Mehr Einwohner, mehr Abgeordnete

Kreistag 17. September 2025, TOP 10
Änderung der Hauptsatzung Kreistag

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
das vom Hessischen Landtag im März 2025 beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften usw.“ verbessert nicht die demokratischen Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Bürger:innen.
Das ist gut für die CDU. Deshalb wurde es ja auch gemacht Ob es für die SPD gut sein wird, wird sich weisen. Gut wird es sicher auch für Rechtsaußen sein

Es ist ja die gleiche Koalition wie hier im Kreistag, die im Landtag dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Damit verschlechtern sich gleich drei demokratische Gestaltungsmöglichkeiten: Das Auszählverfahren bei Wahlen, die Möglichkeit zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl und die Einflussmöglichkeiten von Bürgerbegehren.

Meine Damen und Herren,
das bisherige Auszählverfahren nach „Hare-Niemeyer“ verteilt die Sitze direkt nach dem prozentualen Stimmenanteil der einzelnen Parteien. Das Auszählverfahren nach „D‘Hondt“ bevorzugt dagegen große Parteien in der Verteilung der Sitze. Das erschwert die Wahrnehmung demokratischer Mitgestaltungsrechte für oppositionelle Gruppen und Meinungen. Die Vielfalt im Parlament und die parlamentarische Repräsentanz von Bürgerinteressen geht verloren. Die Stimmen zahlreicher Wähler:innen werden nicht mehr berücksichtigt.

Und mit der Änderung der Hauptsatzung ziehen Sie mit ihrer Koalition heute nach:
Sie wollen die Chance nutzen, um ein weiteres mal die Möglichkeiten kleiner Parteien und Wählergruppen zu erschweren, indem Sie die Anzahl der Kreistagsabgeordneten bei 81 festschreiben wollen, statt sie an die gestiegene Einwohnerzahl anzupassen. Dann wären nämlich 87 Abgeordnete zu wählen.
Auch das bedeutet für kleine Parteien und Wählergruppen, dass wesentlich mehr Wählerstimmen benötigt werden, um parlamentarisch vertreten zu sein.

Liebe SPD!
Es war sozialdemokratische Politik, die Fünfprozenthürde abzuschaffen, mehr Vielfalt in den Parlamenten zuzulassen und die Bürger zur demokratischen Meinungsbildung zu ermuntern.
Dass die früheren Wahlbeschränkungen aufgebrochen wurden, hatte zur Folge, dass bei Wahlen nicht mehr so viele Stimmen als „verlorene Stimmen“ einfach weggewischt wurden.
Und jetzt machen Sie diese Kehrtwende mit?
Das soll sozialdemokratische Politik sein?
Das ist weder sozial noch demokratisch.

Außerdem würde mich mal interessieren, ob eine solche Änderung der Hauptsatzung so kurz vor einer Wahl überhaupt rechtens ist. Muss eine, die Wahl beeinflussende, Änderung nicht 12 Monate vor dem Wahltermin beschlossen werden?

Wir fordern Sie auf, bei der Regelung der HGO zu bleiben, wo die Anzahl der Abgeordneten an die Einwohnerzahl geknüpft ist. Es ist nämlich keine gesetzliche Regelung, dass Sie die Abgeordnetenzahl nach unten festschreiben. Sie können das machen – Sie müssen es nicht machen!

Eine solche Änderung der Hauptsatzung fördert jedenfalls nicht „die Demokratie“, die sie sicher im kommenden Wahlkampf wieder vielfach beschwören werden.