Kreistag 8. Mai 2024
Herr Kreistagsvorsitzender, Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Haushaltsrede möchte ich mit dem Hinweis auf zwei außerordentliche Jahrestage beginnen.
Sollten Sie sich fragen, was das mit dem Wetterauer Haushalt zu tun hat, dann darf ich Sie beruhigen: Ich komme genau darauf noch deutlich zu sprechen.
Erstens, meine Damen und Herren,
wird in diesem Jahr, am 23. Mai 2024, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre alt.
Mit dem Grundgesetz war ein Neustart verbunden. Eine Hoffnung auf eine bessere, eine friedliche und soziale Zukunft.
Und das war bitter nötig!
Deutschland hatte zum zweiten Mal in einem Jahrhundert einen Weltkrieg entfesselt. Besonders auf den Zweiten Weltkrieg trifft das Wort „verheerend“ dramatisch zu. Ich erinnere an die unvorstellbare Zahl von 60 Millionen Toten, davon 27 Millionen Sowjetbürgerinnen und Sowjetbürger, die im Kampf gegen den Faschismus den größten Blutzoll zahlten.
Für immer bleibt dieser Krieg verbunden mit der Kriegsführung der verbrannten Erde, der Unterjochung und Ausbeutung von Völkern und Ländern für die Profite der Deutschen Wirtschaft, mit der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, der Zerstörung der Organisationen der Arbeiterbewegung und der politischen Verfolgung ihrer Mitglieder und Presseorgane.
Sie werden verstehen, dass diese Geschichte uns Linke, die wir aus der Arbeiterbewegung kommen, veranlasst, die Hoffnung des Grundgesetzes auf eine friedliche und soziale Zukunft zu verteidigen!
Wir beharren mit aller Kraft auf das Friedensgebot, das Sozialstaatsgebot und das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes.
Und wir werden immer gegen die Aushöhlung dieser grundlegenden Gebote ankämpfen.
Und nun zum zweiten wichtigen Jubiläum: Heute, am 8. Mai, ist der Jahrestag der Befreiung vom Faschismus.
„Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!“ – Diese Losung ist für uns die Essenz aus der deutschen Geschichte.
Und wir betonen: „Nie wieder!“ gilt nicht nur, gegen rechte Entwicklungen in unserem Land. „Nie wieder!“ gilt gegen Krieg, Kriegsvorbereitung und ist die Verpflichtung zu einer friedlichen Außenpolitik, die Konflikte diplomatisch und nicht mit Waffen löst. Und „Nie wieder!“ gilt auch gegen den Abbau demokratischer, bürgerlicher Rechte.
Es ist deutlich sichtbar: Krieg, Hochrüstung und Demokratie vertragen sich nicht!
Meine Damen und Herren!
Dieser Haushalt 2024 ist mit mehr als 600 Millionen Euro Volumen der bisher umfangreichste Haushalt des Wetteraukreises und er kann nicht ohne die Aufnahme von Krediten auskommen: Er ist über 40 Millionen Euro im Minus. Und damit das Defizit nicht noch heftiger ausfällt, musste – wie letztes Jahr auch – auf Rücklagen zurückgegriffen werden, die nun weitgehend aufgebraucht sind.
Die Frage ist: Was machen wir nächstes Jahr? Und übernächstes?
Wie sollen die Aufgaben gestemmt werden? Zumal sich an der unzureichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen nichts ändern wird, wie Sie ja auch selbst in der Einleitung zum Haushalt feststellen.
Im Gegenteil ist zu erwarten, dass es in den nächsten Jahren kaum noch finanzielle Spielräume geben und die Verschuldung der Kommunen ansteigen wird.
Hier wird deutlich, wie wichtig es wäre, am Friedensgebot des Grundgesetzes festzuhalten! Denn wer im Jahr 85 Milliarden für Hochrüstung und Krieg ausgibt – geredet wird ja schon über 100 und 130 Milliarden Euro jährlich – und da sind die versteckten Rüstungsausgaben, wie Grundlagenforschung an den Unis oder Subventionen für Firmen gar nicht bilanziert – der hat auch zukünftig kein Geld für Investitionen, öffentliche Daseinsfürsorge und soziale Aufgaben.
Sie, Herr Landrat und ihre Koalition, stellen immer heraus, dass der Sozialhaushalt den größten Batzen im Haushalt ausmacht.
Sie beklagen dann stets auch den Anstieg der Sozialkosten: Zuvorderst die Ausgaben für Geflüchtete, und dann auch die steigenden Mittel für die Teilhabe behinderter Menschen (LWV-Umlage), die teuren Hilfen für Kinder und junge Erwachsene (SGB VIII) usw.
Wir sagen: Zum Glück sind Sie zu diesen Leistungen gesetzlich verpflichtet, denn sonst wären die Kürzungen der letzten Jahre im Sozialbereich noch höher ausgefallen als sie es sind. Es wurde seit 2013 – dem Jahr mit der unseligen „Systematischen Aufgabenkritik“ – viel Geld gekürzt: durch die Vergabe an Billiganbieter, die Aushöhlung von Leistungen in Umfang und Qualität, durch Erschwernis des Zugangs zu Hilfen, durch zeitliche Verzögerungen bei der Leistungsgewährung und so weiter…
Bis jetzt waren diese gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsposten vor dem totalen Kahlschlag relativ sicher. Aber der Bundeshaushalt wurde – zugunsten der Rüstungsetats – schon dieses Jahr in den sozialen Bereichen stark zusammen gestrichen. Etwa bei zahlreichen konkreten Hilfen für Menschen in Notsituationen, beim Jobcenter, bei der Eingliederung für Arbeitslose, bei den Kosten der Unterkunft, der Gesundheitsversorgung, bei der groß angekündigten Kindergrundsicherung und beim sozialen Wohnungsbau …
Man braucht da jetzt nicht allzu viel Fantasie, um die Folgen für zukünftige Haushalte im Wetteraukreis abzuschätzen.
Meine Damen und Herren,
wir wundern uns immer, warum Sie, als politisch Verantwortliche für unseren Kreis, diese Entwicklung so stoisch als gegeben hinnehmen. Warum melden Sie sich nicht lautstark zu Wort? Warum kümmern sie sich nicht in Ihren Parteien – die ja in Hessen und im Bund an der Regierung sind – um eine Kursänderung?
Liebe SPD!
Es ist doch Ihr Anliegen gewesen, den sozialen Wohnungsbau voranzubringen und es wurden im Bundes-Koalitionsvertrag endlich 400.000 Sozialwohnungen für die Legislaturperiode vereinbart!
Und? Die sind dann lautlos in der Versenkung verschwunden! Von der SPD-Fraktion hier haben wir nichts gehört!
Herr Landrat!
Wieso hört man Sie nur in den Medien, sogar überregional, wenn es um Geflüchtete geht?
Und dann nicht mit Vorschlägen und Forderungen, wie man die Überlastung der Kommunen entschärfen bzw. lösen könnte, sondern lediglich mit von rechts entlehntem Katastrophenvokabular:
Eine Flutwelle kommt bei uns an, der wir nicht mehr Herr werden können. Und es sind aus ihrer Sicht natürlich nur die so genannten „Weltflüchtlinge“, die uns bedrohen. In Ihren Ausführungen war nie die Rede von ukrainischen Geflüchteten, die doch mit 80 Prozent der Neuankömmlinge den Löwenanteil der Geflüchteten stellten.
So was nennt man Panikmache!
Und ich würde sagen: So was ist ein Kniefall vor den rechten Parteien, deren Forderungen man übernimmt und deren rassistischer Hetzerei man assistiert.
Jedenfalls ist das keine Politik, die an den tatsächlichen Problemen der Menschen ansetzt.
Für die unteren Einkommensschichten – zu denen Deutsche wie Zuwanderer gleichermaßen gehören – braucht es bezahlbare Wohnungen, Eingliederungsmaßnahmen in Arbeit, ein öffentliches Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, Bildung und Ausbildung.
Zumal wenn man dann auch noch dauernd den Facharbeitermangel beklagt!
Es ist doch Irre, wenn man Menschen aus anderen Ländern holt und auf der anderen Seite besonders für die jungen Einwanderer keine Perspektiven bieten kann. Und übrigens: Irgendwo müssen ja auch die „guten Migranten“ wohnen!
Wieso, Herr Landrat, haben Sie darüber nicht in Ihren Medienauftritten gesprochen, was nötig wäre, um eine Politik für die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung und den unteren Mittelstand zu machen?
Meine Damen und Herren!
Das größte soziale Problem ist zur Zeit die Wohnungsnot im unteren Preissegment. Die Wohlfahrts- und Mieterverbände sprechen von einer Katastrophe auf dem sozialen Wohnungsmarkt. Hier versagt die bisherige Politik Ihrer Parteien komplett, meine Damen und Herren!
Und auch hier in der Wetterau wurde tatenlos zugesehen, wie binnen zehn Jahren 40 Prozent der Sozialwohnungen verloren gingen. Inzwischen dürften es noch mehr sein!
Sie haben über zehn Jahre eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft verhindert und später verzögert. Sie haben bisher alle Anträge abgelehnt, die eine Abmilderung der Wohnungsnot zum Ziel hatten.
Bis vor einer Woche hatten Sie in all diesen Jahren selbst keinen einzigen Vorschlag für mehr bezahlbaren Wohnraum gemacht.
Natürlich kann eine kreiseigene WoBau die Wohnungsnot nicht beheben. Auch kein Viernheimer Modelle und auch keine Wohnungsbörse, die wir heute beantragen.
Aber gar nichts machen – mehr als zehn Jahre gar nichts machen – das ist an ideologischer Blindheit kaum zu überbieten!
Jetzt hat die neue Kreisbeigeordnete, Frau Götz, endlich mal einen Vorschlag unterbreitet. Wir begrüßen das!
Immerhin stand ja schon im Raum, dass die WoBau beerdigt werden soll, noch bevor sie geboren ist.
Aber, meine Damen und Herren,
Sie werden sich nicht besonders wundern: Wir sind skeptisch.
Skeptisch vor allem, weil der Vorschlag für die nächste Zeit keinen eigenen Sozialwohnungsbau vorsieht.
Natürlich werden wir uns intensiv damit auseinandersetzen. Wir werden weiterhin Vorschläge machen.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen auf gar keinen Fall irgendeine Kosmetik, sondern sozialen Wohnungsbau für einkommensschwache Menschen und die untere Mittelschicht, die ja inzwischen auch schon erhebliche Mühe hat, die horrenden Mieten zu bezahlen.
Wir haben deshalb für diesen Haushalt erneut die Aufstockung des Stammkapitals der Wobau auf 21 Millionen Euro beantragt.
Mit den bisherigen 2,1 Millionen ist die Gesellschaft nicht lebens- und kreditfähig.
Aber das muss sie werden!
Meine Damen und Herren!
Zur Sicherung von Wohnraum gehören auch die Mietobergrenzen.
Wenn die Mietobergrenzen zu niedrig berechnet sind, haben alle Menschen Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden, die auf soziale Hilfen angewiesen sind.
Das sind nicht nur Arbeitslose, anerkannte Geflüchtete oder arme Rentnerinnen.
Von den 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen, arbeiten 4 Millionen in Billiglohnjobs. Sie verdienen zum Leben zu wenig und müssen beim Jobcenter aufstocken. Für sie alle gelten die Mietobergrenzen.
Wir haben uns mit unserem Antrag die Mühe gemacht, die Mietobergrenzen des Wetteraukreises aus unterschiedlicher Sicht zu beleuchten. Fest steht: Sie sind zu niedrig. Dadurch verringert sich das Wohnungsangebot für die oben genannten Gruppen noch mal drastisch.
Dass Sie überhaupt in Erwägung ziehen, in dieser Situation die Kosten der Unterkunft um mehr als 7 Millionen Euro zusammenzustreichen, ist mit netten Worten nicht mehr zu kommentieren!
Wir halten das für einen eklatanten Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes!
Wohnen ist für alle ein Menschenrecht und nicht nur für diejenigen mit gutem Einkommen!
Wir fordern Sie auf, die Kürzungen bleiben zu lassen! Wir fordern Sie auf, das Thema „Wohnen“ in der Kreispolitik ganz nach vorne zu stellen! Es braucht eine ebensolche Gewichtung, wie Sie das beim Schulbau tun!
Meine Damen und Herren!
Nun kürzt dieser Haushalt ja nicht nur bei den Kosten der Unterkunft über 7 Millionen Euro. Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende wollen Sie 8 Millionen streichen.
Wir widersprechen dieser Kürzung vehement!
Die Haushaltskonten, die jetzt reduziert werden sollen, sind nach unserer Erfahrung aus der Sozialsprechstunde genau die, die bereits stark ausgehöhlt worden sind.
So ist es in der Praxis ausgesprochen schwer, Hilfen bei der Wohnungsbeschaffung oder für den Umzug zu bekommen. Wir sahen jetzt mehrmals ein Hinweisblatt bei anerkannten Geflüchteten, mit dem Text: „Eine Kaution kann nicht übernommen werden – auch nicht darlehensweise.“
Kautionsdarlehen sind laut Gesetz Kann-Bestimmungen – außer: wenn die Lage auf dem Wohnungsmarkt angespannt ist.
§ 22 SGBII gewährt daher Bürgergeld-Empfängern einen Anspruch darauf, dass die Mietkaution als Darlehen übernommen wird, soweit der Hilfebedürftige sie nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen kann.
Die Mietkaution als auch die Umzugskosten gelten als Wohnungsbeschaffungskosten bei den Bedarfen für Unterkunft.
Bevor Sie nun sagen, dass Sie nicht zuständig sind, sondern das Jobcenter, machen wir darauf aufmerksam, dass Sie zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit Träger des Jobcenters sind und damit zuständig für die Einhaltung der Gesetze.
Dazu kommt eine weiteres Problem, bei dem der Wetteraukreis viel zu oft bedenklich arbeitet – nämlich der Übergang vom Sozialamt (AsylbLG) zum Jobcenter (SGBII). Dass viele Betroffene in dieser Übergangszeit kein Geld mehr vom Sozialamt erhalten, das Jobcenter jedoch viel zu lange für die Bearbeitung der Anträge braucht, das ist durchaus ihr Verantwortungsbereich! Auch wenn Sie die Betroffenen nicht rechtzeitig vom Rechtskreiswechsel informieren, sondern manchmal sogar mehr als einen Monat zu spät, ist das ihr Verantwortungsbereich. In den uns bekannten Fällen haben Sie die Zahlungen einfach eingestellt und keinen geregelten Übergang ermöglicht. Selbst bei Widersprüchen haben Sie die Lebenshaltung der Betroffenen nicht gesichert. Sie wissen ganz genau, dass das Jobcenter nicht rückwirkend bescheidet! Die Leute sind manchmal zwei Monate ohne Geld. Und wenn sie dann in Miete wohnen, ist Ärger mit dem Vermieter bzw. eine Kündigung vorprogrammiert.
Dieser Misstand muss aufhören!
Und noch ein Punkt:
Anträge zur Erstausstattung einer Wohnung oder Erstausstattung für Neugeborene werden nicht gerade selten zunächst abgelehnt. Das bedeutet immer einen harten Kampf!
Wird dann endlich eine Erstausstattung für die Wohnung bewilligt, liegt der Betrag für eine Familie derzeit deutlich unter 1000 Euro – meist um die 800 Euro.
Dabei hatten wir 2018 eine Debatte hier im Kreistag angestrengt, über die Erstausstattung, weil der Zuschuss seit 2012 halbiert worden war.
2012 bekam eine Person 2060 Euro,
zwei Personen 2250 Euro und jede weitere Person 300 Euro.
Nochmal: Das war 2012!! Da gab es 2550 Euro für eine Familie mit Kind. Dann haben sie das einfach halbiert.
Sie fassten hier dann folgenden Beschluss:
Der 2018 übliche Betrag für Erstausstattung – es waren dann für eine Familie mit Kind noch 1543 Euro – soll 20 Prozent aufgestockt werden und bei einer Erhöhungen der Grundsicherung entsprechend prozentual mitsteigen .
Das haben Sie schon nicht gemacht. Es wurde damals nur um 10 Prozent aufgestockt. Und bis heute ist von dem Beschluss nichts übrig geblieben – keine Anpassungen, keine Aufstockung.
Stattdessen gibt es endloses Ringen um Kleidung für Babies, Babybetten, Betten wenn das Kind dem Babybett entwachsen ist.
Ich hoffe, dass an diesen Beispielen – es gibt ja noch viel mehr – deutlich wurde, dass alles andere als eine Kürzung bei der Grundsicherung nötig wäre!
In der Antwort auf unsere Haushaltsfragen habe sie Ihre Kürzungen mit sinkenden Fallzahlen begründet. Und dass Sie das abgesenkte Niveau des Vorjahres als Ausgangsbasis nehmen wollen.
Aber erstens sind die Fallzahlen gestiegen. Und was ziemlich dreist ist: Erst dünnen Sie die Leistungen aus, gewähren sie nicht oder nur reduziert oder nach langen Verzögerungen – und dann wird dieses „abgesenkte Niveau“ als Ausgangsbasis genommen für Kürzungen!
Chapeau! Sie sollten den Sozialpreis der Wetterau beantragen!
Weiß der Teufel, woher sie ruhigen Gewissens diese Begründung nehmen.
Meine Damen und Herren,
wir hätten da außerdem noch zwei schöne Vorschläge für die 8 Millionen:
Drei Millionen kostet ein Wetterauer Sozialpass für einen vergünstigten ÖPNV und für einen sozialen Stromtarif bei der OVAG.
Keine 250.000 Euro würde eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder in den Bedarfsgemeinschaften des Jobcenter kosten.
Machen Sie mit dem Geld eine Sozialpolitik, die ihren Namen verdient!
Setzen Sie Wohnungspolitik und Armutsbekämpfung auf Ihre Agenda!
Machen Sie eine Sozialpolitik, die das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ernst nimmt!
So, meine Damen und Herren!
Im letzten Punkt möchte ich noch auf unseren Antrag zum Klima- und Umweltschutz eingehen.
Wir denken, dass es langsam einen extra Teilhaushalt für Klima- und Umweltschutz braucht. Klima- und Umweltschutz sind keine Aufgaben, die einfach nebenher mitlaufen können.
Auf die Klimaproblematik muss mehr Augenmerk gelegt werden. Warum wird eigentlich der Klimaschutz nicht politisch diskutiert, sondern möglichst schnell als bürokratischer Akt abgehandelt?
Der Wetteraukreis sieht sich selbst als Vorreiter beim Klimaschutz. Gleichzeitig orientiert er sich aber am Klimaschutzgesetz des Bundes und plant nicht, früher klimaneutral zu werden. Er hat nur aktuell einen Vorsprung.
Und auf diesem Vorsprung ruht er sich aus. Deshalb wollen wir mehr Stellen für den Klimaschutz bis 2025/2026.
Es braucht Personal, das die Klimaziele mit Elan anpackt und sich auch kümmert, damit die zahlreichen Fördermöglichkeiten für den Wetteraukreis zugänglich gemacht werden können.
Dazu kommen weitere Handlungsfelder, die unseres Erachtens jetzt verstärkt werden sollten: Das sind der Grundwasserschutz und der Hitzeschutz.
Beide kommen nicht wirklich in den Klimaschutzzielen des Wetteraukreises vor.
Das muss sich dringend ändern!
So, Sie haben es geschafft!
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit!