Der Wetteraukreis hat zum Jahresbeginn 2025 eine Partnerschaftserklärung mit dem Landeskommando Hessen der Bundeswehr unterzeichnet. Damit unterstützt der Kreis den Aufbau des Heimatschutzregiments 5 in Hessen und ermöglicht es seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich für den freiwilligen Reservedienst von der Arbeit freistellen zu lassen.
a) Wie viele Mitarbeiter:innen der Kreisverwaltung haben sich 2025 bereits an Wehrübungen beteiligt?
b) Wie hoch sind die Kosten für die Beteiligung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin?
c) Wie viele Arbeitsstunden in der Verwaltung sind dadurch ausgefallen?
d) Hat die Partnerschaft Auswirkungen auf die Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben des Kreises? Verändert sich dadurch der Aufgabenradius/das Aufgabenprofil beim Zivil- und Katastrophenschutz des Wetteraukreises?
Antwort: Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet:
Die offizielle In-Dienst-Stellung des Heimatschutzregiments erfolgte erst im Oktober 2024. Seitdem müssen zunächst einmal die entsprechenden Strukturen aufgebaut werden. Dem Wetteraukreis liegen daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Anträge vor, sodass bisher keine Auswirkungen auf Aufgaben des Kreises zu verzeichnen sind.
Kosten entstünden dem Kreis durch die Freistellung der Mitarbeiter/innen, die wiederum von der Eingruppierung der Mitarbeiter/innen abhängig wären.
Auswirkungen auf die Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben des Kreises sind nicht ersichtlich.