Anfrage vom 29. Mai 2024
Antworten vom 11. 7. 2024
Sehr geehrter Herr Fischer!
Der Presse konnte entnommen werden, dass Karben zukünftig Gebühren für städtische Flüchtlingsunterkünfte erheben will.
DIE LINKE. bittet diesbezüglich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Aus welchem Grund erscheint es nötig, zukünftig Gebühren zu erheben?
Antwort: Die Stadt Karben bringt seit 2013 geflüchtete Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz auf der Grundlage von Zuweisungsbescheiden durch den Wetteraukreis in ihren eigenen und/oder zum Teil auch angemieteten Liegenschaften/Gemeinschaftsunterkünften unter.
Das Nutzungsverhältnis zwischen der Stadt Karben und den untergebrachten Personen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Hierfür entstehen der Stadt Karben Kosten, Diese Kosten sind entweder mit den untergebrachten Personen selbst oder deren Sozialleistungsträgern in Form von Gebühren nach §4 LAufnG abzurechnen.
§5 LAaufnG sagt, dass abweichend von §4 Abs. 2 und §5 LAufnG die Gemeinde durch Satzung Gebührensätze festsetzen kann.
Die tatsächlichen Kosten für den Betrieb einer Gemeinchaftsunterkunft in Karben betragen im Monat 400 bis 500 Euro pro Unterbringungsplatz.
Vom Wetteraukreis werden für Asylbewerber (nicht anerkannte Flüchtlinge) neuerdings 13,40 Euro pro Tag und pro Platz erstattet.
Anerkannte Flüchtlinge haben einen rechtlichen Status, der sie anderen Bürgern in bestimmten Aspekten gleichstellt. Das schließt auch die Verantwortung ein, für den eigenen Lebensunterhalt und damit auch für Wohnkosten aufzukommen, wenn sie dazu in der Lage sind.
Man muss dazu erwähnen, dass anerkannte Flüchtlinge eigentlich kein Nutzungsrecht mehr in den Gemeinschaftsunerkünften haben und somit im Regelfall ausziehen müssen.
Da der Wohnungsmarkt stark angespannt ist und eine Wohnungsfindung sich sehr schwer gestaltet, entzieht die Stadt Karben niemandem das Nutzungsrecht um eine Obdachlosigkeit zu verhindern.
Allerdings ist es in diesen Fällen notwendig, die Geühren für die Unterbringung in Rechnung zu stellen.
2. Wie hoch sollen die Gebühren sein?
Antwort: In der Sitzung des Magistrats vom 26. 6. 2023 wurde beschlossen, dass die Gebühren an die Mietobergrenzen des Wetteraukreises angelehnt werden.
1 Personenhaushalt = 705,00 Euro
2 Personenhaushalt = 790,00 Euro
3 Personenhaushalt = 910,00 Euro
4 Personenhaushalt = 1040,00 Euro
5 Personenhaushalt =1160,00 Euro
Jede weitere Person im Haushalt = 150 Euro
Für in Sammelünterkünften untergebrachte anerkannte Flüchtlinge wird bei Erwerbstätigkeit ein Zuschuss in Höhe von 355,00 Euro durch die stadt Karben gewährt. Dies soll die Erwerbstätigkeit fördern so lange Zimmer in Sammelunterkünften belegt/genutzt werden.
Derzeit ist eine Gebührensatzung in Planung, die Gebührenhöhe wird sich ebenfalls an die Mietobergrenzen anlehnen.
3. Wie wird die Höhe der Gebühren berechnet? Welche Kosten liegen der Berechnung zugrunde?
Antwort: Die Höhe der Gebühr wird anhand der Ausgaben berechnet. Zugrunde werden folgende Ausgabenpositionen gelegt:
Ausstattung Flüchtlingsunterkünfte und allg. Leistungen (Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke, etc.)
Mieten
Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser, Müll)
Gebäudeerhaltung(Vandalismus, Schimmel, etc.)
Fremdleistungen (einschl. Fremdreinigung, Feuerwehr, Winterdienst, etc.)
Versicherungen
Abschreibungen
Personalkosten zur Verwaltung der Objekte
sonstige Personalkosten (eigene Hausmeister/Handwerker)
Die Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung und – betreuung belaufen sich dieses Jahr auf ca. 1 Mio. Euro und sind durch die Einnahmen aus Mieten und Zuschüssen/Erstattungen nur zu 85% gedeckt.
4. Ist es den Geflüchteten möglich, beim Sozialamt des Wetteraukreises (AsylbLG) bzw. beim Jobcenter (SGB II) die Gebühren zu beantragen?
Beachtet Sie bei der Höhe der Gebühren die geltenden Mietobergrenzen des Wetteraukreises?
Antwort: Das Jobcenter übernimmt die Unterbringungsgebühren in voller Höhe für anerkannte Flüchtlinge, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können.
5. Wird zur Beantragung eine Hilfe durch die Stadt angeboten?
Antwort: Keine
6. Wie hoch ist die Refinanzierung der städtischen Flüchtlingsunterkünfte durch Bund / Land / Wetteraukreis?
Antwort: Es gibt keine Refinazierung i.e.S. durch den Bund/Land/Wetteraukreis.
Der Wetteraukreis erstattet wie bereits erwähnt pauschal je Asylbewerber pro Tag 13,40 Euro.