Anfrage: Illegale Mountenbike-Trails im Stadtwald

24.06.2025: Anfrage der Fraktion Die Linke/Offene Liste Butzbach vom 19. 5. 2025
hier: Illegale Mountainbike-Trails im Stadtwald Butzbach
Die Antwort zu Frage 10 wird geändert. Der Magistrat fasst daraufhin folgenden
Geänderten Beschluss:

Die Anfrage der Fraktion Die Linke vom 19.05.2025 wird vom FD 6 wie folgt
beantwortet:

  1. Sind dem Magistrat und Hessen-Forst die aktuelle Situation hinsichtlich der
    illegal angelegten und genutzten Trails bekannt?

    Antwort: Einzelne Trails, von denen die Stadtverwaltung Kenntnis erlangt, sind
    bekannt.
  2. Wie erfolgt die Kontrolle in den betroffenen Bereichen? Wie oft wurde in den betroffenen Bereichen Kontrollen vorgenommen? Ist eine Intensivierung der Überwachung vorgesehen? Wie viele Kontrollen soll es künftig geben?
    Antwort: Es gibt keine expliziten Kontrollen. In regelmäßigen Abständen werden die uns bekannten „Obstacles“ der Trails entfernt oder Hinweise zur Unterlassung angebracht.
  3. Wurden im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Anlegen illegaler Mountainbike-Trails bereits Bußgelder oder andere Sanktionen verhängt? Wenn ja, in welchem Umfang (Höhe, Anzahl)?
    Antwort: Nein.
  4. Gibt es derzeit Überlegungen oder Planungen zur Schaffung legaler Mountainbike-Strecken im Stadtwald Butzbach?
    Antwort
    : Die Thematik wurde am 04.10.2022 zum ersten Mal im Magistrat thematisiert und seitdem werden Überlegungen und Strategien abgewogen.
  5. Liegen dem Magistrat derzeit Anträge oder Anfragen von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen oder Verbänden zur Einrichtung legaler Mountainbike-Trails vor? Werden bereits Gespräche geführt? Wer war an diesen beteiligt?
    Antwort
    : Ja, es liegt eine neue Anfrage der MTB-Community vor und es wird aktuell wieder in der Verwaltung thematisiert.
  6. Welche Auswirkungen haben die illegalen Trails nach Einschätzung des Magistrats bzw. von Hessen-Forst auf Jagd, Natur- und Artenschutz, insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem FFH-Gebiet? Wurden diesbezüglich Untersuchungen beauftragt?
    Antwort
    : Illegale Trails können sich äußerst negativ auf die sensiblen ökologischen Bereiche auswirken, weswegen im Hessischen Waldgesetz § 15 das Radfahren nur auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet ist. Rückegassen sind hiervon ausgenommen.
    Nein, es wurden keine Untersuchungen in Auftrag gegeben, da genügend Untersuchungen über die negativen Auswirkungen existieren.
  7. Wurden bereits Maßnahmen zur Sperrung, Renaturierung oder Rückbau illegaler Trails vorgenommen? Wenn ja, wo und mit welchem Erfolg?
    Antwort
    : Ja, der Erfolg ist meist von kurzer Dauer, da ein Wiederaufbau der „Obstacles“ zügig erfolgt oder die Gegenmaßnahmen wie z. B. ein gefällter Baum in den Trail integriert oder entfernt werden.
  8. Gibt es konkrete Hinweise auf Unfälle oder Gefahrensituationen im Zusammenhang mit der Nutzung der illegalen Trails?
    Antwort
    : Nein.
  9. Ist vor dem Hintergrund der aktuellen Waldschadenssituation die Verkehrssicherheit auf den illegal genutzten Trails gewährleistet? Werden die illegalen Trails regelmäßig im Hinblick auf die Verkehrssicherheit (z. B. abgestorbene Bäume, trockene Äste in den Kronen) kontrolliert? Wer haftet bei Unfällen für Personenschäden, die in Zusammenhang mit der Nutzung der Mountainbike Trails im Stadtwald auftreten? Kann eine Haftung insbesondere dann entstehen, wenn der Waldbesitzer von der illegalen Nutzung Kenntnis hat und diese Nutzung nicht unterbindet?
    Antwort
    : Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr, es muss mit waldtypischen Gefahren gerechnet werden. Eine langfristige Duldung dieser Strecken sollte zwingend vermieden werden, um keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht auszulösen. Dies kann durch Hinweise, Rückbau oder auch Flatterband erfolgen.
  10. Wie ist der Stand der Diskussion im Magistrat zur illegalen Freizeitnutzung des Waldes durch Mountainbikerinnen?
    Antwort
    : Der Magistrat hat noch keine abschließende Entscheidung getroffen Bemerkung: Auch hier führte das ca. einen Monat nach Beantwortung unserer Frage zu einem Artikel in der Butzbacher Zeitung.

    Hinweis 1: Fun-Fakt: Im darüberliegenden Artikel zur Pressemitteilung der CDU wird ein Statusbericht zum Thema Mountainbiking gefordert bzw. er soll vorgelegt werden. Möglicherweise liest die CDU die Anfragen anderer Parteien nicht (wie sie auch die Waldberichte in den Ausschüssen scheinbar nicht intern kommuniziert) oder sie schreibt seltsame Pressemitteilungen…wsw

    Hinweis 2: . „Eine langfristige Duldung dieser Strecken sollte zwingend vermieden werden, um keine erhöhte Verkehrssicherungspflicht auszulösen.“ Und „Die Thematik wurde am 04.10.2022 zum ersten Mal im Magistrat thematisiert und seitdem werden Überlegungen und Strategien abgewogen.“ Funfakt: Möglicherweise muss der Begriff Langfristigkeit neu definiert werden…wsw