Anfrage Die Linke Fraktion Bad Vilbel
Vergabe von Aufträgen an Reinigungsfirmen der städtischen Gebäude an
Tarifgebundene Unternehmen
Anfrage vom 19. 5. 2026
Antwort der Verwaltung vom 5. 6. 2026
In Zeiten rückläufiger Tarifbindung in Deutschland waren 2024 nur noch 41 % der Beschäftigten durch einen Branchentarifvertrag und 8 % durch einen Haustarifvertrag gebunden. Städtische Gebäude in Bad Vilbel werden auch durch Reinigungsfirmen gereinigt. Dazu stellt die Linke Fraktion die folgenden Fragen:
1. Vergibt die Stadt Bad Vilbel alle Reinigungsaufträge an Fremdfirmen oder hat sie
auch selbst Reinigungskräfte angestellt?
Antwort: Die Stadt vergibt Reinigungsaufträge an externe Firmen und hat auch eigene Reinigungskräfte angestellt.
2. Wie viele Reinigungskräfte sind in Bad Vilbel beschäftigt? Wie viele davon direkt
bei der Stadt? Wie viele durch Fremdfirmen?
Antwort: Die durch Vergaben beauftragten Reinigungsdienstleister aus der europaweiten Ausschreibung setzen bei der Stadt Bad Vilbel aktuell insgesamt 34 Mitarbeiter ein. Diese sind nur stundenweise und nicht ausschließlich mit der Reinigung der städtischen Liegenschaften betraut.
3. Mit welchem Tarif werden die städtisch angestellten Reinigungskräfte entlohnt?
Antwort:
4. Nach welchen Kriterien werden Fremdfirmen im Reinigungsbereich ausgewählt?
Antwort: Die Stadt Bad Vilbel ist selbstverständlich an geltende Arbeitsgesetzgebungen gebunden, daraus ergeben sich – nach aktuellem Gesetzesstand – folgende Eignungskriterien, die bei den europaweiten Ausschreibungen angesetzt werden:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
- Nachweis Eintragung Beruf-Handelsregister
- Vorlage vergleichbarerer Referenzen mit Ansprechpartner
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl Führungskräfte
- Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Zertifizierung Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
- Verpflichtungserklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt
- Eigenerklärung Bundesministerium Russlandsanktionen
5. Werden Fremdaufträge ausschließlich an tarifgebundene
Reinigungsunternehmen vergeben?
Antwort: In Hessen sind Vergabeverfahren zwingend an das Tariftreuegesetz gebunden. Ergo müssen alle Reinigungsdienstleister eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass diese tarifgebunden sind bzw. die tariflichen bzw. mindestlohnbasierten Entgelte zahlen. Im konkreten Fall zahlen die eingesetzten Reinigungsdienstleister nach dem Tarifvertrag Gebäudereiniger-Handwerk.