An die Vorsitzende der Gemeindevertretung Frau Rebecca Horn und den
Gemeindevorstand
Datum: 9. 9. 2026
Betreff:
Antrag auf Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemäß §§
558c, 558d BGB
Sehr geehrte Frau Horn, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Namen der Fraktion Die Linke Altenstadt die
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Altenstadt.
Begründung:
Ein qualifizierter Mietspiegel bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermieterinnen und Vermietern eine rechtssichere und transparente Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er trägt zur Vermeidung von Streitigkeiten, zur Förderung des sozialen Friedens und zu einer gerechten Mietpreisgestaltung bei.
Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels ist insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung und der gesetzlichen Vorgaben (§§ 558c, 558d BGB) von hoher Bedeutung.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
- Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters zur Datenerhebung
und -auswertung. - Zusammenarbeit mit den Gemeinden Limeshain und Glauburg
- Einbindung relevanter Interessengruppen (Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine, Wohnungswirtschaft).
- Regelmäßige Fortschreibung des Mietspiegels im gesetzlich vorgesehenen Turnus (alle 2 Jahre Aktualisierung, alle 4 Jahre Neuerstellung).
Rechtsgrundlage: - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 558c, 558d
- Mietspiegelreformgesetz (2022)
- Handlungsempfehlungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieses Antrags sowie Aufnahme in die
Tagesordnung der Gemeindevertretungssitzung am 25. 9. 2026.