Anfrage der Fraktion Die Linke Altenstadt
an den Gemeindevorstand der Gemeinde Altenstadt
in der Gemeindevertretungssitzung am 25. 9. 2026.
Seit 2008 besteht die aktuelle Fassung der Benutzungs- und
Gebührensatzung für die Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen der
Gemeinde Altenstadt.
In §1 dieser Satzung steht, dass der Gemeindevorstand darüber entscheidet,
wer diese kommunalen Gebäude, wann und in welchem Umfang nutzen
darf sowie dass Zusagen zur Nutzung auch vom Gemeindevorstand
widerrufen werden können.
Nämlich, unter anderem dann, wenn
– eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder
– eine Schädigung des Ansehens der Gemeinde Altenstadt
zu befürchten ist.
Im Rückblick auf Veranstaltungen der vergangenen Jahre und im Ausblick
auf das, was Altenstadt am 24. Oktober leider widerfahren wird, möchte ich
folgende Fragen an den Gemeindevorstand richten:
- Für wie unwahrscheinlich halten sie es, dass der Landesparteitag der
AfD in der Altenstadthalle zu irgendeiner Störung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in Altenstadt führt? Berücksichtigen sie bei der
Antwort ihre Erfahrungen und Erinnerungen an die zurückliegenden
Veranstaltungen von rechtsextremen Parteien in Altenstadt. - Wenn in den vergangenen Jahren in überregionalen Medien über
Altenstadt berichtet wurde, dann leider meistens im Zusammenhang
mit rechtsextremen Einzelpersonen oder Parteien.
Bin ich der einzige hier im Raum, der die zum wiederholten Male in
Altenstadt stattfindenden Veranstaltungen rechtsextremer Parteien
als Schädigung des Ansehens der Gemeinde Altenstadt empfindet? - Und nur um Dinge besser einschätzen zu können: Welche
Veranstaltungen würden eines der Ausschlusskriterien erfüllen? Ich
gebe drei Beispiele:
*Ein Treffen der Hells Angels mit Motorradkorso durch die Gemeinde
*Ein Scientology-Kongress mit Tom Cruise als Stargast
*Ein Vernetzungstreffen von Al Qaida und dem IS zum Zweck der Islamisierung des Abendlandes