Arbeitsweise des Jobcenters dringend verbessern

Der Wetteraukreis ist Träger des Jobcenters – zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit.
Ein erheblicher Teil des Personals wird auch vom Wetteraukreis gestellt.
Wir haben anlässlich der Haushaltsdebatte drauf aufmerksam gemacht, dass sich der Wetteraukreis nicht aus der Verantwortung für sein Jobcenter stehlen kann. Für geregelte und gesetzeskonforme Abwicklung von Bürgergeld steht er in der Pflicht.

Anträge zur Kreistagssitzung am 4. Februar 2026:

1. Antrag: Der Wetterankreis als Träger des Jobcenters (der zweite Träger ist die Bundesagentur für Arbeit) sorgt für eine umgehende Bearbeitung von Umzugs- und Mietgesuchen.

Begründung:

Bürgergeldempfänger:innen müssen einen Umzug bzw. ein Mietverhältnis genehmigen lassen.
Die Miete darf nicht über den Mietobergrenzen liegen und soll angemessen sein.
Erst dann können die Betroffenen einen Mietvertrag unterschreiben.
Es häufen sich Fälle, in denen ein Antrag auf Genehmigung mehrere Wochen beim Jobcenter liegt, bevor er bearbeitet wird. Oder sogar, dass gar keine Antwort auf den Umzugsantrag kommt. Nachhaken ist schwierig: Die Sachbearbeiter:innen sind oft nicht erreichbar, auf e-mails wird nicht immer geantwortet, ebenso wenig auf schriftliche Nachfragen in Briefform.

Das Wohnungsangebot verfällt bei solch langen Bearbeitungszeiträumen.
Bei der derzeitigen Notlage auf dem Wohnungsmarkt im unteren Preissegment, gibt es immer zahlreiche Bewerber auf eine freie Wohnung. Ein Vermieter wartet nicht mit der Vergabe der Wohnung, bis das Jobcenter nach mehreren Wochen endlich eine Genehmigung erteilt hat, wenn er alternativ Mieter vorfindet, die zügig einziehen können.

Beispiel Jobcenter Frankfurt: Im Foyer des Jobcenters können Mietgesuche vorgelegt werden. Sie werden geprüft und wenn das Mietangebot angemessen ist, wird sofort eine Genehmigung erteilt. Die Genehmigungsdauer beträgt also maximal einen Tag.

2. Antrag: Der Wetterankreis als Träger des Jobcenters (der zweite Träger ist die Bundesagentur für Arbeit) schafft Voraussetzungen dafür, dass Geflüchtete aus den Gemeinschaftsunterkünften wirklich in Privatwohnungen umziehen können.

Begründung:

Geflüchtete im Wetteraukreis zahlen seit 2024 folgende monatlichen Gebühren pro Platz in einer Flüchtlingsunterkunft:
Einpersonenhaushalt 471,00 Euro
Zweipersonenhaushalt 612,00 Euro
Dreipersonenhaushalt 749,00 Euro
Vierpersonenhaushalt 904.00 Euro
Fünfpersonenhaushalt 1.036.00 Euro
Sechspersonenhaushalt 1.136,00 Euro
Siebenpersonenhaushalt 1.186,00 Euro
Achtpersonenhaushalt 1.236,00 Euro
Je weitere Person im Haushalt 50,00 Euro

Die Gebühr fällt an, wenn ein Geflüchteter Arbeit hat oder den Rechtskreis vom AsylbLG zum SGB II wechselt. Im letzteren Bereich übernimmt das Jobcenter die Gebühren entsprechend der Kosten der Unterkunft und zahlt das Geld an den Wetterankreis – obwohl diese Gebühren z.T. weit über den Mietobergrenzen liegen.

Es wäre also sinnvoll seitens des Jobcenters, den Auszug in Privatwohnungen für Geflüchtete zu unterstützen. Das ist leider nicht unbedingt der Fall. Warum?

Ein realer Fall als Beispiel: Eine große Familie – neun Personen – findet ein Haus und könnte es anmieten für 1150 Euro Kaltmiete im Monat. Die Mietobergrenze lag zu dieser Zeit (2025) in Friedberg/Bad Nauheim bei 1070 Euro Kaltmiete. Das Jobcenter versagt die Umzugs-genehmigung aus der Gemeinschaftsunterkunft in dieses Haus. Die Miete sei zu teuer. Und das, obwohl zwei der Kinder einen Ausbildungsplatz angetreten haben und absehbar ist, dass sie sich zukünftig zum Beispiel an den Umlagen werden beteiligen können.

Die Familie verbleibt in der Gemeinschaftsunterkunft und das Jobcenter bezahlt an den Wetterankreis weiterhin monatlich 1286 Euro Gebühren.

3. Antrag: Der Wetterankreis als Träger des Jobcenters (der zweiteTräger ist die Bundesagentur für Arbeit) setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die gesetzlich vorgesehene Beratungspflicht beim Jobcenter Wetterau real wahrgenommen wird.
Läuft ein Bewilligungszeitraum für Bürgergeld ab, sind die Betroffenen rechtzeitig darüber zu informieren, dass ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden muss/kann.

Begründung:

Das Jobcenter Wetterau hat die Information über notwendige Weiterbewilligungen eingestellt.
Die Betroffenen sollen selbst wissen, wann ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen ist.
Diese Praxis des Jobcenters Wetterau sichert die Lebenshaltungskosten nicht. Und es wird der gesetzlichen Beratungspflicht nicht nachgekommen.

Aus zahlreichen Gründen (Sprachbarriere, Unkenntnis des SGB II, der Organisation und des Procedere beim Bürgergeld, psychische Erkrankung, Klinikaufenthalt oder Rehamaßnahmen) verpassen an dieser Stelle Betroffene den Einsatz und bemerken den Fehler erst, wenn die Grundsicherung nicht mehr auf dem Konto eingeht. Dieser Fehler ist auch nicht mehr für den laufenden Monat zu heilen. Die Bearbeitungszeit ist dafür zu lang, als dass eine ununterbrochene Leistung erreicht werden könnte. Die Betroffenen bekommen dann frühestens im Folgemonat wieder Leistungen.

Dabei ist es dem Jobcenter offenbar auch gleichgültig, wie die Haushalte ihre Lebenshaltung sichern und ob Kinder betroffen sind.
Mit Leistungen nach SGB II soll laut Gesetzgeber auf jeden Fall Hunger vermieden werden.
Schon mit dem Bürgergeld muss laut einer Studie des Bundesarbeitsministeriums derzeit jede:r dritte Bürgergeldempfänger:in auf Essen verzichten, um andere Bedarfe zu decken. Unter anderem für die Kinder. Und 54 Prozent der Eltern essen sich nicht satt, um genug Essen für ihre Kinder zu haben. Eine Unterbrechung wegen mangelhafte Beratung geht gar nicht.

4. Antrag: Der Wetterankreis als Träger des Jobcenters (der zweiteTräger ist die Bundesagentur für Arbeit) kümmert sich darum, dass die Arbeitsabläufe im Jobcenter übersichtlich gestaltet sind, gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und alle Mitarbeitenden ausreichend ausgebildet sind.
Damit die Bearbeitungsfristen verkürzt werden,
damit Unterlagen nicht doppelt und dreifach eingefordert werden,
damit Unterlagen nicht verloren gehen,
damit keine rechtswidrigen Bescheide erteilt werden,
damit Antragstellende über den Stand der Bearbeitung (und über möglicherweise fehlende Unterlagen) zeitnah informiert werden.

Begründung:

Immer wieder werden Unterlagen mehrfach eingefordert, eingereichte Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen oder sie gehen gar „verloren“.
Der Zugang zur Grundsicherung wird dadurch – manchmal um Monate – verzögert.

Beispiel: Eine junge Frau hatte einen Erstantrag gestellt auf Grundsicherung nach SGB II. Sie bekommt nach einiger Zeit keinen Leistungsbescheid aber eine Rückmeldung, weil noch Unterlagen vorgelegt werden sollen (Einkommensnachweise). Zum einen werden diese für einen Zeitraum gefordert, in dem sie nachweislich nicht gearbeitet hat. Zum anderen geht aus der Rückmeldung klar hervor, dass die Leistungen gezahlt werden, wenn die geforderten Unterlagen nachgereicht sind.

Trotz nachweislicher Abgabe aller vorhandenen Unterlagen passiert nichts.
Dann schreibt die junge Frau das Jobcenter am 12. Dezember 2025 an und erhält am 23. Dezember 2025 die Antwort, dass sie beim Jobcenter nicht gemeldet sei.