Weihnachtsbeihilfe

Für die Kreistagssitzung am 9. Dezember 2013 stellt die Fraktion DIE LINKE. folgenden Antrag:

Der Kreistag möge beschließen:

Kinder aus Familien, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, erhalten vom Wetteraukreis jeweils zu Weihnachten eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro als Einmalzahlung.

(Nach SGB II § 11a (Nicht zu berücksichtigendes Einkommen) Abs. 5 gilt: Geschenke und Zuwendungen, die ohne „eine rechtliche oder sittliche Pflicht“ erbracht werden, „sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit (…) sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“)

Begründung:

In der alten Sozialhilfe gab es eine Weihnachtszuwendung. Nach der Zusammenlegung der alten Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe wurde die Weihnachtszuwendung abgeschafft. Einzelne Kommunen haben seither eine einmalige Zahlung als Weihnachtsbeihilfe beschlossen. (zum Beispiel Burghausen)

Seit 1.1.2011 erhalten Harz4-Empfänger/innen kein Geld mehr für einen Mehraufwand an Weihnachten, z.B. einen Weihnachtsbaum. Es wird ein geringer Pauschalbetrag in den Regelsatz eingerechnet.

Die vorgenommene Pauschalisierung von einmaligen Leistungen in einen geringfügig erhöhten Regelsatz ist kein hinreichendes Argument gegen die Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe. Mit den bestehenden (Eck-)Regelsätzen in Höhe von 382 Euro pro Monat (demnächst 391 Euro) ist kein Ansparen für einmalige Sonderbedarfe wie das Feiern eines Weihnachtsfestes möglich. Die konkrete Bedarfsermittlung über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erlaubt zudem Zweifel daran, dass überhaupt an spezifische Sonderbedarfe wie das Weihnachtsfest gedacht wurde. Für Geschenke an Kinder sind in der Einkommens- und Verbrauchsstatistik gerade einmal 1,47 Euro pro Monat vorgesehen (Spielwaren in der Abteilung 09 – Freizeit, Unterhaltung und Kultur). Kinder von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern werden damit von üblichen Standards der Gesellschaft abgekoppelt.

Die Abschaffung der Weihnachtsbeihilfe steht im Widerspruch zur Bedeutung des Weihnachtsfestes.

Weihnachten hat in unserem Land eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, als Bestandteil des religiösen Lebens oder zumindest als wichtiges Familienfest. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet auch, dass man sich kleine Weihnachtsgeschenke leisten kann.

Eine Weihnachtsbeihilfe kann wenigstens dafür sorgen, dass es in diesem Jahr für die Kinder nicht wieder heißt: „Morgen kommt der Weihnachtsmann. Allerdings nur nebenan“.