Antrag: In den nächsten drei Jahren 2 Mio. Euro für die Hochhäuser im Degerfeld

Sehr geehrter Herr Dr. Görlach, sehr geehrte Damen und Herren,
es ist absehbar das die Beratungen zum Haushalt 2025 nach der Sommerpause beginnen werden.

Bei den Beratungen zum Haushalt 2024 hatte die Fraktion Die Linke.offene Liste Butzbach einen
Antrag gestellt, der Butzbacher Wohnungsbaugesellschaft (BWG) Gelder für die Sanierung der Hochhäuser in der Pohlgönser Straße zur Verfügung zu stellen. Wir hatten den Antrag seinerzeit zurückgezogen, weil die Stadtverordnetenversammlung im Gegenzug eine Erklärung verabschiedet hat, in der sich alle Fraktionen zum Erhalt der BWG bekannt haben.
Beratungen zur Zukunft der BWG hat es seitdem nicht gegeben.
Auch gab es keine Anträge von anderen Fraktionen zur Sicherung der Existenz der BWG.

In den letzten Tagen sind an einem der beiden nicht sanierten Hochhäuser der BWG in der Pohlgönser. Straße Teile des Putzes an der Fassade heruntergefallen. Der Bereich darunter wurde auf Grund der Gefährdung mit einem Bauzaun abgesperrt.

Für uns ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass die Diskussion um die Sanierung der Hochhäuser
nicht länger aufgeschoben werden kann.

Die Menschen, die in den Hochhäusern leben, haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es mit ihren Wohnungen weitergeht. Die Mieter in den übrigen Gebäuden der BWG müssen wissen, ob sie darauf vertrauen dürfen auch in Zukunft einen verlässlichen Vermieter zu haben.

Die Fraktion Die Linke. Offene Liste Butzbach stellt deshalb folgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: „In den Jahren 2025, 2026 und 2027 werden der BWG von der Stadt Butzbach jeweils bis zu 2.000.000 € zur Verfügung gestellt, mit der Maßgabe diese Mittel dafür einzusetzen, die beiden bislang nicht sanierten Hochhäuser in der Pohlgönser Straße unter möglichst weitgehender Ausnutzung der einschlägigen Förderprogramme zu sanieren und die Wohnungen in die soziale Bindung zu bringen.

Mittel, die die BWG aus laufender Vermietung erwirtschaftet, soll diese nicht zur Sanierung der Hochhäuser verwenden, sondern zur Sanierung des übrigen Wohnungsbestandes einsetzen, um so die Zukunft der Gesellschaft zu sichern.“