Kreistag 26. März 2014
Sehr verehrte Kreistagsvorsitzende,
sehr verehrte Damen und Herren,
In unserem Antrag wollen wir, dass für das „Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen“ Preise des realen Wohnungsmarkts herangezogen werden.
Und zwar nicht nur zu 10,5 % – wie das im letzten Konzept der Fall war.
Dadurch war der Wohnungsmarkt nicht abgebildet.
Dass aber der Wohnungsmarkt ausreichend berücksichtigt wird, ist aus folgendem Grund wichtig: laut Bundessozialgericht müssen in einem konkreten Vergleichsraum Wohnungen zu den Mietobergrenzen tatsächlich angemietet werden können.
Zwar haben Sie das Konzept dieses Mal wenigstens den Kreistagsabgeordneten ausgehändigt.
Doch um beurteilen zu können, ob das Konzept „hinreichend Gewähr“ dafür bietet, „dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden“ – wie es im Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.6.2008 heißt – muss die Datenbasis bekannt sein. Nur so kann eingeschätzt werden, ob die Mieten auf dem Wohnungsmarkt ausreichend berücksichtigt worden sind.
Wir können also nicht beurteilen, ob die Datenbasis des neuen „Schlüssige Konzepts“ die Vorgaben des Bundessozialgerichts erfüllt oder nicht. Deshalb bleibt der zweite Teil des Antrags bestehen und ich bitte dafür um Zustimmung.
Meine Damen und Herren,
die neuen Mietobergrenzen bringen Entlastung für kleine Wohnungen. Das ist gut so, denn besonders die kleinen Wohnungen sind überdurchschnittlich teuer.
Für Familien mit Kindern bringt das neue Konzept Vorteile, wenn sie im Vergleichsraum 1 wohnen. Hier steigen die Obergrenzen zwischen 10 und 70 Euro an.
Die Verlierer des neuen „Schlüssigen Konzepts“ sind Familien mit Kindern, die in den Vergleichsräumen 2, 3 und 4 leben. Dort wurden die Obergrenzen gekappt. In Nidda oder Büdingen werden fünfköpfigen Familien sogar 60 Euro gekürzt.
Wir haben ab Januar 2014 Zeitungsannoncen gesichtet.
Für die Vergleichsräume 2, 3 und 4 haben wir 86 Angebote für große Wohnungen gefunden. Das hört sich erst mal gut an. Doch mit diesen Mietobergrenzen sind nur 4 Wohnungen anmietbar. Bei zwei weiteren Wohnungen käme es darauf an, dass Jobcenter oder Sozialamt einen Ermessenspielraum ausnutzen von 5 bis 10 Euro. Was sich in der Praxis meist schwierig gestaltet.
Dieses Mietobergrenzen-Konzept ist nicht familienfreundlich!