Haushalt 2026: Musikschulen besser fördern!

Kreistag am 3. Dezember 2025: Die Fraktion DIE LINKE. stellt zum Anpassungsbeschluss zum Haushalt 2025/2026 den folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag möge beschließen:
Der Wetteraukreis erhöht die Zuschüsse für die öffentlichen Wetterauer Musikschulen. 90.000 Euro pro Musikschule und Jahr werden im Haushalt 2026 veranschlagt.

Begründung:

Obwohl die Musikschulen durch das Herrenberg-Urteil mit großen finanziellen Belastungen konfrontiert sind und das hier, in einem Ausschuss des Kreistags, auch dargestellt haben, steigt der Zuschuss des Wetteraukreises von 210.000 Euro nicht an.
Es besteht also großer Druck auf die Musikschulen, Ihre Gebühren für Musikunterricht zu erhöhen.
Besonders für Musikschüler:innen aus einkommensschwächeren Haushalten bedeutet eine Gebührenerhöhung, dass der Unterricht eventuell nicht fortgesetzt werden kann.
Musikbildung ist kein Luxus, sondern Baustein von Bildung und Erziehung, sowie der Förderung und dem Schutz der Kultur. Sie bereichern den Wetteraukreis und sind ein Standortfaktor.
Insbesondere der Zugang für Kinder darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.
Es braucht bei allen Musikschulen auch soziale Schulgebühren. Diese müssen für die Musikschulen auch leistbar sein.

Im September 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, mit Vertretern des Verbands Deutscher Musikschulen und dem Bundesverband Freier Musikschulen, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Tonkünstlerverband und der Gewerkschaft ver.di. Darin werden Möglichkeiten dargestellt, die den Musikschulen einen handhabbaren Umgang mit den Folgen des Herrenberg-Urteils eröffnen können.

Es wäre wünschenswert, wenn sich der Wetterankreis – neben einer besseren finanziellen Förderung – im Sinne dieser Arbeitsgruppe auch für ein gangbares Organisationsmodell einsetzen würde, wie für freiberufliche Musiklehrkräfte sichere Arbeitsbedingungen an den Wetterauer Musikschulen geschaffen werden könnten. Damit würde zukünftig evtl. ein Teil der finanzielle Förderung wieder unnötig.