Anfrage zum Aufenthalt ukrainischer Männer und zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Antworten des Wetteraukreises vom 18. Juni 2024eigegangen am 3. August 2024.

Die Fraktion DIE LINKE. bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie wird das Ausländeramt Wetterau mit ukrainischen Männern umgehen, deren befristeter Aufenthalt ausläuft?

a) Werden Aufenthaltsverlängerungen aufgrund der Kriegssituation gewährt?

Antwort: Ja, auf Grundlage der geltenden bundesgesetzlichen Bestimmungen.

b) Werden die Aufenthaltsverlängerungen an Bedingungen geknüpft?

Antwort: Nein.

c) Ist geplant, Aufenthaltsverlängerungen zu verweigern und stattdessen auf die Rückreise in die Ukraine zu drängen, um den Kriegsdienst abzuleisten?

Antwort: Nein.

d) Wie viele Männer würde c) im Wetteraukreis betreffen?

Antwort: 0 von derzeit 828.

2. Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde geändert und ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Damit wurden auch Bezahlkarten für Geflüchtete möglich.

So weit wir wissen, obliegt die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte den Ländern. Diese haben sich bereits auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung der Bezahlkarte gestartet.

a) Inwieweit hat der Wetteraukreis die Einführung der Bezahlkarte vorbereitet?

Antwort: Der Wetteraukreis hat bereits an einer Informationsveranstaltung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales teilgenommen sowie an den regelmäßigen Informationsveranstaltungen des Hessischen Landkreistages ium Arbeitskreis Asyl. Im Rahmen der Einführung einer Bezahlkarte haben sich 14 Länder auf ein gemeinsams Vergabeverfahren für einee Bezahlkarte verständigt. Dataport AöR führt das Vergabeverfahren im Auftrag von 14 Ländern durch. Das Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, so dass keine näheren Informationen vorliegen und der Wetteraukreis aktuell keine konkreteren Vorbereitungen treffen kann.

b) Wie viel Geld in einem bestimmten Zeitraum mit der Bezahlkarte abgehoben werden kann, ist der Behörde überlassen, die für die Unterstützung der Geflüchteten zuständig ist. Wir würden gerne wissen, welche Beträge im Wetteraukreis auf die Bezahlkarten gebucht werden sollen und in welcher Höhe eine Abhebung möglich sein wird.

Antwort: Hierzu finden aktuell noch Abstimmungsgespräche der politischen Spitzen statt. Angestrebt ist eine einheitliche hessenweite Regelung. Nähere Informationen hierzu sind dem Wetteraukreis zum Stand heute nicht bekannt.

c) Wurde bereits überlegt, in welchen Fällen die Bezahlkarte sinnvoll bzw. nicht zweckmäßig ist? In welchen Fällen ist der Einsatz geplant, in welchen Fällen nicht?

Antwort: Hierzu finden aktuell noch Abstimmungsgespräche der politischen Spitzen statt. Angestrebt ist eine einheitliche hessenweite Regelung. Nähere Informationen hierzu sind dem Wetteraukreis zum Stand heute nicht bekannt.

d) Wie viele Stellen werden für die Handhabung/Verwaltung der Bezahlkarte im Wetteraukreis nötig sein?

Antwort: Aktuell ist von einem Mehraufwand in der Verwaltung – zumindest für die Zeit der Einführung und Umstellung aller Leistungsbeziehenden – auszugehen. Wie hoch dieser Mehraufwand tatsächlich sein wird und ob dafür zusätzliches Personal benötigt wird, ist aktuell noch nicht konkret abzuschätzen.

e) Welche Kosten werden durch die technischen Anforderungen/Anschaffungen zur Ausstellung von Bezahlkarten auf den Kreis zukommen?

Antwort: Die Frage der Finanzierung ist derzeit noch nicht final geklärt und befindet sich in der politischen Abstimmung.

f) Welche Kosten wird die Handhabung/Verwaltung der Bezahlkarte für den Wetteraukreis mit sich bringen?

Antwort: Da die Vergabe an einen Dienstleister noch nicht erfolgt ist, stehen aktuell noch keine Informationen bzgl. der anfallenden Kosten zur Verfügung.