Kreistag 30. Oktober 2024:
Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
wir fordern mit diesem Antrag den Kreisausschuss dazu auf
– und da insbesondere den Landrat, als Vorsitzenden des Verwaltungsrats und die beiden Kreistagsabgeordneten, die Mitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse Oberhessen sind –
an Vorstand und Verwaltungsrat mit folgendem Ziel heranzutreten:
Die Gebühren des Basiskontos „Giro Klassik / Bronze“ sollen reduziert werden.
Zudem sollen keinerlei zusätzliche Gebühren für Basistransaktionen erhoben werden.
Damit sind gemeint: Kartenzahlungen an der Ladenkasse, Überweisungen vom oder an das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt, die Rentenversicherung, die Familienkasse, die OVAG, oder ähnliche notwendige und unvermeidbare Konto-Transaktionen.
Meine Damen und Herren,
Eine Pflicht für die Banken, ein Basiskonto anzubieten, gibt es seit 2016.
Das Basiskonto ist als Guthabenkonto für Menschen mit geringem Einkommen gedacht, für Leistungsberechtigte von sozialen Hilfen, für Geflüchtete oder auch für Personen ohne Wohnsitz und festes Einkommen.
Auch die unteren Einkommensgruppen sollen die Möglichkeit haben, grundlegende Bankgeschäfte abzuwickeln.
Nicht festgelegt hat man damals allerdings, was ein solches Konto kosten darf. Der Gesetzgeber verlangte lediglich, dass der Preis „angemessen“ ist. Banken legen das sehr unterschiedlich aus.
Wir wollen hier darauf hinweisen, dass die Sparkasse Oberhessen zu den Banken gehört, die untere Einkommensgruppen verhältnismäßig hoch mit Gebühren belasten.
Meine Damen und Herren,
das Basiskonto „Giro Klassik / Bronze“ der Sparkasse Oberhessen umfasst Banktransaktionen, die unvermeidbar sind.
Im Gegensatz zu den drei anderen Kontomodellen „Silber“, „Gold“ oder „Platin“ gibt die Sparkasse Oberhessen für „Bronze“ keine Vergünstigungen oder kostenlose Serviceangebote.
Die Kundschaft im Bereich „Bronze“ hat zudem keine Möglichkeit, bessere Bedingungen zu erreichen.
Denn dafür hat die Sparkasse Oberhessen sieben Bausteine erfunden. Zum Beispiel, ob die Kundin/ der Kunde Wohneigentum hat, Spar- oder Vermögensanlagen, Altersvorsorge oder ähnliches.
Das hat ein Mensch mit Basiskonto annähernd nie und damit kommt er natürlich auch nicht in den Genuss einer kostenfreien Kontoführung.
Wir sehen das so:
Die monatliche Belastung – inklusive der anteiligen Kosten für die Girokarte – soll sich monatlich auf maximal 3,20 Euro summieren. Dieser Betrag ist nämlich im Regelsatz von Sozialhilfe und Bürgergeld für Bankleistungen enthalten.
Die Sparkasse Oberhessen erhebt jedoch 6,95 Euro monatliche Kontoführungsgebühr. Dazu kommen weitere Kosten, wie 1,50 monatlich für die Girokarte und zusätzlich Gebühren für jede einzelne Basistransaktion.
Zitat auf der Homepage der Sparkasse:
„Bis auf die Nutzung des Kontoauszugdruckers und der Bargeldabhebung am Automaten sind alle Konto-Bewegungen kostenpflichtig…“
Meine Damen und Herren,
Banken wird allgemeine Vertragsfreiheit zugeschrieben. Damit dürfen sie für verschiedene Einkommensgruppen innerhalb ihres Kundenstamms unterschiedliche Gebühren erheben.
So ist es leider Praxis geworden, Kontoführungsgebühr ausschließlich für Geringverdiener zu erheben.
Aus unserer Sicht ist das eine Diskriminierung von Menschen mit geringem Einkommen.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, für eine Gleichstellung und Gerechtigkeit zu sorgen.
Bis dahin könnte jedoch die Sparkasse Oberhessen ein soziales Kontoführungskonzept vorlegen und die Diskriminierung abschaffen.