Antrag Die Grünen: Anpassung der Mietobergenzen

Kreistagssitzung am 7. Februar 2024

Die Grünen haben ihren Antrag kurzfristig zurückgezogen. Plötzlich waren sie unsicher, ob es gerechtfertigt wäre, eine Anpassung der Mietobergrenzen zu fordern.

Herr Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,

wie zu erwarten war, unterstützen wir diesen Antrag – insbesondere die Forderung, die aktuellen Marktpreise in der Datenbasis stärker zu berücksichtigen.
Bei den aktuellen Mietobergrenzen werden die Marktpreise nur noch zu 19 Prozent berücksichtigt. Vor zwei Jahren waren es noch 25 Prozent.
Schon das war ein zu geringer Anteil. Aber dass dieser Anteil nun deutlich zurückgeschraubt wurde, ist nicht akzeptabel. Denn die Marktpreise sind die realen Preise, für die Menschen eine Wohnung anmieten können.
Aber selbst bei den belegten Wohnungen sind die Mietpreise bundesweit im Vergleich zum Vorjahr um 6 bis 7 Prozent gestiegen. Das veröffentlichten im Januar der Mieterbund und die Immobilienwirtschaft.
Dazu kommen ja noch hohe Rechnungen für Strom und Heizung. Viele Haushalte können das nicht mehr stemmen.
Solange es keinerlei Anstrengungen für sozialen Wohnungsbau gibt, sind die Mietobergrenzen die Stellschraube, dass auch Leute mit niedrigen Einkommen eine Wohnung finden können.