Zur Information: Im Anhang finden Sie weitere Informationen zu diesem Vorgang.
Butzbach, 25. September 2026 – Erst durch eigene Recherchen haben die Mitglieder der Fraktion Die Linke.offene Liste Butzbach von weitreichenden Personalentscheidungen in den städtischen Immobiliengesellschaften erfahren. CDU-Bürgermeister Sascha Huber hat seinen Parteivorsitzenden, den lokalen Immobilienmakler Markus Ruppel, zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Butzbacher Wohnungsgesellschaft (BWG) ernannt. Für die Linksfraktion ein Unding.
„Diese Personalentscheidung ist ein politischer Skandal“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Walter Strasheim-Weitz. „Als aktiver Immobilienmakler in Butzbach hat Herr Ruppel ein handfestes Eigeninteresse am Wohnungsmarkt, das den Zielen der BWG widerspricht. Nun muss vor jeder Entscheidung geprüft werden, ob eine Interessenkollision vorliegt. Herr Ruppel stellt damit eine massive Belastung für die Gesellschaft dar.“ Zudem verweist Strasheim-Weitz auf erhebliche Mängel bezüglich Ruppels Zahlensicherheit (Beispiele: Auseinandersetzung dasgute.haus eG in 2025, Hochhausfrage und Diskussion um kostenlose Kindergartenbetreuung im Februar 2026).
Intransparenz und blockierte Gremienarbeit
Dr. Ernesto Klengel, langjähriges Mitglied im Aufsichtsrat der BWG für Die Linke, betont die Tragweite des Amtes: „Der Aufsichtsratsvorsitzende einer Wohnungsgesellschaft mit gemeinnützigem Auftrag ist eine der wichtigsten Personalien einer Kommune. Eine solche Wahl muss transparent erfolgen und jede Interessenkollision strikt vermeiden.“
Die Realität sieht laut Klengel anders aus: Die Ernennung wurde den Bürgern gegenüber bis heute nicht begründet. Dabei befindet sich die BWG in schwerem Fahrwasser – besonders die Lage der Hochhäuser fordert volles Engagement. Doch seit der Kommunalwahl im Februar, aus der die CDU als Siegerin hervorging, herrsche Stillstand. Das neue Gremium wurde bis heute nicht zu einer konstituierenden Sitzung einberufen.
Kahlschlag bei der demokratischen Kontrolle
Die Recherchen deckten ein weiteres Politikum auf: Der Magistrat hat am 9. Juni 2026 die Aufsichtsräte der Gesellschaften passend verkleinert und die Fraktionen erst am 11. 9. 2026 darüber informiert. In Sitzungen der städtischen Gremien fiel kein Wort darüber. Leidtragende ist vor allem die SPD, die sich für den Erhalt der Hochhäuser einsetzte.
Besonders eklatant fällt die Verkleinerung bei der Landgrafenschloss Gesellschaft Butzbach (LSB) aus. Dort wurde das Gremium von elf auf nur noch drei Mitglieder (CDU: 2, SPD: 1) zusammengestrichen. Von sechs Parteien können also zukünftig nur noch zwei das Geschäftsgebaren kontrollieren.
„Dies alleine wäre schon ein Politikum erster Güte“, kritisiert Strasheim-Weitz. Doch im gut versteckten Impressum der LSB wird nun ebenfalls Stadtrat Markus Ruppel als Aufsichtsratsvorsitzender geführt. Die Ernennung und Übergabe zog Bürgermeister Huber im vergangenen halben Jahr still und leise durch. Für Die Linke ist es kein Zufall, dass seither weder bei der BWG noch bei der LSB Aufsichtsratssitzungen stattfanden.
Droht der Ausverkauf im Hinterzimmer?
Für die Fraktion liegt das Ziel dieses Manövers auf der Hand: Die Vorbereitung des großflächigen Verkaufs von Immobilien aus dem Bestand der LSB und der BWG – allen voran der Hochhäuser in der Pohl-Gönser Straße 5 und 7.
Strasheim-Weitz erinnert an den Ende 2025 gescheiterten Versuch von CDU-Bürgermeister Huber, den Verkauf der zwei Hochhäuser diskret und ohne öffentliche Debatte abzuwickeln. Der aktuelle Aufsichtsratsvorsitzende, CDU-Chef und Magistrat Ruppel, wirbt bereits öffentlich für die Privatisierung. Als Argument dient ihm ein angebliches Gutachten – das laut Fraktion jedoch gar nicht existiert. Für Ruppel gilt der Verkauf dennoch als alternativlose, „einzig seligmachende“ Maßnahme.
Dabei gilt die Privatisierung von kommunalen Immobilien heute politisch als Fehler. Die Devise lautet: Sichern statt verkaufen. „Die CDU Butzbach zeigt einen unzeitgemäßen Verkaufsreflex „ und Strasheim-Weitz vermutet die Triebfeder darin, dass zwei der drei CDU-Magistratsmitglieder aus dem Immobiliensektor kommen.
„Eigentlich bräuchten wir mehr Kontrolle. Aber im Dunkeln lässt es sich gut munkeln!“
Anhang und Informationen:
1) Bei einer GmbH müssen personelle Änderungen im Aufsichtsrat unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) beim Handelsregister eingereicht werden. [1]
Sobald eine personelle Veränderung – wie das Ausscheiden oder der Neueintritt eines Mitglieds – gesellschaftsrechtlich wirksam geworden ist, sind die Geschäftsführer gesetzlich dazu verpflichtet, eine aktualisierte Liste aller Aufsichtsratsmitglieder elektronisch einzureichen. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 52 Abs. 3 Satz 2 GmbHG.
2) Mit Übertrag des AR-Postens von Huber auf Ruppel (Ruppel war einfaches Mitglied der BWG) ist ein Posten unbesetzt. Hier muss die CDU Butzbach per Gesetz über die Veränderung informiert worden sein, da eigentlich Mitglieder nachbesetzt werden müssen!
3) Zu finden im Impressum des BWG (ganz klein unten rechts!)


4) Letzter Eintrag im Unternehmensregister bezüglich Aufsichtsräte 12.12.2025 (vorher nichts, erst auf Anfrage von Strasheim-Weitz wurde überhaupt mal was getan)
5)

6) Der Gesellschaftervertrag wird den Stadtverordneten mit Bezug auf die HGO nicht ausgehändigt.
7) Wissenschaftliche Grundlagen & Kriterien zur Entscheidungsfindung
Um eine solche Stellungnahme rechtssicher und wissenschaftlich valide zu begründen, müssen folgende Dimensionen geprüft werden:
1. Rechtliche Leitplanken & Haushaltsrecht
- Vermögenssubstanz: Nach den meisten Kommunalverfassungen (z. B. Gemeindeordnungen der Länder) dürfen Kommunen Vermögen in der Regel nur veräußern, wenn sie dieses zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr absehbar benötigen und der Erhalt des Vermögenswerts nicht dringender ist. [1]
- Verkehrswertprinzip: Ein Verkauf unter Verkehrswert ist haushaltsrechtlich unzulässig, es sei denn, es liegen gesetzlich anerkannte soziale oder städtebauliche Sondergründe vor (z. B. Konzeptvergaben für geförderten Wohnungsbau). [1]
2. Strategisches Flächen- und Liegenschaftsmanagement
- Wissenschaftliche Studien des BBSR betonen, dass Immobilienverkäufe nicht isoliert zur Haushaltsrettung herangezogen werden sollten.
- Stattdessen wird ein Lebenszyklus-Ansatz gefordert: Kommunen müssen prüfen, ob alternative Modelle (wie die Vergabe im Erbbaurecht oder die Einbringung in eine kommunale Inhouse-Gesellschaft) langfristig wirtschaftlicher und steuerungsschonender sind. [1, 2, 3]
3. Der Trend zur Rekommunalisierung
- Empirische Analysen (u. a. der Hans-Böckler-Stiftung) zeigen eine deutliche Trendumkehr seit den 2010er Jahren. Viele Kommunen versuchen, ehemals privatisierte Bestände unter hohem finanziellem Aufwand zurückzuerwerben (Rekommunalisierung), da private Akteure die sozialen und ökologischen Ziele der Kommunen oft nicht im gewünschten Maße mittragen. [1, 2]
💡 Handlungsempfehlung für die Strukturierung Ihrer Stellungnahme
- Einleitung: Einordnung des betroffenen Objekts (Strategisch vs. Nicht-Strategisch).
- Ökonomische Prüfung: Gegenüberstellung von Verkaufserlös (inkl. gesparter Sanierungskosten) und dem Barwert zukünftiger Erträge/Nutzungskosten.
- Sozioökonomische Folgenabschätzung: Analyse der Auswirkungen des Verkaufs auf die lokale Daseinsvorsorge (Wohnungsnot, Gewerbeflächen, soziale Infrastruktur).
- Fazit/Votum: Empfehlung basierend auf dem Vorrang des öffentlichen Interesses und langfristiger kommunaler Handlungsfähigkeit.
Möchten Sie, dass ich diese Stellungnahme für ein konkretes Fallbeispiel (z. B. Wohnungsbestand, Verwaltungsgebäude oder Brachfläche) ausformuliere? Teilen Sie mir gerne mit, welche Art von Immobilie betroffen ist und welche Ziele die Kommune primär verfolgt.