Anfrage: Grabungen bei der ehemaligen Druckerei Lembeck

Die Anfrage der Fraktion Die Linke/Offene Liste Butzbach vom 19.05.2025 wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1:
Was ist der Grund für die bereits Ende 2024 durchgeführten Grabungen?
Wer hat diese beauftragt?
Antwort: Die durchgeführten Grabungen hatten folgende Gründe:
Eine nachträgliche Sohlbeprobung eines auf dem Gelände aufgefundenen Heizöltanks und eine Vorerkundung im Bereich von vermuteten Gerbgruben. Beide Untersuchungen erfolgten auf Anordnung des RP Darmstadt Abteilung Umwelt Frankfurt.

Frage 2:
Ist es richtig, dass die Grabungen wegen Verunreinigungen im Boden notwendig wurden? Falls dies der Fall ist: Warum wurden diese Untersuchungen nicht vor bzw. während der Abbrucharbeiten vorgenommen?
Antwort: Für die Sohlbeprobung eines Öltanks konnte beim Ausbau Ende 2023 aufgrund der extrem feuchten Witterung keine Beprobung stattfinden, da die Grube aus Sicherheitsgründen wieder verfüllt werden musste. Sohlbeprobungen müssen durchgeführt werden um eine mögliche Kontamination durch Heizöl auszuschließen. Diese lag im konkreten Fall auch nicht vor.
Die zweite Voruntersuchung war außerhalb des Abbruchbereiches von Gebäuden und wurde somit im Anschluss an die Abbruchmaßnahmen durchgeführt.

Frage 3:
Welche Schadstffe wurden im Boden bis jetzt nachgewiesen? In welcher Konzentration?
Antwort:
Bei der Voruntersuchung wurden die Schadstoffe für PAK’s, Quecksilber und Blei sowie die gerbereistandorttypischen Kontaminanten wie Cyanide und Formaldehyd im analysierten Gemisch nachgewiesen. Diese liegen in geringen bzw. unauffälligen Befunden unterhalb der labortechnischen Nachweisgrenze vor.

Frage 4:
Geht von dem Gelände eine Gefährdung, insbesondere für das Grundwasser, aus?
Antwort:
Die Frage kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die Gefährdungsabschätzung ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 5:
Haben überwachende Behörden der Stadt in diesem Zusammenhang Auflagen gemacht? Falls ja: Welche Behörde war dies? Welcher Art sind die Auflagen und wie umfangreich sind diese?
Antwort:
Als Ergebnis der im Zuge des Abbruchverfahrens eingereichten Unterlagen an das RP Darmstadt Abteilung Umwelt, erging am 06.02.2025 eine Anordnung zur Durchführung einer Gefährdungsabschätzung im Bereich der bereits nachgewiesenen Gerbgruben (ca. 200m2).
Die durchzuführenden Untersuchungsmaßnahmen haben folgenden Umfang:
a. Vollständige Erkundung der Lage der unterirdischen Installationen (Gerbgruben, Rohrverbindungen, etc.).
b. Untersuchung des durch die unterirdischen Installationen eingeschlossenen Bodenmaterials auf gerbereitypische Schadstoffe (Schwermetalle, PAK, Formaldehyd, Sulfat, Sulfid, Ammoniumsalze
c. Untersuchung des anstehenden natürlichen Bodens unterhalb der unterirdischen Installationen auf gerbereitypische Schadstoffe (bis zu ca. 6 m unter Geländeoberkante).
d. Zweimalige Untersuchung von Grundwasserproben aus der Grundwassermessstelle GWM 2/19 im Abstand von drei Monaten auf die Parameter: Formaldehyd, PAK, Schwermetalle, Sulfat, Sulfid, Ammonium.

Frage 6:
Ist eine Sanierung des Geländes erforderlich? Falls ja: Welche Maßnahmen sind hierzu genau erforderlich?
Antwort:
Auch diese Frage kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da die Gefährdungsabschätzung noch nicht abgeschlossen ist.

Frage 7:
Wie hoch sind die bei einer Sanierung zu erwartenden Kosten?
Antwort:
Auch diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 6).

Frage 8:
Wurde der Umweltausschuss über die Problematik informiert? Wann?
Antwort:
Der Ausschuss für Energie, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten wurde nicht informiert. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen, Wirtschaft und Verkehr am 03.12.2024 wurde mitgeteilt, dass Nachbeprobungen durchgeführt wurden.

Frage 9:
Mit welcher Verzögerung bei der Neuanlage des Geländes (Umsetzung Bebauungsplan nördliche Altstadt) muss gerechnet werden?
Antwort:
Eine Einschätzung, mit welcher zeitlichen Verzögerung zu rechnen ist, kann im derzeitigen Verfahrensstand nicht abgegeben werden. hat noch keine abschließende Entscheidung getroffen.