Anfrage: Stand der Bearbeitung von Anträgen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Fraktion Die Linke.offene Liste Butzbach bittet den Magistrat um Auskunft zum Stand der Bearbeitung von Anträgen, die von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurden, durch den Magistrat:

  1. Gibt es Vorgaben (Satzung, Geschäftsordnung,…o.ä.) in denen die Bearbeitung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung geregelt ist?
    Wenn ja, bitte um Übermittlung der Satzung/Regelwerks. Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie werden die Beschlüsse nachgehalten? Wir bitten um Vorlage der Prozessbeschreibung.
  3. In welchem Turnus bringt der Bürgermeister die offenen Beschlüsse in den Magistrat?
  4. Gibt es Beschlüsse, die wegen Verfalls der Grundlage, nicht weiterbearbeitet werden?
    z. B. hatte dasgute.Haus e.G. einen Mietzuschuss für die Limesgalerie beantragt. Nach dem klar war, dass es einen Umzug in die Limesgalerie nicht geben wird, war der Antrag gegenstandslos – wie wird mit solchen Anträgen umgegangen?“
  5. Gab es zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2021 noch nicht erledigte Beschlüsse? Und wenn ja, welche waren das? Wurden diese nach dem Ende der Wahlperiode 2016-2021 weiterbearbeitet? Falls nein: warum wurden sie nicht weiterbearbeitet? Wir bitten um Übermittlung aller zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2021 noch nicht abgearbeiteten Beschlüsse.

    Begründung:
    Bereits Ende 2021 hat die Linke die Problematik der Beschlüsse ins Auge gefasst und es erreicht, dass den Fraktionen eine Liste mit dem Stand von allen Anträgen und Anfragen regelmäßig vor den Sitzungen zur Verfügung gestellt wird.
    Allein dies hat nicht immer funktioniert. Der Blick auf die Statistik zu den Beschlüssen offenbart u. E. ein deutliches Arbeitsdefizit bzw. ein strukturelles Defizit des Magistrats.
    Es gibt Beschlüsse aus dem Jahr 2021, die zwar publikumswirksam verabschiedet worden sind und sich seitdem in der Bearbeitung befinden.
    Dies ist für uns unakzeptabel. Wir beabsichtigen deshalb, auf Grundlage der Antwort einen Antrag zu erarbeiten, der zum Ziel hat, solche lange Bearbeitungszeiten zu verhindern.
    Wie in §16, Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Butzbach vorgesehen, erwarten wir die Antwort des Magistrates in spätestens drei Monaten. Über eine raschere Bearbeitung der Anfrage würden wir uns selbstverständlich freuen.
    mit freundlichen Grüßen
    Walter Strasheim-Weitz
    Fraktionsvorsitzender Die Linke. Offene Liste Butzbach