Anfrage durch Die Linke Fraktion Bad Vilbel:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier unsere Fragen, mit der Bitte um Beantwortung:
- Machen sich die Hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats das Ziel zu eigen, dem Verlust von Sozialwohnungen, aufgrund des Auslaufens der 20jährigen Verpflichtung aus der Preisbindung, entgegenzuwirken?
- Soll für die Erreichung das Hessische Förderprogramm herangezogen werden, bei dem die Eigentümer für die Gewährung von Belegungsrechten für die Dauer von weiteren 10 Jahren einen Ausgleich von 2 € je qm und Monat erhalten?
- Wie viele geförderte Wohnungen sind in Bad Vilbel, nach Kenntnis des Magistrats, aktuell in der Sozialbindung?
- Wie viele davon sind im Besitz (a) der Stadtwerke, (b) der GBW ?
- Wie viele dieser Wohnungen laufen bis zum 31.12.2030 aus der Preisbindung?
- Beabsichtigt der Magistrat auch für das Förderprogramm zu werben, Belegrechte für Wohnungen zu vergeben, deren Eigentümer noch keine Belegrechte zur Verfügung stellen und noch höhere Ausgleichssätze erhalten würden?