Anfragen zum Doppelhaushalt 2025 / 2026

Anfrage vom 2. Januar 2025
Antwort vom 27. Januar 2025

1. Allgemeine Fragen:

a) Sie sprechen unter dem Kapitel „Rahmenbedingungen“ (Seite 10) von Prognosen, die zeigen, dass bereits 2024 die Mehrheit der Landkreise – 81,6 Prozent – nicht in der Lage war, einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Haben Sie sich mit betroffenen Landkreisen ausgetauscht? Haben Sie über Möglichkeiten der Einflussnahme in die Politik des Landes und des Bundes beraten? Wenn ja, mit wem haben Sie sich ausgetauscht und zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

Antwort: Unser Spitzenverband, der Hessische Landkreistag, erhebt in regelmäßigen Abständen Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Situation der hessischen Kreise und erörtert diese mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen. Hierbei wurde insbesondere gespiegelt, dass die Erfüllung der Pflichtaufgaben mit den seitens des Bundes und des Landes bereitgestellten Finanzmitteln angesichts der allgemeinen Haushaltslage vor starken Herausforderungen steht. Angesichts der erheblichen finanziellen Unterdeckungen, die von den Landkreisen auszugleichen sind, wurde das Land aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Behebung der kommunalen Unterfinanzierung zu ergreifen. Da die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ebenfalls mit der Unterfinanzierung ihrer Haushalte konfrontiert sind, haben die Kreisspitze und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister u.a. auch eine gemeinsame Resolution (Wetterauer Erklärung zur kommunalen Unterfinanzierung vom 11.09.2024) verfasst.

b) Sie konstatieren, dass der Hebesatz der Kreisumlage zukünftig weiter ansteigen muss, „wenn nicht durch Bund und Land die Erträge des Wetteraukreises gesteigert werden“. (Seite 11)
Wie haben Sie Bund und Land auf dieses Missverhältnis aufmerksam gemacht?
Wie wollen Sie sich für eine auskömmlichere Kommunalfinanzierung zukünftig stark machen?

Antwort: Siehe Antwort a)

c) Im Jahr 2025 soll eine „Deckungslücke in Höhe von 107,8 Mio. EUR“ und im Jahr „2026 in Höhe von 140,4 Mio. EUR (…) durch Kredite finanziert werden“ (Seite 35). Sie führen dann an, dass in diesen beiden Jahren Tilgungen anfallen in Höhe von 28,9 Mio. EUR und 28,2 Mio. EUR (Seite 43). Zudem führen Sie an, dass sich die pro-Kopf-Schulden der Wetterauer Einwohner von 2023 bis 2026 in etwa verdreifachen werden (Seite 583).

Wie ist dann Ihre Aussage (Seite 50) zu erklären: „ Der Wetteraukreis setzt die bisher erfolgreich umgesetzte Haushaltskonsolidierung fort“? Wie soll bei steigendem Defizit, steigenden Kreditaufnahmen und steigenden Kreditilgungskosten diese Haushaltskonsolidierung aussehen? Was genau verstehen Sie unter einer konsequenten „Ausschöpfung aller Konsolidierungspotentiale“ (Seite 47)? Wo genau sehen Sie diese Konsolidierungspotentiale?

Antwort: Der Wetteraukreis wurde von der Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt dazu angehalten, seine ungebundene Liquidität vollständig zur Reduzierung der Ausgleichslücken im
Finanzhaushalt einzusetzen. Vor diesem Hintergrund werden wir zum Ende des Haushaltsjahrs 2025 über keine liquiden Mittel mehr verfügen und gezwungen sein, alle investiven Auszahlungen über die Aufnahme investiver Kredite zu finanzieren. Die Fremdfinanzierung ist notwendig, um die zukunftsorientierten Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Krankenhaus, Infrastruktur und Schulen abzusichern. Die konsequente Ausschöpfung der Konsolidierungspotentiale umfasst neben der Nutzung der vorhandenen Einnahmepotentiale insbesondere die sparsame Bewirtschaftung der Ausgabemittel sowie die effiziente Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben.

2. Weitere Fragen:

Seite 12: Klimaschutz
Was genau ist unter einem integrierten Klimaschutzkonzept zu verstehen? Was genau beinhaltet so ein Konzept? Inwiefern geht es über die bisherigen Zielsetzungen des Wetteraukreises hinaus?

Antwort: 1) Bei einem integrierten Klimaschutzkonzept handelt es sich um eine strategische Klimaschutzmaßnahme, die mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative über die Kommunalrichtlinie gefördert wird. Mit dem Konzept wird konkret aufgezeigt, welche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen beim Antragsteller bestehen. Zudem werden kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung festgelegt.
2) Folgende Punkte müssen in jedem Fall im integrierten Klimaschutzkonzept enthalten sein: eine Ist-
Analyse sowie Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse und Szenarien, THG- Minderungsziele, ein Maßnahmenkatalog, der unter Beteiligung und Einbindung aller wichtigen Akteurinnen und Akteure innerhalb wie außerhalb der Verwaltung erstellt wird, eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument für Controlling und Management sowie eine Kommunikationsstrategie.
3) Im Unterschied zu den bereits existierenden Teilkonzepten und Ausarbeitungen erweitert ein integriertes Klimaschutzkonzept das Blickfeld auf alle klimarelevanten Handlungsfelder und die verschiedenen Einflussmöglichkeiten, die der Kreis besitzt, um den Klimaschutz in der Verwaltung und auf der räumlichen Ebene des Wetteraukreises strategisch weiterzuentwickeln.

Seite 13: Digitalisierung und Wachstum der Verwaltung
Wie umfassend wird die Digitalisierung geplant? Welche Möglichkeiten für einen Bürgerservice wird es zukünftig im analogen Bereich geben?

Antwort: Es existiert eine Digitalisierungsstrategie des Wetteraukreises, die Ziele, prioritäre Leitprojekte“, Strukturen und Ressourcen, Qualifizierung und Controlling/Berichterstattung beinhaltet. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert.
Aktuell befindet sich eine Vielzahl von Digitalisierungsprojekten in der Umsetzung bzw. Planung.
Schwerpunkte: Online-Termine, digitale Prozesse/OZG, E-Akte, KI und Informationssicherheit.
Im Rahmen der Einführung digitaler Prozesse kann/wird es zu hybriden Übergangslösungen, /-phasen
kommen, weil bspw. die technische Schnittstellen noch nicht vorhanden sind, oder nicht alle Bürger/innen über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Über hybride Übergangsphasen
wird im Rahmen jedes einzelnen Projektes entschieden.

Seite 13/14: Jugend und Soziales
a) Wie in vergangenen Haushalten auch, sprechen Sie im Zusammenhang mit einem Anstieg der unter 21-jährigen jungen Menschen im Kreisgebiet von besonderen Herausforderungen.
Als solche besonderen Herausforderungen sehen Sie Gefährdungseinschätzungen, Inobhutnahmen und Hilfen zur Erziehung an („als Folgeerscheinungen der Corona-Pandemie“).
Weiter werden „Risiken“ angeführt, wie: intensivpädagogische Maßnahmen, steigende Inanspruchnahme von Unterhaltsvorschussleistungen, Kosten der Eingliederungshilfe, Anforderungen durch das SGB VIII. Damit werden unter 21-jährige junge Menschen als Gefahr und Kostenfaktor benannt.
Wo können wir darüber hinaus Haushaltsmittel finden, die die Chancen der unter 21-Jährigen für die Gesellschaft aktivieren?

Antwort: Nicht die jungen Menschen sind die Gefahr oder die Risiken, sondern aus den Bedarfen der jungen Menschen entstehen Kostenrisiken für den Haushalt. Haushaltsmittel zur Aktivierung, hier z.B. der jungen Volljährigen, sind z.B. in der Jugendberufshilfe zu finden.

b) Wo im Haushalt sind die Kosten für die Einführung und den laufenden Betrieb der Bezahlkarte für Menschen im AsylbLG zu finden? (Auch wenn es ein durchlaufender Posten ist.)
Das Land übernimmt die Kosten der Einführung und Nutzung der Bezahlkarte – trägt es auch die Kosten des erhöhten Verwaltungsaufwands und die Personalkosten? Mit wie viel mehr Personal wird für die Einführung gerechnet? Mit wie viel mehr Personal für den Dauerbetrieb?

Antwort: Die Kosten für die Nutzung der Bezahlkarte werden direkt durch das Land gezahlt.
Verwaltungs- und Personalkosten werden vom Land nicht getragen. Es ist nicht geplant, Personal
auszuweiten. Daher sind auch keine Personalkosten dafür eingeplant.
Es ist beabsichtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand mit bestehendem Personal zu bewältigen. Mehraufwand kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht quantifiziert werden.

Seite 18/19: Bevölkerungsentwicklung
Sie prognostizieren einen Rückgang des Bevölkerungsanteils unter 60 Jahren und einen Anstieg der über-60-Jährigen. Daraus leiten Sie Handlungsschwerpunkte ab. Wie genau sollen die Soziale Infrastruktur, die Verkehrsinfrastruktur, die Wohnbauförderung und Bauordnung und die Kommunikationsstruktur der älteren Bevölkerung entsprechend gestaltet werden? Wo finden wir diese Maßnahmen im Haushalt?

Antwort: Die Maßnahmen für die einzelnen Handlungsschwerpunkte sind in den entsprechenden Teilhaushalten Verkehrsinfrastruktur (12000), Wohnungsbauförderung (10001), Bauordnung (10000) und Wirtschaft (15000) zu finden

Seite 25: Erläuterungen zum Ergebnishaushalt 2025 und 2026

a) Was berechtigt zu der Annahme, dass im Jahr 2026 einen Überschuss von 4.804.969 EUR erwirtschaftet wird?

Antwort: Für das Jahr 2026 werden Aufwendungen geplant, die gegenüber 2025 nur geringfügig ansteigen und es wird mit höheren Erträgen gerechnet.
Um die Ausgleichslücke im Finanzhaushalt schließen zu können, wird es zudem notwendig sein, den
Hebesatz der Kreisumlage nochmals anzupassen, um einen positiven Zahlungsmittelfluss aus laufender
Verwaltungstätigkeit, mit dem die Auszahlungen aus der Kredittilgung abgedeckt werden kann, zu
erzielen. Hierbei handelt es sich um eine zwingend zu erfüllende aufsichtsbehördliche Vorgabe.

b)Was berechtigt die Annahme, dass die Schulumlage in 2026 wieder abgesenkt werden kann?

Antwort: Die Schulumlage ist kostendeckend zu erheben. Die im HH-Entwurf 2025/2026 enthaltene Berechnung der Schulumlage (Seite 350a+b) zeigt die schulumlagerelevanten Erträge und Aufwendungen. Nach dieser Berechnung ist eine Schulumlage von rund 101,8 Mio. EUR erforderlich um alle Aufwendungen (unter Berücksichtigung aller Erträge) zu decken. Mittels der vorgegebenen Umlagegrundlage ergibt sich ein Hebesatz von 16,65 % für das Jahr 2026

Seite 27: Kapitel „Erträge 2025 und 2026“

Seite 28: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Können wir erfahren, welcher Anteil an diesen Haushaltsansätzen 2025/2026 auf die Volkshochschule und die Unterbringungsgebühren Geflüchteter entfällt?

Antwort: Die Gebühreneinnahmen der Volkshochschule liegen in 2025 und 2026 bei 2,4 Mio. EUR.
Die Unterbringungsgebühren werden in 2025 mit 5,5 Mio. EUR und 2026 mit 5,8 Mio. EUR geplant. Die einzelnen Konten mit den Ansätzen können in der Kontenübersicht ab Seite 81 eingesehen werden.

und: Jobcenter – Kostenersatzleistungen und -erstattungen
Was können wir uns genau unter Personalserviceleistungen des Jobcenters vorstellen? Wer erbringt hier was für wen?

Antwort: Personalserviceleistungen des Jobcenters: Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Personalausgaben für Beamte und Tarifbeschäftigte des Wetteraukreises im Jobcenter, die BA-
Aufgaben übernehmen

Seite 29: Erträge aus Transferleistungen
Wie kommt die Annahme zustande, dass in den Jahren 2025 und 2026 steigende Erstattungen von Jugendhilfeträgern zu erwarten sind?
Wie hoch was die Rückholungsquote zu den Unterhaltsvorschussleistungen in 2024? Lag sie entsprechend der im Haushalt angeführten Erwartungen?

Antwort: Erstattungen von Jugendhilfeträgern: Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen für Hilfen zur Erziehung von jungen Volljährigen durch Jugendhilfeträger und Kommunen. Ebenso für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Die Haushaltsansätze 2025 beruhen auf der Prognose für 2024. Die Transferaufwendungen der Jugendhilfe wurden mit rd. 4,2 % berücksichtigt.
Für das Jahr 2024 wird mit einer Rückholquote von 23% gerechnet. Ob die Vorgabe erreicht wurde lässt
sich erst nach Abschluss des Haushaltsjahres sagen.

Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen
Warum und um wie viel reduzieren sich die Zuweisungen beim AsylbLG?

Antwort: Der Regelsatz für Anspruchsberechtigte nach dem AsylblG reduziert sich von 460 € auf 441 €.

Es wird in diesem Haushalt nicht angenommen, dass in den Jahren 2025/2026 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften beim SGB II/Jobcenter steigen wird (Seite 401), sondern dass sie sinkt.
Warum nehmen Sie dann an, dass die Ausgaben zur Grundsicherung im Vergleich zu 2024 um rd. 5,4 Mio. EUR ansteigt? Handelt es sich hier um Grundsicherung im Alter, im SGB IX oder SGB XII?
Doch auch dort (Seite 378) wird nicht von steigenden Fallzahlen ausgegangen.

Antwort: Einflussfaktoren für die Planung sind die Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) und die durchschnittlichen Kosten pro BG. Ab Juni 2022 sind die Fallzahlen in Folge der Flüchtlingskrise (Ukraine) und dem beschlossenen Zuständigkeitswechsel hin zum SGB II deutlich gestiegen. Ein weiteres Risiko für eine Fallzahlensteigerung war das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht, welches mit befristeten Aufenthaltstiteln Leistungen nach dem SGB II begründet. Das 1. Halbjahr 2023 war daher von weiteren Zugängen geprägt. Mit Halbjahreswechsel haben sich die Fallzahlen jedoch stabilisiert, mit leicht positiver Tendenz. Für die Jahre ab 2024 ist bei der Bewertung aller bisher bekannten Einflussfaktoren mit keiner nennenswerten Veränderung der Fallzahlen zu rechnen.
Die Haushaltsansätze 2025 für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB
XII) beruhen auf der Prognose für 2024. Die tarifliche Steigerung ist mit rd. 4,2 % berücksichtigt

Seite 33: Erläuterungen der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Im Jahr 2024 sind sie von einer Fluktuation beim Personal in Höhe von 10,75 % ausgegangen. Jetzt gehen Sie von 9 % aus. Was berechtigt zu der Annahme, dass die Fluktuation geringer werden wird?

Antwort: Die Fluktuationsquote, die bei der Ermittlung der Ansätze für die Personalaufwendungen angewendet wird, berücksichtigt verminderte Personalausgaben auf Grund z. B. von unbesetzten Stellen sowie längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten ohne Lohnfortzahlung. Die Entwicklung zeigt, dass die Stellenbesetzungen leicht zunehmen und somit weniger Stellen unbesetzt sind. Auf Grund dieses Trends wurde die Fluktuationsquote vermindert.

Seite 37: Förderprogramme
a) Wie hoch ist der Förderanteil des Wetteraukreises am Förderprogramm AMIF? Welche der vier Förderschwerpunkte der EU werden bei uns in Anspruch genommen?

Antwort: Für die Leichtbauhallen in Friedberg bekommt der Wetteraukreis AMIF-Mittel in Höhe von rd. 700.000 €, davon ist die Hälfte bereits in 2024 erstattet worden. Die Maßnahme bezieht sich auf Ziel 1 „Stärkung und Weiterentwicklung aller Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension“. Ab dem Jahr 2025 wird auch die vhs AMIF-Förderung für die Deutsch4U-Kurse in Anspruch nehmen. Derzeit läuft die Antragstellung.

b) (Seite 37 und Seite 41) Wo – außer in Bad Nauheim – kommt das Förderprogramm „Offene kommunale Datenplattform“ zum Einsatz? Wo wird was genau und in welcher Höhe mit den 1,8 Mio. EUR gefördert?
Inwiefern wird mit der Datenplattform welche Sozialplanung im Wetteraukreis entlastet?

Antwort: Das Projekt „Offene Kommunale Datenplattform“ wird als Gemeinschaftsprojekt der Landkreise Darmstadt-Dieburg und des Wetteraukreises durchgeführt. Die Fördermittel sind auf die beiden Landkreise wie folgt verteilt: Wetteraukreis 52 % und Landkreis Darmstadt-Dieburg 48 %. Es handelt sich um eine 90 % Förderung.
Im Wetteraukreis ist das Projekt im Fachbereich „Jugend und Soziales“ angesiedelt. Hier soll mithilfe
der Datenplattform die Sozialberichterstattung sowie ein Controlling und Monitoring der Ressourcen
des Fachbereichs Effizienzgewinne erreicht und dadurch das Personal entlastet werden. Für einzelne
Standardaufgaben wie die Erstellung des Sozialberichts sowie des Sozialindexes sollen z.B. via
Schnittstellen Daten aus verschiedenen Quellen zusammengestellt und bearbeitet werden, so dass die
Berichte geringeren Aufwand für die Verwaltung bedeuten und die Daten darüber hinaus zeitnah
aktualisiert werden können.
Ein Teil der Mittel wird für die Beschaffung einer Datenplattform in Form von Sachkosten und Kosten
für Dienstleister (64 %) verwendet, ein weiterer Teil für Mittel des Personals welches die Umsetzung im (???)

Seite 50: Risiken
Empfehlungen zur Haushaltswirtschaft
Hier steht: „Die Nachrangigkeit der Kreditfinanzierung gemäß § 93 HGO wird beachtet.“
Was ist also vorrangig?

Antwort: §93 Abs. 3 HGO bestimmt, dass die Gemeinde nur Kredite aufnehmen darf, wenn eine andere
Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
Vorrangig ist die Erzielung von
– allgemeinen Erträgen
– Entgelten für Leistungen (u.a. Gebühren)
– Steuern.

3. Fragen zu den Teilhaushalten

Seite 176:
Wie gliedern sich die ca. 400 Widerspruchsverfahren auf? Welche Bereiche sind wie stark betroffen?

Antwort: Die Widerspruchsverfahren aus 2024 (Stand 08.01.2025) gliedern sich wie nachfolgend aufgeführt aus:
FB 1 insgesamt 43
FD 1.2 = 26
FS 1.3.3 = 10
FB 2 insgesamt 16
FB 3 insgesamt 202
FD 3.2 = 49
FD 3.3 = 50
FD 3.4 = 98
FB 4 insgesamt 97
FD 4.1 = 10
FD 4.5 = 82
FB 5 insgesamt 6
Städte, Gemeinden u.a. insgesamt 50

Seite 220:
Wer ist unter der Angabe „Anzahl erfasster Ausländer“ subsumiert? Alle ohne deutschen Pass?
Mit wem wurden „Vereinbarungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren“ geschlossen?

Antwort: Unter „Anzahl erfasster Ausländer“ sind alle Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft im
Wetteraukreis erfasst. Die „Vereinbarungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren“ wurden zwischen
der Kreisverwaltung und dem jeweiligen Arbeitgeber geschlossen.

Seite 232:
Gibt es Überlegungen, dem Anstieg bei der Zahl der Waffenbesitzern entgegenzuwirken? Wenn ja, wie? Da die Zahl der Jagdschein gleich bleibt; Sehen Sie eine Gefahr im privaten Waffenbesitz?

Antwort: Bei der Frage kann der haushaltsrechtliche Bezug nicht erkannt werden. Es handelt sich um eine allgemeine Anfrage. Gemäß § 29 Absatz 2 S. 1 Hessische Landkreisordnung (HKO) überwacht der
Kreistag die gesamte Verwaltung des Landkreises und die Geschäftsführung des Kreisausschusses. Aus
dieser Norm ergibt sich vorliegend u.a. auch das Fragerecht der Fraktionen. Ausgenommen von der
Überwachung der Verwaltung und der Geschäftsführung des Kreisausschusses und somit vom Fragerecht sind jedoch Auftragsangelegenheiten i.S.d. § 4 Absatz 2 HKO. Auftragsangelegenheiten
nimmt der Landrat in alleiniger Verantwortung wahr (§ 4 Absatz 2 S. 2 HKO). Beim Waffenrecht handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit (§ 1 Hessische Verordnung zur Durchführung des
Waffengesetzes (WaffGDV HE); § 85 Abs. 1 HSOG; § 4 Abs. 2 Satz 1 HKO).

Seite 252:
Was veranlasst zu der Annahme, es gäbe 700 Feuerwehreinsätze weniger als im Jahr 2023?

Antwort: Die Einsatzzahlen werden in der Erläuterung zum Haushaltsplan aufgrund der durchschnittlich
durchgeführten Einsätze der letzte 5 Jahre ausgewertet und berechnet. Rückblickend schwanken die
Einsatzzahlen von 2.050 bis zu 3.135 Einsätzen im Jahre 2021 (Hochwasserereignisse, wie z. B.
Büdingen). Durchschnittlich sind die Einsätze zur Brandbekämpfung in den Jahren 2020 – 2024
gleichbleibend, der schwankender Faktor sind die Einsätze der Hilfeleistungen durch wetterbedingte
Ereignisse. Die tatsächlichen Zahlen werden in der Fortschreibung des Haushaltsplanes rückwirkend
wiedergegben.

Seite 378:
Sie erwarten einen höheren Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen und vor allem der über 80-Jährigen. Sie erwarten aber keinen Anstieg der Anzahl der leistungsberechtigten Personen bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.
Wie begründen Sie das?

Antwort: Hier wurden bislang keine signifikanten Fallzahlsteigerungen kalkuliert, da das Fallaufkommen hierfür maßgeblich ist und sich dessen Entwicklung aktuell noch nicht prognostizieren lässt. Aufgrund der vollen Bundeserstattung ist die Position ohnehin kostenneutral für den Wetteraukreis.

Seite 383:
Bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung fehlen die Kennzahlen für 2025 und 2026. Wie werden sie sein?

Antwort: Kennzahlen sind hierfür nicht weiter zu erbringen, da dieser Leistungsbereich ab dem 01.01.2024 vom LWV übernommen wurde

Seite 389:
Sie gehen davon aus, dass der ambulante Anteil an allen Hilfen zur Pflege sinken wird. Warum?

Antwort: Diese Feststellung können wir nicht nachvollziehen. Nur in einigen wenigen Konten wurden die Ansätze leicht gesenkt. In den anderen Konten bleiben sie konstant bzw. es gibt eine Steigerung.

Seite 395:
Warum fehlen bei den Kennzahlen die Angaben zu den geflüchteten Ukrainern?

Antwort: Es handelt sich hierbei um 344 Fälle.

Seite 400:
Produkt 316006 Sonstiger Verwaltungsaufwand
Unter dem ersten Spiegelstrich werden „Personalkosten Wohnungslotse sowie Sachbearbeitung Finanzen Jobcenter“ aufgeführt. Ist für diese Leistungen der Wetteraukreis zuständig und warum? Gibt es für diese Arbeitsbereiche ein quantitatives und qualitatives Controling?

Antwort: Ja, für diese Leistungen ist der Wetteraukreis zuständig, da es sich um rein kommunale Aufgaben handelt, die der Wetteraukreis dem Jobcenter übertragen hat. Die quantitative und qualitative Steuerung erfolgt im Jobcenter.

Seite 404:
Konto 7270101
Ihre Erklärung zu den KdU auf Seite 403 erscheint uns nicht ganz schlüssig. Die Fallzahlen der BGs beim Jobcenter wurden in 2024 höher angegeben als in 2023.
Sie schreiben selbst: „Im Vergleich der Vorjahre waren steigende Fallzahlen bei gleichzeitig steigenden Kosten je Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen.“ Dazu kommen steigende Mieten durch einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Wieso sollten dann die KdU von 2024 bis 2026 gleich bleiben?

Antwort: Die Kosten für die die KdU werden von 2024 bis 2026 nicht gleich hoch bleiben. In der
Produktbeschreibung des TH 05006 auf Seite 401 ist bei den Kennzahlen und deren Erläuterungen (c)
dargestellt, dass sich die KdU 2024 entgegen der ursprünglichen Planung auf ca. 52.280.000 € belaufen
werden. Der Ansatz 2025 in Höhe von 56.800.000 € liegt damit deutlich höher.

Seite 412:
Konto 7252102
Wie kommt zustande, dass in 2025 die laufenden Leistungen nach §2 AsylbLG viel niedriger sind als im Vorjahr bzw. Folgejahr?

Antwort: Mit der Änderung des AsylbLG mit Wirkung ab 27.02.2024 haben Leistungsberechtigte erst nach 36 Monaten (vorher 18 Monate) einen Anspruch auf Analogleistungen. Dies bedeutet, dass die
Verweildauer im Grundleistungsbezug (§3 AsylbLG) deutlich länger ist. Daher musste der Ansatz
reduziert werden.

Seite 416:
Der Personenkreis mit Zugang zu Leistungen nach dem WOGG ist bereits erweitert worden und soll noch weiter wachsen. Warum nehmen Sie für 2025 und 2026 die gleiche Anzahl der Berechtigten an?

Antwort: Hier wurden zum Stand der Haushaltsplanung keine signifikanten Fallzahlsteigerungen festgestellt.

Seite 463:
Durchschnittliche Anzahl Hilfen für Kinder in Notsituationen nach § 20 SGB VIII im Monat
Haben sich die Kosten seit 2023 verdoppelt? Bleiben sie von 2025 bis 2026 annähernd gleich? Wie begründen Sie das?

Antwort: Es handelt sich hierbei um besondere Einzelfälle. Das Jahr 2023 ist als Ausreißer zu werten. Anstiege sind in diesem Bereich in naher Zukunft nicht zu erwarten

Seite 475:
Es war das gesetzte Ziel vergangener Vergaben an das Projekt Petra, die Laufzeit der Inobhutnahme deutlich abzusenken. Sie wird für 2025 und 2026 mit 110 Tagen angegeben. Warum ist es nicht gelungen, die Laufzeit abzusenken?

Antwort: Aufgrund der fehlenden stationären Plätze in den Hilfen zur Erziehung und lang laufender
familiengerichtlicher Verfahren ist die Laufzeit nicht abzusenken.

Seite 480:
Können wir erfahren, in wie vielen Fällen diese Leistungen erbracht werden?

Antwort: Mit diesem Teilhaushalt werden Leistungen erbracht, die fallunabhängig sind wie z.B. die
interkommunale Adoptionsberatung /-vermittlung, die Suchthilfe etc.

Seite 511:
Die Zahl der geplanten Tierschutzkontrollen wird von Ihnen angegeben. Wo finden wir, wie viele tatsächlich stattgefunden haben?

Antwort: Bei den Zahlen handelt es sich um überschlägige Kennzahlen zur Planung. Die tatsächlich
durchgeführten Tierschutzkontrollen können bei Bedarf im landesweiten Fachanwendungssystem
abgerufen werden.

Seite 518:
In 2023 wurden 106 Hygienekontrollen beim Wasser durchgeführt? Oder war das die Planung?
Gibt es in den Folgejahren mehr Personal für vermehrte Kontrollen? Oder wie sind die erhöhten Ansätze zu erklären?

Antwort: In 2023 wurden 106 Hygienekontrollen beim Wasser durchgeführt. Im Rahmen des Paktes des öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde der Bereich personell aufgestockt. Hieraus resultieren höhere Kontrollzahlen für die Planung.

Seite 540:
Wo finden wir die angesagten Aufwendungen für die kreiseigene Wohnungsförderung (Teil 1 des Konzepts „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Wetteraukreis“?

Antwort: Der entsprechende Ansatz befindet sich im Investitionshaushalt zum THH 10001 (2,1 Millionen Euro).