine Damen und Herren,
schon jetzt erhalten Flüchtlingsfamilien enorm hohe Gebührenrechnungen. Meist dann, wenn sie den Rechtskreis wechseln: vom Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II – also vom Sozialamt zum Jobcenter.
Nicht gerade selten ist dieser Wechsel problematisch, weil das Sozialamt die Leistungen kurzfristig kündigt und das Jobcenter oft 6 bis 8 Wochen braucht, um die Leistungen anzuerkennen.
Ihre heute schon sehr hohen Forderungen bringen die Familien unter enormen Druck. Und oft pfändet der Wetteraukreis dann sogar das Konto mit der Grundsicherung.

Meine Damen und Herren!
Wir sind der Meinung, dass Sie mal aufhören sollten, das Geld von den Ärmsten der Armen zu holen! Treten Sie zur Abwechslung mal nach oben statt nach unten!
Stellen Sie Ihre Forderungen an anderer Stelle: Bei der Rüstung und bei den Steuergeschenken, wie beim Dienstwagenprivileg oder dem Verzicht auf eine Vermögenssteuer.
Dort ist das Geld zu holen!
Ihre Parteien sind in Bund und Land in der Regierung und Sie hätten die Möglichkeit, dort für eine soziale Politik wirksam einzutreten.