Anfrage: Werbung Schwimmbadbus

Anfrage der Fraktion Die Linke/ Offene Liste Butzbach vom 19.05.2025

Die Anfrage der Fraktion Die Linke/Offene Liste Butzbach vom 19.05.2025 wird wie
folgt beantwortet:

Fragen:
In der Antwort auf unsere letzte Anfrage wird aufgeführt, dass die Banner im letzten Jahr – urlaubsbedingt – nicht mehr zeitnah angefertigt werden konnten. Im Jahr 2025 soll dies nachgeholt werden. Ist dies bereits erfolgt? Wenn nein, warum nicht und welche Gründe sind es diesmal?
Wie ist der Stand bzw. wo hängen die Banner, wie viele sind bestellt bzw. gibt es und nach welchen Kriterien sollen sie aufgehängt werden?
Gibt es Pläne, die Banner an große Zufahrtsstraßen, am Bahnhof oder an den Schwimmbädern aufzuhängen? Wenn nein, was spricht dagegen?
Gibt es Pläne durch fortlaufende Veröffentlichungen und Berichte in der Butzbacher Zeitung, der übrigen regionalen Presse, im Internet usw. das Interesse an dem Schwimmbadbus zu erhöhen? Spricht etwas dagegen und wenn ja was?

Antwort:
Die Planungen für den Freibad-Shuttle 2025 sind in vollem Gange. Derzeit steht der Vergabe lediglich der noch nicht genehmigte Haushalt im Wege.
Ein geeignetes Unternehmen, das selbe wie in den letzten Jahren, soll schnellstmöglich beauftragt werden. Sie haben den Shuttle während den Sommerferien fest eingeplant.
Auch die Werbung wird derzeit erstellt. Es sind Werbungen in verschiedenen Formaten für unterschiedliche Kanäle geplant. So werden an den Brücken (bspw. B 3 und Kleeberger Straße) Banner hängen. Aber auch Bauzaunbanner für den Bereich Am Kastell/ John-F.-Kennedy-Straße sind geplant. Weiterhin wird Werbung im Instagram-Format vorbereitet und für weitere digitale Nutzungen Homepage, Facebook etc.).

Folgende Standorte sind für Werbematerialien eingeplant:
Lidl bzw. Am Kastell/ John-F.-Kennedy-Straße
Kaiserstraße/Bahnhof West
Freibad
Brücken B 3
Brücke Kleeberger Straße

Am Hallenbad wird nicht für den Freibad-Shuttle geworben. Dieses hat nach Rücksprache mit der EVB ohnehin geschlossen, sodass die Werbung vermutlich wenig Wirkung hätte.
Sobald die Genehmigung des Haushalts vorliegt, kann die Beauftragung des Freibad-Shuttles erfolgen und die Werbung in den Druck gehen bzw. online direkt veröffentlicht werden