Anfrage zum Aufenthalt ukrainischer Männer und zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie wird das Ausländeramt Wetterau mit ukrainischen Männern umgehen, deren befristeter Aufenthalt ausläuft?

a) Werden Aufenthaltsverlängerungen aufgrund der Kriegssituation gewährt?

b) Werden die Aufenthaltsverlängerungen an Bedingungen geknüpft?

c) Ist geplant, Aufenthaltsverlängerungen zu verweigern und stattdessen auf die Rückreise in die Ukraine zu drängen, um den Kriegsdienst abzuleisten?

d) Wie viele Männer würde c) im Wetteraukreis betreffen?

2. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde geändert und ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Damit wurden auch Bezahlkarten für Geflüchtete möglich.

So weit wir wissen, obliegt die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte den Ländern. Diese haben sich bereits auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte gestartet.

a) Inwieweit hat der Wetteraukreis die Einführung der Bezahlkarte vorbereitet?

b) Wie viel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist. Wir würden gerne wissen, welche Beträge im Wetteraukreis auf die Bezahlkarten gebucht werden sollen und in welcher Höhe eine Abhebung möglich sein wird.

c) Wurde bereits überlegt, in welchen Fällen die Bezahlkarte sinnvoll bzw. nicht zweckmäßig ist? In welchen Fällen ist der Einsatz geplant, in welchen Fällen nicht?

d) Wie viele Stellen werden für die Handhabung/Verwaltung der Bezahlkarte im Wetteraukreis nötig sein?

e) Welche Kosten werden durch die technischen Anforderungen/Anschaffungen zur Ausstellung von Bezahlkarten auf den Kreis zukommen?

f) Welche Kosten wird die Handhabung/Verwaltung der Bezahlkarte für den Wetteraukreis mit sich bringen?