Antrag: Drei Maßnahmen zum Starkregenschutz in Petterweil ergreifen
1. Ausheben des Heitzhöfer-Bachlaufs und regelmäßige Pflege als Notwasserweg für den Fall eines Starkregenereignisses.
Begründung:
Das Karbener Starkregengutachten zeigt, dass in Petterweil rund um die Berenger Straße, im Falle eines außergewöhnlichen oder extremen Starkregenereignisses, einer starken Überflutungsgefahr ausgesetzt ist.
Das Terrain liegt tief und verfügt nur über zwei Ablaufmöglichkeiten: Die Kanalisation und über den Heitzhöfer Bach.
Da im Falle eines außergewöhnlichen oder extremen Starkregenereignisses keine Kanalisation in der Lage ist, die Wassermassen zu fassen und zügig abfließen zu lassen, ist der Graben des Heitzhöfer Bachs bei einer Überflutung ein wichtiger Notwasserweg.
Der Graben des Heitzhöfer Bachs ist jedoch über weite Teile nicht gepflegt, zugewachsen, verlandet. Er kann in diesem Zustand die Aufgabe als Notwasserweg nicht erfüllen.
2. Versickerungsmöglichkeiten (Sickermulden, Damm/Dämme und Baumheckenpflanzungen) westlich von Petterweil schaffen: Im Bereich zwischen Herrenwiesenweg, Walter-Rohmeis-Straße und am Zollstock.
Begründung:
Das genannte Gelände läuft abschüssig auf Petterweil zu. Im Bereich Beringer Straße ist die niedrigste Stelle. Damit im Falle eines außergewöhnlichen oder extremen Starkregenereignisses Wasser und Schlamm zurückgehalten werden können, sind solche Schutzmaßnahmen sinnvoll. Regenwasserversickerung entlastet die Kanalisation und schützt vor Überflutung bei Starkregen.
3. Baumheckenpflanzung am Südrand von Petterweil
Begründung:
Immer wieder kam es am Südrand Petterweils zwischen der Alten Heerstraße und den Fuchslöchern bei Starkregen zu Wasser- bzw. Schlammüberflutungen in den Kellern der anliegenden Häuser. Das Gelände ist abschüssig. Das Wasser nimmt die Erde von den angrenzenden Feldern mit sich.
Dem kann mit einer Baumhecke entgegengewirkt werden.
Der Magistrat sondiert, ob ein Feldstreifen von etwa fünf bis acht Metern am Südrand der Petterweiler Bebauung zwischen der Alten Heerstraße und den Fuchslöchern (ebenfalls am Südrand des neuen Bebauungsgebiets „Nördlich der Fuchslöcher“) von der Stadt erworben werden kann und wie hoch die Kosten dafür sind.