Anfrage: Starkregenfrühwarnsystem

1.
In der Präsentation zum Starkregenfrühwarnsystem der Kreise Wetterau, Main-Kinzig und Hochtaunus wurden die Kosten des Projekts mit etwa 2,7 Millionen Euro angegeben. Nachdem eine Software implementiert ist, muss sie weiterhin gewartet und an neue Anforderungen angepasst werden.

  1. Wie hoch werden die geschätzten Folgekosten für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Software und der verteilten Sensoren sein? Wird das Projekt weiter finanziell gefördert werden? Besteht die Gefahr, dass das Projekt eingestampft wird sobald es nicht mehr finanziell gefördert?
    Antwort: Aktuell wird zur Konzeption des Gesamtsystems eine Vorstudie erstellt. Erst nach deren Vorliegen können belastbare Angaben zu den zukünftigen Betriebskosten gemacht werden.
  2. Wer wird Eigentümer des Quellcodes sein?
    Antwort: Aktuell wird zur Konzeption des Gesamtsystems eine Vorstudie erstellt. Erst nach deren Vorliegen können belastbare Angaben zu den zukünftigen Betriebskosten gemacht werden.
  3. Wird der derzeitige Entwickler der Software (Fraunhofer IESE) auch den Wartungsvertrag übernehmen oder wird der Wartungsvertrag neu ausgeschrieben werden auf den sich potenziell auch anderer Entwickler bewerben können?
    Antwort: Die Zusammenarbeit mit Fraunhofer IESE beschränkte sich darauf, ein Leistungsverzeichnis für die Installation eines Starkregenfrühwarnsystems zu erstellen.
  4. Hätte das Starkregenfrühwarnsystem auch direkt in die bestehenden Systeme zum Katastrophenschutz der Hessischen Landesanstalt für Natur, Umwelt und Gewässer integriert werden können? Wenn nein: Warum nicht?
    Antwort: Bestehende Systeme zur Warnung vor Starkregen bestehen derzeit von Seiten des Landes nicht. Zur Warnung der Bevölkerung sollen bereits vorhandene Applikationen wie NINA und das modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) genutzt werden.
  5. Es wurde erwähnt, dass der Bund und andere Landkreise auch an Systemen für Starkregenkarten arbeiten. Mit vielen kleinen Einzellösungen besteht die Gefahr von inkompatiblen Schnittstellen bzw. deren aufwändiger Implementierung und Wartung. Hätten sich Bund und Länder für ein gemeinsames System zusammentun können?
    Antwort: Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie erarbeitet zurzeit Hinweiskarten für Starkregengefahren, wodurch eine einheitliche Karte für ganz Deutschland entsteht. Diese werden wir in unser System zusammen mit den vorliegenden kommunalen Starkregengefahrenkarten einbinden. Eine Schnittstellenproblematik sehen wir nicht.

2.
Das Frühwarnsystem soll die Bürger bei der Eigenverantwortung und Vorsorge unterstützen, doch die Problematik auf Einzelpersonen abzuwälzen wird der wichtigen Aufgabe des Hochwasserschutzes nicht gerecht. Gerade Mieter haben keinen Einfluss auf die Ausstattung ihrer Wohnhäuser und in dichten Altstadt-Innenstädten mit viel versiegelten Flächen besteht für Hausbesitzer wenig Spielraum für Schutzmaßnahmen. Das Hochwasserrisiko und der daraus folgende materielle Schaden für die Menschen durch Starkregenereignisse werden durch Warnungen allein nicht geringer.
Ein effektiver, vorbeugender Hochwasserschutz kann nur gewässerbezogen und damit interkommunal betrieben werden. Daraus ergeben sich für den Landkreis eine Reihe von Anforderungen an praktische Maßnahmen.

  1. Wird der Wetteraukreis auch investieren in dezentrale Rückhaltesysteme in den Oberläufen von Gewässern um Abflusszeiten bei Starkregen zu entzerren?
    Antwort: Die Zuständigkeit für die Umsetzung dezentraler Rückhaltemaßnahmen liegt in der Regel bei den Kommunen. Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz berät und unterstützt diese seit Jahren bei der Planung und Realisierung. So konnten im Wetteraukreis schon zahlreiche Rückhaltemaßnahmen umgesetzt werden.
  2. Werden beim Anlegen solcher Beckensysteme auch Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung in Erwägung gezogen?
    Antwort: Grundwasseranreicherung ist immer mit den vorgenannten Rückhaltemaßnahmen verbunden.
  3. Wie sind die Katastrophenschutzzentren des Kreises ausgestattet? Sind diese auf Starkregenereignisse vorbereitet?
    Antwort: Dem Wetteraukreis ist die Aufgabenstellung der Planung des überörtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zugewiesen. Im Wetteraukreis wurde ein Sonderschutzplan für Flächenlagen mit den Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt und in Kraft gesetzt, welcher auch Starkregenereignisse umfasst. Beim Katastrophenschutz handelt es sich um eine Aufgabe, die dem Landrat als untere Landesbehörde im Rahmen der Landesauftragsverwaltung obliegt. Der Landkreis hält im Rahmen des Katastrophenschutzes Ausstattung für Starkregenereignisse und Hochwasser vor, welche ergänzend zur bereits vorhandenen Ausstattung in den Kommunen angefordert und zum Einsatz gebracht werden kann. Außerdem fand am 11.06.2026 eine Vorstellung des Katastrophenschutzzentrums in Büdingen für die Gremien statt. Hier wurde die Ausstattung ausführlich vorgestellt.
  4. Wird der Wetteraukreis einen Maßnahmenkatalog zum Starkregen- und Hochwasserschutz erarbeiten, in den die o.a. dezentralen Maßnahmen integriert werden?
    Antwort: Derzeit ist nur das o.g. Starkregenfrühwarnsystem geplant.
  5. Kann der Wetteraukreis für einen solchen Katalog bereits einen Zeitplan vorlegen?
    Antwort: Siehe 4.
  6. Eine kreisbezogene Zuständigkeit in Sachen Hochwasserschutz ist unzureichend, wenn sich die betroffenen Gewässer über Landesgrenzen hinweg erstrecken. Sind mit den drei beteiligten Landkreisen alle kritischen Steh- und Fließgewässer abgedeckt?
    Antwort: Im Rahmen des Projektes „Starkregenfrühwarnsystem” werden die Gewässer einzugsgebietsbezogen, d.h. für die Gebiete der drei beteiligten Kreise betrachtet. Außerdem werden Nachbarkreise und -kommunen hinsichtlich der notwendigen Sensorik einbezogen.