Anfrage durch Die Linke Fraktion Bad Vilbel.
Der Magistrat antwortete am 27. 7. 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier unsere Fragen, mit der Bitte um Beantwortung:
- Machen sich die Hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats das Ziel zu eigen, dem Verlust von Sozialwohnungen, aufgrund des Auslaufens der 20jährigen Verpflichtung aus der Preisbindung, entgegenzuwirken?
Antwort: Ja. Der Magistrat misst der Sicherung und dem Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots an bezahlbarem Wohnraum eine hohe Bedeutung bei. Ziel ist es, bestehende preisgebundene Wohnungen möglichst langfristig zu erhalten und gleichzeitig zusätzlichen geförderten Wohnraum zu schaffen. Hierzu werden die bestehenden Fördermöglichkeiten sowie die Handlungsspielräume der Stadt kontinuierlich geprüft und genutzt. Ein Beispiel hierfür ist der Neubau von 20 Wohnungen in der Homburger Straße 66. Für das Vorhaben wurden Förderanträge gestellt, um eine Förderung als sozialgebundener Wohnraum zu ermöglichen. - Soll für die Erreichung das Hessische Förderprogramm herangezogen werden, bei dem die Eigentümer für die Gewährung von Belegungsrechten für die Dauer von weiteren 10 Jahren einen Ausgleich von 2 € je qm und Monat erhalten?
Antwort: Der Magistrat bewertet Förderprogramme des Landes Hessen grundsätzlich positiv. Sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und eine wirtschaftlich sowie wohnungspolitisch sinnvolle Anwendung möglich ist, werden entsprechende Programme in die Überlegungen einbezogen. Das genannte Programm stellt dabei eine Option dar, die im Einzelfall geprüft wird. - Wie viele geförderte Wohnungen sind in Bad Vilbel, nach Kenntnis des Magistrats, aktuell in der Sozialbindung?
Antwort: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand befinden sich in Bad Vilbel aktuell 261 Wohnungen in einer bestehenden Sozialbindung. - Wie viele davon sind im Besitz (a) der Stadtwerke, (b) der GBW ?
Antwort: Von den derzeit sozialgebundenen Wohnungen entfallen nach aktuellem Stand:
a) Stadtwerke Bad Vilbel: 0
b) GBW: 175 Wohnungen
Die übrigen sozialgebundene Wohnungen befinden sich im Eigentum der Stadt Bad Vilbel. Zudem besitzen die Stadt Bad Vilbel, die Stadtwerke Bad Vilbel und die GBW weitere freifinanzierte Wohnungen. - Wie viele dieser Wohnungen laufen bis zum 31.12.2030 aus der Preisbindung?
Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand endet die Sozialbindung bis zum 31.12.2030 (oder früher) bei 18 Wohnungen. Der Magistrat beobachtet diese Entwicklung aufmerksam und prüft im Rahmen seiner Möglichkeiten Maßnahmen zur Sicherung preisgebundenen Wohnraums. - Beabsichtigt der Magistrat auch für das Förderprogramm zu werben, Belegrechte für Wohnungen zu vergeben, deren Eigentümer noch keine Belegrechte zur Verfügung stellen und noch höhere Ausgleichssätze erhalten würden?
Antwort: Der Magistrat steht grundsätzlich im Austausch mit Eigentümern über Möglichkeiten zur Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums. Hierzu gehört auch die Information über bestehende Förderprogramme. Hinsichtlich dieser Beratungen nutzt die Stadt Bad Vilbel auch ihre Mitgliedschaft in der kommunalen Gesellschaft „Bezahlbarer Wohnraum im Wetteraukreis GmbH“.