Eigentlich wurde letztes Jahr ein Doppelhaushalt aufgestellt. Vom Regierungspräsidium wurde aber nur der Teil für 2025 genehmigt. Also muss nun ein Anpassungsbeschluss her (der ist auf der homepage des Wetteraukreises zu finden).
Wir haben einige Nachfragen gestellt.
Frage 1: (Seite 8) Sie teilen mit, die Ergebnisse des Zensus 2022 würden zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. Mit diesen Problemen steht der Wetteraukreis nicht allein da. Andere Kommunen/Kreise haben gegen die Steuerminderungen aufgrund des Zensus 2022 geklagt.
Hat der Wetteraukreis ebenfalls geklagt? Bzw. was wurde unternommen, um gegen die Minderungen Widerspruch einzulegen?
Antwort: Der Wetteraukreis hat nicht geklagt, da die Abweichungen zwischen den Zensusergebnissen und den Daten aus den Melderegistern nur von den Kommunen geklärt werden können.
Frage 2: (Seite 9) Sie berichten, dass ein Finanzplanungserlass des Hessisches Ministerium des Innern vorgibt, Ausgleichslücken im Finanzhaushalt durch Heranziehen der frei verfügbaren, ungebundenen Liquidität zu kompensieren. Dabei sei der Liquiditätspuffer als ungebundene Liquidität anzusehen. Wie hoch ist der Liquiditätspuffer des Wetteraukreises im 3. und 4. Quartal 2025?
Antwort: Zur Vermeidung zukünftiger Liquiditätskredite wurde vom Gesetzgeber eine Liquiditätsreserve eingeführt. Sie ist in Höhe von mindestens 2 Prozent der Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nach Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre zu bilden. Für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich rechnerisch ein vorzuhaltender Liquiditätspuffer von 10.170.690 EUR. Nach dem bisherigen Haushaltsvollzug 2025 kann davon ausgegangen werden, dass dieser im Jahresergebnis voraussichtlich deutlich unterschritten wird.
Frage 3: (Seite 13) Sie schreiben: „Die Kosten der Einführung und Nutzung der Bezahlkarte werden durch das Land Hessen übernommen.“ Was genau ist mit Einführung und Nutzung gemeint? Zahlt das Land auch die Verwaltungskosten und Personalkosten, die im Wetterankreis für die Einführung und laufende Verwaltung anfallen werden?
Antwort: Das Land Hessen übernimmt als Auftraggeber bis auf Weiteres die auf Grundlage der o.g. Rahmenvereinbarung entstehenden Kosten. Dies umfasst auch die Kosten, die durch die Einführung der Bezahlkarte in den Kommunen entstehen. Das Land trägt insbesondere die Kosten:
– für das länderübergreifende Vergabeverfahren,
– für die Bereitstellung eines Bezahlkartensystems,
– für abgerufene / eingesetzte Bezahlkarten,
– für Transaktionskosten, insb. für jede Aufladung der im Einsatz befindlichen Karten,
– für weitere Gebühren und Entgelte,
– weitere Dienstleistungen, insb. auch Schnittstellenangebote und die Anbindung der Fachverfahren.
Das Land übernimmt ausschließlich Kosten, die unmittelbar aus dem Einzelabruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung folgen. Ausgenommen von der Finanzierung durch das Land sind daher insbesondere Personalkosten, die in den Kommunen durch die Einführung der Bezahlkarte anfallen.
Frage 4: (Seite 13/52ff,) Bitte erklären Sie uns, warum das Sozialbudget eine Absicherung der Leistungen darstellt und warum die budgetlose Einstellung der Haushaltsmittel für Soziales keine Absicherung der Leistungen garantieren würde. Geht es um die gegenseitige Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit oder geht es um mehr? Wie wird dokumentiert und einsehbar, wie die Mittel zur gegenseitigen Deckung verwendet wurden?
Antwort: Kapitel 4 des Haushaltsplanes enthält eine Übersicht zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit (gemäß § 20 GemHVO) auf Seite 54. Hier ist aufgeführt, dass die einzelnen Teilhaushalte eines Fachdienstes oder Fachbereiches zur gegenseitigen Deckungsfähigkeit herangezogen werden. Am Beispiel des Fachbereiches Jugend und Soziales erkennt man, dass alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig sind – das soll die unterjährige Bewirtschaftung erleichtern. Die Dokumentation ob oder welcher Teilhaushalt Mittel an einen anderen Teilhaushalt abgegeben hat erfolgt im Jahresabschluss.
Frage 5: (Seite 47) Sie schreiben, der Zustrom Geflüchteter sei ungebrochen und führen an, dass Ende des Jahres 2023 in den Unterkünften des Wetteraukreises 3.500 Geflüchtete gelebt hätten. Wie viele Geflüchtete lebten Ende 2024 in den Unterkünften? Wie viele Ende des 3. Quartals 2025?
Antwort: Anzahl Geflüchtete in GU Stand 31.12.2024 = 3.121 (3.108 + 13 Personen in der Kreiserstaufnahme). Anzahl Geflüchtete in GU Stand 30.09.2025 = 2.861 (2.827 + 34 Personen in der Kreiserstaufnahme).
Frage 6: (Seite 443) Bei den Kennzahlen führen Sie ganz andere Zahlen auf, als in den anderen Kapiteln: Dort benennen Sie für das Jahr 2023 die Anzahl der Bewohner:innen in Gemeinschaftsunterkünften mit 2.028. Oder gibt es einen Unterschied zwischen den angeführten Personen auf Seite 47, Seite 413 und Seite 443?
Antwort: Ja, zwischen den drei genannten Kennzahlen besteht ein Unterschied; dieser ist eindeutig beschrieben und entsprechend gekennzeichnet.
S. 47: Bewohner/innen Gemeinschaftsunterkünfte gesamt;
S. 413: durchschnittliche Anzahl an Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG;
S. 443: durchschnittliche Anzahl Bewohner/innen Gemeinschaftsunterkünfte in Kostenzuständigkeit des FB Jugend und Soziales.
Frage 7: (Seite 416) Konto 5101035: Warum verfünffacht sich in etwa der Betrag der Gebühren für Unterbringung nach §1AsylbLG? Und 5101036: Warum halbiert sich der Betrag der Gebühren für die Unterbringung nach §2 AsylbLG?
Antwort: Zum 01.01.24 wurde die Gebührensatzung evaluiert, die Beträge haben sich erhöht. Ausweitung Grundleistungsbezug von vormals 18 Monaten zu aktuell 36 Monaten (gesetzliche Änderung). Zudem erfolgte eine Anpassung der zu erwartenden durchschnittlichen Erträge an das zu erwartende Jahresergebnis 2024.
Frage 8: (Seite 416) Konto 5101038 – Gebühren für Unterbringung Asylberechtigte: Wieso wurden für 2026 ca. 1,5 Millionen Euro mehr eingestellt als in 2025?
Antwort: Zum 01.01.24 wurde die Gebührensatzung evaluiert, die Beträge haben sich erhöht. Anpassung an prognostizierte Anzahl Gebührenschuldner und der zu erwartenden durchschnittlichen Erträge an das zu erwartende Jahresergebnis 2024. Auf diesem Konto werden die Unterbringungsgebühren für Personen im Rechtskreis SGBII / SGBXII vereinnahmt.
Frage 9: (Seite 417) Konten 7252102, 7252103, 7252104, 7252107, 7252108, 7252110 und 7252112
Die Ansätze sind bedeutend niedriger als 2025. Wie ist das zu erklären?
Antwort: Anpassung an die zu erwartende durchschnittliche Fallzahl in Höhe von 1.820 Geflüchteten. Anpassung der zu erwartenden durchschnittlichen Kosten an das zu erwartende Jahresergebnis 2024.
Frage 10: (Seite 417) Konto 7252120: Der Haushaltsansatz für Grundleistungen nach §3 AsylbLG sinkt im Jahr 2026 um ca. 3.700.000 Euro bezogen auf das Jahr 2025 und um ca. 6.300.000 Euro bezogen auf das Jahr 2024. Wie ist das zu erklären?
Antwort: Reduktion Regelsatz für Personen nach §3 AsylbLG. Anpassung an die zu erwartende durchschnittliche Fallzahl. Anpassung der zu erwartenden durchschnittlichen Kosten an das zu erwartende Jahresergebnis 2024.
Frage 11: (Seite 418) Konto 7252121: Die Grundleistungen nach §2 AsylbLG steigen bezogen auf 2025 im Jahr 2026 um über 1 Mio. Euro. Warum?
Antwort: §2: sogenannte „Analogleistungsbezieher“ – nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland, Regelsatz analog SGBII / SGBXII – daher die Steigerung. Zudem Anpassung an die zu erwartende durchschnittliche Fallzahl.
Anpassung der zu erwartenden durchschnittlichen Kosten an das zu erwartende Jahresergebnis 2024
Frage 12: (Seite 152) Konto 6790015: Dort sind Kosten in Höhe von 4.300.000 Euro für Security und
Hausmeister aufgeführt. Wie hoch sind die Kosten für Security? Wie hoch für die Hausmeister?
Aus welchem Grund sind die Security-Einsätze in diesem Umfang nötig?
Antwort: Die Zuständigkeit für die Planung und Verausgabung der Ansätze für Security-Einsätze (Externe Sicherheitsdienstleitungen) im Bereich des Betriebs von Gemeinschaftsunterkünften wechselte bereits zum 01.12.24 vom FD 3.5* in den FD 5.2. (seit 01.10.25 nunmehr in den FD 5.5. „Infrastrukturelles Gebäudemanagement“) *zuvor: THH 05011 Migration – Steuerung; unter dem Kto.: 6790010 sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. Rechten und Diensten.
Die Sicherheitsdienstleistungen werden insbesondere für die großen Gemeinschaftsunterkünfte (> 30 Bettenplätze, zumeist Gebäude im Kasernengelände Friedberg / Strichwort „7Tage/24h“) eingesetzt. Zu den wichtigsten Aufgaben des externen Securitypersonals gehören: Zugangskontrolle, organisatorische Brandschutzaufgaben in den Objekten. Vom Gesamtansatz entfallen anteilig 240.000€ auf Externe Hausmeisterdienste, welche in den zahlreichen kleineren Mietobjekten für passgenaue Dienstleistungen eingesetzt werden, da hierzu kein eigenes Personal zur Verfügung steht (Anmerkung: Zum Zeitpunkt der vorliegenden Anfrage sind 110 (aktive) GU-Kostenträger haushalterisch abgebildet)
Frage 13: (Seite 168) Warum ist der Verhütungsmittelfonds der Diakonie um 15.000 Euro niedriger angesetzt?
Antwort: Seit der Einführung des Verhütungsmittelfonds hat sich gezeigt, dass der tatsächliche Bedarf mit 35.000 € ausreichend gedeckt werden kann. Die bislang bereit gestellten Mittel wurden noch nie im vollen Umfang abgerufen. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, den Haushaltsansatz anzupassen.
Frage 14: (Seite 375) a) Beim Punkt „Beschreibung“ führen Sie an: Gegebenenfalls ist die Vermeidung von ungewollter Obdachlosigkeit ebenfalls in diesem Produkt enthalten.
Was meint „gegebenenfalls“? Ist nicht der LWV für die Wohnungslosenhilfe zuständig? Wie ist die
Abgrenzung?
b) Warum nehmen Sie an, dass die durchschnittlichen Ausgaben pro Person a.v.E. und Jahr von 2025 bis
2026 um ca. 2.000 Euro sinken werden?
Antwort: a) Das ist in §§ 67 ff. SGBXII geregelt. Leistungen nach SGBVIII und SGBIX sind vorrangig. In Kooperation mit dem LWV und Mission Leben wird eine Wohnungsnotfallberatung und eine Notübernachtung für Menschen, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten befinden, angeboten.
b) Anpassung an das zu erwartende Jahresergebnis 2024 zzgl. zu erwartender Steigerung der Regelsätze sowie gestiegener Unterkunftskosten, bei gleichzeitig deutlich gesunkener prognostizierter Hotelkosten für ukrainische Geflüchtete.
Frage 15: (Seite 382) a) Warum benennen die Kennzahlen gleichbleibende Zahlen leistungsberechtigter Personen an von 2024 bis 2026?
b) Warum nehmen Sie demgegenüber an, dass die Ausgaben für Grundsicherung pro Person und Jahr deutlich ansteigen werden? Ebenfalls die Kosten für leistungsberechtigte Kosten i.v.E.?
Was wohl dann auch unter Konto 7231101 zu deutlich höheren Kosten führt.
Antwort: a) In der Planung wird von konstanten Fallzahlen für 2025 und 2026 ausgegangen.
b) Pauschale Regelsatzerhöhung eingeplant. Pauschale Tarifsteigerung Träger eingeplant.
Frage 16: (Seite 387) Die Kennzahlen nennen in den Jahren 202572026 keine Kosten. Warum? Weil der LWV zuständig ist? Wurden keine Anträge beim Wetterankreis gestellt?
Antwort: 3. Lebensabschnitt wurde an den LWV zurück in die überörtliche Zuständigkeit überführt.
Frage 17: (Seite 392f.) In der Beschreibung werden auch alte Menschen mit Behinderung als leistungsberechtigt angeführt. Wo liegt die Abgrenzung der Zuständigkeit zum LWV?
Was genau muss der Wetterankreis an Hilfen für Senior:innen leisten?
Antwort: Der LWV zahlt die Fachleistungen zur Teilhabe (SGB IX), während die örtlichen Sozialhilfeträger die Kosten der Existenzsicherung (SGBXII) übernehmen oder auch ergänzende Hilfe zur Pflege, wenn Einkommen, Vermögen und der Beitrag der Pflegekasse nicht ausreicht.
Der Wetteraukreis hält für Seniorinnen und Senioren ein breites Angebotsspektrum bereit: Hilfe zur Pflege i.v.E. und a.v.E., Pflegestützpunkte Ost und West, Altenhilfeplanung, Pflegefachberatung, Anerkennung niedrigschwelliger Angebote, Förderprogramme wie z.B. Gemeindepfleger/innen, existenzsichernde Leistungen.
Frage 18: (Seite 399) In den Kennzahlen wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben zur Gesundheit pro leistungsberechtigter Person und Jahr stetig zurückgehen. Wie begründen Sie das? Zumal die Zahl der leistungsberechtigten Personen ansteigt.
Antwort: Anpassung an das zu erwartende Jahresergebnis 2024.
Frage 19: (Seite 406) Im Vergleich zum Jahr 2024 nehmen Sie für 2025 und 2026 weniger Bedarfsgemeinschaften an. Warum?
Antwort: Grundsätzlich wird von einem gleichbleibenden Niveau ausgegangen. Minimale Veränderungen ergeben sich u.a. durch Zeitreihenverläufe und daraus abgeleiteten Durchschnittswerten.
Frage 20: (Seite 427) Unterhaltsvorschusskasse: Ist es im Jahr 2024 gelungen, die Rückholquote von 23% zu erreichen?
Antwort: Die Rückholquote betrug im Jahr 2024 19,8 %, damit lag die Quote über der geplanten Rückholquote von 18,5 % = Zielerreichungsgrad 107 %.
Frage 21: (Seite 433) Warum setzen Sie für die Heilpädagogischen Leistungen und die Integrationskosten in Kindertagesstätten im Jahr 2026 geringere Mittel an als 2025 und 2024?
Antwort: Insgesamt erfährt der THH im Bereich der Transferaufwendungen (SU 17) eine Steigerung gegenüber dem zu erwartenden Jahresergebnis 2024 in Höhe von rund 22,2 Mio. € eine Steigerung um rd. 5 Mio. € auf rd. 27,2 Mio. € und entspricht der zum Planungszeitraum zugrunde liegenden Prognose.
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